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Probezeit Musterklauseln

Probezeit. Die Probezeit beträgt drei Monate.
Probezeit. 1. Die Probezeit beträgt einen Monat. Eine Verlängerung bis zu drei Monaten ist zulässig, wenn sie schriftlich vereinbart worden ist. 2. Bei einer effektiven Verkürzung der Probezeit infolge Krankheit, Unfall oder Er- füllung einer nicht freiwillig übernommenen gesetzlichen Pflicht erfolgt eine ent- sprechende Verlängerung der Probezeit.
Probezeit. Die Probezeit beträgt Monate.6 Wird die Ausbildung während der Probezeit für mehr als ein Drittel der Zeit unterbrochen, so verlängert sich die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung.
Probezeit. Die Probezeit beträgt sechs Monate.
Probezeit. 1. Es gelten die ersten drei Monate des Arbeitsverhältnisses als Probezeit. 2. Bei einer effektiven Verkürzung infolge Krankheit, Unfall oder Erfüllung einer nicht freiwillig übernommenen gesetzlichen Verpflichtung, erfolgt eine entsprechende Verlängerung der Probezeit.
Probezeit. Die Probezeit beträgt drei Monate. Im EAV kann eine kürzere Probezeit oder ein Verzicht vereinbart werden.
Probezeit. Für die Probezeit gelten jeweils die staatlichen Bestimmungen für die einzelnen Schularten.
Probezeit. 1Die Probezeit beträgt drei Monate. Im EAV kann eine kürzere Probezeit oder ein Verzicht vereinbart werden. 2Bei einem Übertritt aus einer voll konsolidierten Konzerngesellschaft in die Post CH AG wird auf eine Probezeit verzichtet. An deren Stelle kann eine Einarbeitungszeit vereinbart werden.
Probezeit. Die ersten drei Monate der Tätigkeit gelten als Probezeit. Sie entfällt, wenn die Tier- arzthelferin in unmittelbarem Anschluss an ein erfolgreich abgeschlossenes Ausbil- dungsverhältnis in derselben Praxis weiterhin tätig ist. Die Tierarzthelferin ist in die Schweigepflicht des Tierarztes eingebunden. Sie hat insbesondere alle Praxisvorgänge geheim zu halten. Dies gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Probezeit. 1 Die Probezeit beträgt 14 Tage. Schriftlich kann eine andere Dauer vereinbart werden. Eine Verlängerung ist jedoch höchstens bis zu 3 Monaten zulässig. 2 Die Kündigungsfrist während der Probezeit beträgt 3 Tage, ablaufend auf das Ende eines beliebigen Tages. Sie kann durch schriftliche Ver- einbarung verlängert werden. 3 Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag der Probezeit dem Vertragspartner zur Kenntnis gebracht werden.