Weitere Anlagerichtlinien Musterklauseln

Weitere Anlagerichtlinien a. Leerverkäufe von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten oder anderen in den Nummern 4., 6. und 9 genannten Finanzinstrumenten sind nicht zulässig. b. Ein Teilfondsvermögen darf nicht zur festen Übernahme von Wertpapieren be- nutzt werden. c. Ein Teilfondsvermögen darf nicht in Immobilien, Edelmetallen, Edelmetallkon- trakten, Waren oder Warenkontrakten angelegt werden, mit Ausnahme der un- ter Nummer 12 c. genannten Zertifikate. 18.
Weitere Anlagerichtlinien a) Wertpapierleerverkäufe sind nicht zulässig.
Weitere Anlagerichtlinien a) Wertpapierleerverkäufe sind nicht zulässig. b) Der Fonds wird nicht in Wertpapiere investieren, die eine unbegrenzte Haftung zum Gegenstand haben c) Das jeweilige Teilfondsvermögen darf nicht in Immobilien angelegt werden. d) Der Anteil von Derivaten, Edelmetallen und unverbrieften Darlehensforderun- gen einschließlich solcher, die als Sonstige Anlageinstrumente im Sinne von Nr. 1 Buchstabe i) dieses Abschnitts erwerbbar sind, sind ist auf maximal 30% des Fondsvermögens beschränkt. Derivate im Sinne von Artikel 41 1) e) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 werden auf diese Grenze nicht angerech- net. e) Die Verwaltungsgesellschaft kann mit Einverständnis der Verwahrstelle weitere Anlagebeschränkungen vornehmen, um den Bedingungen in jenen Ländern zu entsprechen, in denen Aktien vertrieben werden bzw. vertrieben werden sollen. f) In Sonstige Anlageinstrumente im Sinne von Nr. 1 Buchstabe i) darf maximal 20% des Wertes des Fonds angelegt werden. g) Der Fonds wird keinen bestimmten Mindestanteil seines Vermögens in Bank- guthaben, Geldmarktinstrumenten und anderen liquiden Mitteln halten. 4. Steuerliche Anlagebe- schränkungen Wird in der teilfondsspezifischen Anlagepolitik in dem betreffenden Anhang zum Ver- kaufsprospekt aufgeführt, dass es sich bei dem Teilfonds um einen Aktienfonds bzw. Mischfonds handelt, so gelten folgende, in Verbindung mit den aufgeführten auf- sichtsrechtlichen Anlagebeschränkungen, Bedingungen: Bei einem Aktienfonds handelt es sich um einen Teilfonds, welcher fortlaufend mehr als 50 % seines Netto-Teilfondsvermögens in Kapitalbeteiligungen anlegt. Bei einem Mischfonds handelt es sich um einen Teilfonds, welcher fortlaufend min- destens 25 % seines Netto-Teilfondsvermögens in Kapitalbeteiligungen anlegt. Bei der Ermittlung des Umfangs des in Kapitalbeteiligungen angelegten Vermögens werden die Kredite entsprechend dem Anteil der Kapitalbeteiligungen am Wert aller Vermögensgegenstände abgezogen (modifiziertes Netto-Teilfondsvermögen). Kapitalbeteiligungen in diesem Sinne sind: o Anteile an Kapitalgesellschaften, die zum amtlichen Handel an einer Börse zugelassen oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind; o Anteile an Kapitalgesellschaften, die keine Immobilien-Gesellschaften sind und die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem an- deren Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschafts- raum ansässig sind und dort der Ertragsbesteuerung für Kapitalgesellschaf- ...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.