Common use of Weitere Behandlung des Versicherungsfalles Clause in Contracts

Weitere Behandlung des Versicherungsfalles. 1 Der Versicherer gilt, auch außergerichtlich, als bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr des Anspruchs ihm zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen der Versicherten abzugeben. Er wird jedoch kein Anerkenntnis abgeben und keinem Vergleich zustimmen, wenn und insoweit die Ersatzleistung zur Befriedigung nicht ausreicht.

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Samples: www.ruv.de, www.ruv.de

Weitere Behandlung des Versicherungsfalles. 1 a. Der Versicherer gilt, auch außergerichtlich, als bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr des Anspruchs ihm zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen der Versicherten abzugeben. Er wird jedoch kein Anerkenntnis abgeben und keinem Vergleich zustimmen, wenn und insoweit die Ersatzleistung zur Befriedigung nicht ausreicht.

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Samples: www.ov-boerse.de

Weitere Behandlung des Versicherungsfalles. 1 a) Der Versicherer gilt, auch außergerichtlich, als bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr des Anspruchs ihm zweckmäßig erscheinenden erschei- nenden Erklärungen im Namen der Versicherten abzugeben. Er wird jedoch kein Anerkenntnis abgeben und keinem Vergleich zustimmen, wenn und insoweit die Ersatzleistung Versicherungssumme zur Befriedigung nicht ausreicht.

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Samples: trainer-haftpflicht-versicherung.de