Common use of Weiter- und wiederbeschäftigte Rentenbezüger Clause in Contracts

Weiter- und wiederbeschäftigte Rentenbezüger. 1 Für weiter- und wiederbeschäftigte Rentenbezüger/-innen sind die Bestim- mungen dieses GAV grundsätzlich anwendbar. Als weiter- und wiederbe- schäftigte Rentenbezüger/-innen gelten Personen, die vorgängig in einem Arbeitsverhältnis gemäss diesem GAV gearbeitet haben und nach einer ordentlichen oder vorzeitigen Alterspensionierung weiterarbeiten oder wiedereinsteigen. Vorbehalten bleiben die nachfolgenden Regelungen. 2 Bis zu einem Beschäftigungsgrad von 20% erfolgt die Anstellung im Stundenlohn gemäss Ziff. 2.5, darüber hinaus im Monatslohn. 3 Bis zum vollendeten 70. Altersjahr sind Rentenbezüger/-innen bei der Kranken- taggeldversicherung gemäss den Versicherungsbedingungen versichert. Ältere Mitarbeitende sind nicht mehr KTG-versichert. Die Lohnfortzahlung richtet sich dann nach der Xxxxxx Xxxxx. 4 Die Leistungen bei Unfall richten sich nach Ziff. 2.21.6. 5 Weiterbeschäftigte Rentner/-innen sind nach dem 65. Altersjahr nicht mehr bei der Pensionskasse Post versichert. Vorbehalten bleiben die Regelungen des Reglements der Pensionskasse Post bei aufgeschobener Pensionierung.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag

Weiter- und wiederbeschäftigte Rentenbezüger. 1 Für weiter- und wiederbeschäftigte Rentenbezüger/-innen sind die Bestim- mungen dieses GAV grundsätzlich anwendbar. Als weiter- und wiederbe- schäftigte Rentenbezüger/-innen gelten Personen, die vorgängig in einem Arbeitsverhältnis gemäss diesem GAV gearbeitet haben und nach einer ordentlichen oder vorzeitigen Alterspensionierung weiterarbeiten oder wiedereinsteigen. Vorbehalten bleiben die nachfolgenden Regelungen. 2 Bis zu einem Beschäftigungsgrad von 20% erfolgt die Anstellung im Stundenlohn gemäss Ziff. 2.5, darüber hinaus im Monatslohn. 3 Bis zum vollendeten 70. Altersjahr sind Rentenbezüger/-innen bei der Kranken- taggeldversicherung gemäss den Versicherungsbedingungen versichert. Ältere Mitarbeitende sind nicht mehr KTG-versichert. Die Lohnfortzahlung richtet sich dann nach der Xxxxxx Xxxxx. 4 Die Leistungen bei Unfall richten sich nach Ziff. 2.21.6. . 5 Weiterbeschäftigte Rentner/-innen sind nach dem 65. Altersjahr nicht mehr bei der Pensionskasse Post versichert. Vorbehalten bleiben die Regelungen des Reglements der Pensionskasse Post bei aufgeschobener Pensionierung. 6 Erfolgt der Wiedereintritt als wiederbeschäftigter Rentenbezüger vor Erreichen des reglementarischen ordentlichen Pensionierungsalters bei der Pensionskasse, erfolgt eine Wiederaufnahme in die Pensionskasse, sofern die reglementarische Eintrittsschwelle erreicht wird. 7 Weiter- und wiederbeschäftigte Rentenbezüger werden grundsätzlich zu den gleichen Konditionen beschäftigt wie vor ihrer Pensionierung, sofern sie die gleiche Funktion ausüben. 8 Die Bestimmungen des Sozialplans kommen bei weiter- und wiederbeschäf- tigten Rentenbezüger/-innen nicht zur Anwendung.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Weiter- und wiederbeschäftigte Rentenbezüger. 1 Für weiter- und wiederbeschäftigte Rentenbezüger/-innen sind die Bestim- mungen Bestimmungen dieses GAV grundsätzlich anwendbar. Als weiter- und wiederbe- schäftigte wiederbeschäftigte Rentenbezüger/-innen gelten Personen, die vorgängig in einem Arbeitsverhältnis gemäss diesem GAV gearbeitet haben und nach einer ordentlichen oder vorzeitigen Alterspensionierung weiterarbeiten oder wiedereinsteigen. Vorbehalten bleiben die nachfolgenden Regelungen. 2 Bis zu einem Beschäftigungsgrad von 20% erfolgt die Anstellung im Stundenlohn gemäss Ziff. 2.5, darüber hinaus im Monatslohn. 3 Bis zum vollendeten 70. Altersjahr sind Rentenbezüger/-innen bei der Kranken- taggeldversicherung Krankentaggeldversicherung gemäss den Versicherungsbedingungen versichert. Ältere Mitarbeitende sind nicht mehr KTG-versichert. Die Lohnfortzahlung Lohnfort- zahlung richtet sich dann nach der Xxxxxx Xxxxx. 4 Die Leistungen bei Unfall richten sich nach Ziff. 2.21.6. . 5 Weiterbeschäftigte Rentner/-innen sind nach dem 65. Altersjahr nicht mehr bei der Pensionskasse Post versichert. Vorbehalten bleiben die Regelungen des Reglements der Pensionskasse Post bei aufgeschobener Pensionierung. 6 Erfolgt der Wiedereintritt als wiederbeschäftigter Rentenbezüger vor Erreichen des reglementarischen ordentlichen Pensionierungsalters bei der Pensionskasse, erfolgt eine Wiederaufnahme in die Pensionskasse, sofern die reglementarische Eintrittsschwelle erreicht wird. 7 Weiter- und wiederbeschäftigte Rentenbezüger werden grundsätzlich zu den gleichen Konditionen beschäftigt wie vor ihrer Pensionierung, sofern sie die gleiche Funktion ausüben. 8 Die Bestimmungen des Sozialplans IMS kommen bei weiter- und wiederbeschäftigten Rentenbezüger/-innen nicht zur Anwendung

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag