Common use of Wegfall von Berufsgruppen Clause in Contracts

Wegfall von Berufsgruppen. Ab 68 Jahre (= Erwachsenen-Tarif 2) hängt die Höhe des Beitrages nicht mehr von der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person ab. Für versi- cherte Personen, die während der Laufzeit des Ver- trages 68 Jahre alt werden, wird der Beitrag zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres gemäß des Erwachsenen-Tarifs 2 neu berechnet.

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