Probezeit. (1) Die Probezeit beträgt drei Monate.
Probezeit. 1. Die Probezeit beträgt einen Monat. Eine Verlängerung bis zu drei Monaten ist zulässig, wenn sie schriftlich vereinbart worden ist.
Probezeit. 1 Die Probezeit beträgt drei Monate. Im EAV kann eine kürzere Probezeit oder ein Verzicht vereinbart werden.
Probezeit. Die Probezeit beträgt Monate.6 Wird die Ausbildung während der Probezeit für mehr als ein Drittel der Zeit unterbrochen, so verlängert sich die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung.
Probezeit. (1) Die Probezeit beträgt sechs Monate.
Probezeit. 1. Es gelten die ersten drei Monate des Arbeitsverhältnisses als Probezeit.
Probezeit. Für die Probezeit gelten jeweils die staatlichen Bestimmungen für die einzelnen Schularten.
Probezeit. Die ersten Wochen/Monate gelten als Probezeit.
Probezeit. 1 Die Probezeit beträgt 14 Tage. Schriftlich kann eine andere Dauer vereinbart werden. Eine Verlängerung ist jedoch höchstens bis zu 3 Monaten zulässig.
Probezeit. Die ersten drei Monate der Tätigkeit gelten als Probezeit. Sie entfällt, wenn die Tier- arzthelferin in unmittelbarem Anschluss an ein erfolgreich abgeschlossenes Ausbil- dungsverhältnis in derselben Praxis weiterhin tätig ist. Die Tierarzthelferin ist in die Schweigepflicht des Tierarztes eingebunden. Sie hat insbesondere alle Praxisvorgänge geheim zu halten. Dies gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.