Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige Zustimmung des Vermieters in Textform weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen. 12.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unver- züglich in Textform und vorab mündlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare Mitteilung in Textform zu benachrichtigen. 12.3 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietge- genstandes zu treffen. 12.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten, eine möglichst lü- ckenlose Schadensaufnahme zur bestmöglichen Beweissicherung vorzunehmen und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Strafta- ten (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) ist die Polizei hinzuzuziehen. 12.5 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. bis 12.4., so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem da- raus entsteht.
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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag, Mietvertrag
Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige Zustimmung 9.1 Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Vermieters in Textform weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten Mieters, sei es auf Erfüllung, auf jede Art von Gewährleistung oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumensonst auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
12.2 9.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, dergleichen Rechte an dem Mietgegenstand der Mietsache geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem den Vermieter unver- züglich in Textform und vorab mündlich Anzeige unverzüglich schriftlich zu erstatten benachrichtigen und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare Mitteilung in Textform zu benachrichtigenauf dessen Eigentumsrechte schriftlich hinzuweisen.
12.3 9.3 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Mietsache gegen Diebstahl des Mietge- genstandes zu treffen.
12.4 9.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten, eine möglichst lü- ckenlose Schadensaufnahme zur bestmöglichen Beweissicherung vorzunehmen unterrichten und dessen – außer bei Gefahr im Verzug – die Weisungen des Vermieters abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Strafta- ten (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) Diebstahl ist die Polizei hinzuzuziehen.
12.5 9.5 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. (Ziffer 9.1 bis 12.4.9.4), so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden alle Schäden zu ersetzen, der diesem da- raus entstehtdie dem Vermieter daraus entstehen, sofern hierfür nicht eine gesetzl. Pflichtversicherung eintritt.
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Samples: Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (Adsp), Mietbedingungen, Mietbedingungen
Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige Zustimmung 9.1 Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Vermieters in Textform weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten Mieters, sei es auf Erfüllung, auf jede Art von Gewährleistung oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumensonst auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
12.2 9.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, dergleichen Rechte an dem Mietgegenstand der Mietsache geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem den Vermieter unver- züglich in Textform und vorab mündlich Anzeige unverzüglich schriftlich zu erstatten benachrichtigen und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare Mitteilung in Textform zu benachrichtigenauf dessen Eigentumsrechte schriftlich hinzuweisen.
12.3 9.3 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Mietsache gegen Diebstahl des Mietge- genstandes zu treffen.
12.4 9.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten, eine möglichst lü- ckenlose Schadensaufnahme zur bestmöglichen Beweissicherung vorzunehmen unterrichten und dessen – außer bei Gefahr im Verzug – die Weisungen des Vermieters abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Strafta- ten (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) Diebstahl ist die Polizei hinzuzuziehen.
12.5 9.5 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. (Ziffer 9.1 bis 12.4.9.4), so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden alle Schäden zu ersetzen, der diesem da- raus entstehtdie dem Vermieter daraus entstehen, sofern hiefür nicht eine gesetzl. Pflichtversicherung eintritt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Vermietung Von Hubarbeitsbühnen Und Stapler, Allgemeine Mietbedingungen, Mietbedingungen
Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige Zustimmung 9.1 Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Vermieters in Textform weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten Mieters, sei es auf Erfüllung, auf jede Art von Gewährleistung oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumensonst auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
12.2 9.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, dergleichen Rechte an dem Mietgegenstand der Mietsache geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem den Vermieter unver- züglich in Textform und vorab mündlich Anzeige unverzüglich schriftlich zu erstatten benachrichtigen und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare Mitteilung in Textform zu benachrichtigenauf dessen Eigentums- rechte schriftlich hinzuweisen.
12.3 9.3 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Mietsache gegen Diebstahl des Mietge- genstandes zu treffentretfen.
12.4 9.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten, eine möglichst lü- ckenlose Schadensaufnahme zur bestmöglichen Beweissicherung vorzunehmen unterrichten und dessen – außer bei Gefahr im Verzug – die Weisungen des Vermieters abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Strafta- ten (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) Diebstahl ist die Polizei hinzuzuziehen.
12.5 9.5 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. (Zitfer 9.1 bis 12.4.9.4), so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden alle Schäden zu ersetzen, der diesem da- raus entstehtdie dem Vermieter daraus entstehen, sofern hiefür nicht eine gesetzl. Pflichtversicherung eintritt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Vermietung Von Hubarbeitsbühnen Und Stapler
Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 1. Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige Zustimmung des Vermieters ist verpflichtet, jede nicht zumutbare Störung und Behinderung von Mitbewohnern oder Anliegern, insbesondere in Textform weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumender Zeit von 22.00 Uhr - 7.00 Uhr, zu unterlassen.
12.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme2. Der Mieter hat alle baupolizeilichen Bestimmungen und Brandschutzbestimmungen strikt zu beachten. Insbesondere ist die Lagerung leicht entzündlicher Materialien oder giftiger Stoffe in Gebäuden oder auf dem Grundstück der Wohnanlage zu unterlassen.
3. Der Mieter ist verpflichtet, Pfändung auf sparsamen Verbrauch von Strom, Gas, Wasser und Heizung zu achten.
4. Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Schäden oder dergleichenStörungen dem Studentenwerk umgehend mitzuteilen.
5. Die der Allgemeinheit zugänglichen Räume in der vom Mieter bewohnten Wohnanlage sind pfleglich zu behandeln und stets sauber zu halten.
6. Die Anbringung von Außenantennen ist nicht gestattet, Rechte an dem Mietgegenstand geltend machenes sei denn, so der Mieter weist nach, dass er über den vorhandenen Anschluss keine Heimatsender empfangen kann und kein erheblicher Eingriff in die Bausubstanz erfolgen muss. Der Mieter muss den Vermieter von allen anfallenden Kosten und Gebühren freistellen. Bei Auszug ist der Mieter zum Rückbau verpflichtet. Die Baumaßnahme darf erst durchgeführt werden, nachdem der Mieter dem Vermieter unver- züglich eine Rückbaukaution in Textform und vorab mündlich Anzeige zu erstatten und Höhe der durch den Dritten hiervon unverzüglich Mieter durch nachweisbare Mitteilung in Textform zu benachrichtigenVorlage eines Kostenvoranschlag eines Fachunternehmens oder Sachverständigengutachtens nachzuweisende Rückbaukosten gezahlt hat.
12.3 Der Mieter 7. Jeder Xxxxxx hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietge- genstandes zu treffensich nach seinem Einzug innerhalb der gesetzlichen Fristen polizeilich an- und abzumelden.
12.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten, eine möglichst lü- ckenlose Schadensaufnahme zur bestmöglichen Beweissicherung vorzunehmen und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Strafta- ten (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) ist die Polizei hinzuzuziehen.
12.5 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. bis 12.4., so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem da- raus entsteht.
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Samples: Mietvertrag, Allgemeine Mietbedingungen Für Befristete Mietverhältnisse
Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 13.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige Zustimmung schriftliche Zu- stimmung des Vermieters in Textform weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen.
12.2 13.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unver- züglich in Textform schriftlich und vorab mündlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare schriftliche Mitteilung in Textform zu benachrichtigen.
12.3 13.3 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietge- genstandes Mietgegen- standes zu treffen.
12.4 13.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten, eine möglichst lü- ckenlose Schadensaufnahme zur bestmöglichen Beweissicherung vorzunehmen unterrichten und dessen Weisungen Weisun- gen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Strafta- ten Straftaten (z. B. DiebstahlDieb- stahl, Sachbeschädigung) ist die Polizei hinzuzuziehen.
12.5 13.5 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. bis 12.4., so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem da- raus dar- aus entsteht.
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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Mietvertrag
Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige Zustimmung schriftliche Zustim- mung des Vermieters in Textform weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen.
12.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unver- züglich in Textform schriftlich und vorab mündlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare schriftliche Mitteilung in Textform zu benachrichtigen.
12.3 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietge- genstandes Mietgegen- standes zu treffen.
12.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten, eine möglichst lü- ckenlose Schadensaufnahme zur bestmöglichen Beweissicherung vorzunehmen unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Strafta- ten Straftaten (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) ist die Polizei hinzuzuziehen.
12.5 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. bis 12.4., so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem da- raus daraus entsteht.
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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag
Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 12.1. Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters in Textform weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen.
12.2 12.2. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unver- züglich in Textform unverzüglich schriftlich und vorab mündlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare schriftliche Mitteilung in Textform zu benachrichtigen.
12.3 12.3. Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietge- genstandes Mietgegenstandes zu treffen.
12.4 12.4. Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten, eine möglichst lü- ckenlose Schadensaufnahme zur bestmöglichen Beweissicherung vorzunehmen unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Strafta- ten Xxxxxxxxxx (z. B. DiebstahlX. Xxxxxxxxx, Sachbeschädigung) ist die Polizei hinzuzuziehen.
12.5 12.5. Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. bis 12.4., so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem da- raus daraus entsteht.
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Samples: Mietvertrag
Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 13.1. Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige Zustimmung des Vermieters in Textform weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen.
12.2 13.2. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, Rechte an dem Mietgegenstand geltend machenma- chen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unver- züglich unverzüglich in Textform und vorab mündlich Anzeige zu erstatten erstat- ten und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare Mitteilung in Textform zu benachrichtigen.
12.3 13.3. Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl und die nicht autorisierte Nutzung des Mietge- genstandes Miet- gegenstandes zu treffen.
12.4 13.4. Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten, eine möglichst lü- ckenlose lückenlose Schadensaufnahme zur bestmöglichen Beweissicherung vorzunehmen und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Strafta- ten Straftaten (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) ist die Polizei hinzuzuziehen.
12.5 13.5. Der Mieter ist verantwortlich, dass das von ihm gemietete Gerät für den von ihm vorgesehenen Einsatz geeignet ist. Weiterhin trägt er Sorge für
13.6. Mietgeräte sind ohne Anmeldung (amtliche Kennzeichenpflicht) grundsätzlich nicht für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.
13.7. Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.113.1. bis 12.4.13.6, so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen jeglichen Schaden zu ersetzen, der diesem da- raus daraus entsteht.
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Samples: Mietvertrag
Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige Zustimmung des Vermieters in Textform weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen.
12.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unver- züglich unverzüglich in Textform und vorab mündlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare Mitteilung in Textform zu benachrichtigen.
12.3 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietge- genstandes Mietgegenstandes zu treffen.
12.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten, eine möglichst lü- ckenlose lückenlose Schadensaufnahme zur bestmöglichen Beweissicherung vorzunehmen und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Strafta- ten Straftaten (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) ist die Polizei hinzuzuziehen.
12.5 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. bis 12.4., so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem da- raus daraus entsteht.
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Samples: Mietvertrag
Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige Zustimmung 9.1. Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Vermieters in Textform weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten Mieters, sei es auf Erfüllung, auf jede Art von Gewährleistung oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumensonst auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
12.2 9.2. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, dergleichen Rechte an dem Mietgegenstand der Mietsache geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem den Vermieter unver- züglich in Textform und vorab mündlich Anzeige unverzüglich schriftlich zu erstatten benachrichtigen und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare Mitteilung in Textform zu benachrichtigenauf dessen Eigentumsrechte schriftlich hinzuweisen.
12.3 9.3. Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Mietsache gegen Diebstahl des Mietge- genstandes zu treffen.
12.4 9.4. Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten, eine möglichst lü- ckenlose Schadensaufnahme zur bestmöglichen Beweissicherung vorzunehmen unterrichten und dessen – außer bei Gefahr im Verzug – die Weisungen des Vermieters abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Strafta- ten (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) Diebstahl ist die Polizei hinzuzuziehen.
12.5 9.5. Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. (Ziffer 9.1 bis 12.4.9.4), so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden alle Schäden zu ersetzen, der diesem da- raus entstehtdie dem Vermieter daraus entstehen, sofern hierfür nicht eine gesetzl. Pflichtversicherung eintritt.
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Samples: Mietvertrag
Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 10.1 Der Mieter muss alle geeigneten und erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung des Mietgegenstandes treffen.
10.2 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige Zustimmung des Vermieters in Textform weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten abtreten, oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen.
12.2 10.3 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, dergleichen Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unver- züglich in Textform und vorab mündlich unverzüglich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare Mitteilung in Textform per Einschreiben zu benachrichtigen.
12.3 10.4 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietge- genstandes zu treffen.
12.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen den Vermieter unverzüglich zu unterrichten, eine möglichst lü- ckenlose Schadensaufnahme zur bestmöglichen Beweissicherung vorzunehmen unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Strafta- ten (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) Diebstahl ist die Polizei hinzuzuziehen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
12.5 10.5 Der Mieter ist verpflichtet, den überlassenen Mietgegenstand ausschließlich für das im Mietvertrag genannte Bauvorhaben (Einsatzort) zu verwenden.
10.6 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. bis 12.4.Ziffer 11, so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem da- raus daraus entsteht.
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Samples: Mietvertrag
Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige Zustimmung 8.1. Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Vermieters in Textform weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten Mieters, sei es auf Erfüllung, auf jede Art von Gewährleistung oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumenSonstiges, auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
12.2 8.2. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, dergleichen Rechte an dem Mietgegenstand der Mietsache geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem den Vermieter unver- züglich in Textform und vorab mündlich Anzeige unverzüglich schriftlich zu erstatten benachrichtigen und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare Mitteilung in Textform zu benachrichtigenauf dessen Eigentumsrechte schriftlich hinzuweisen.
12.3 8.3. Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Mietsache gegen Diebstahl des Mietge- genstandes zu treffen.
12.4 8.4. Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichtenunterrichten und, eine möglichst lü- ckenlose Schadensaufnahme zur bestmöglichen Beweissicherung vorzunehmen und dessen außer bei Gefahr im Verzug, die Weisungen des Vermieters abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Strafta- ten (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) Diebstahl ist die Polizei hinzuzuziehen.
12.5 8.5. Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. (Ziffer 8.1 bis 12.4.8.4), so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden alle Schäden zu ersetzen, der diesem da- raus entstehtdie dem Vermieter daraus entstehen, sofern hierfür nicht eine gesetzl. Pflichtversicherung eintritt.
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Samples: Mietvertrag
Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 13.1 Der Mieter darf keine aus dem von ihm mit dem Vermieter über den Mietgegenstand geschlossenen Miet- vertrag resultierenden Rechte an einen Dritten abtreten und den Mietgegenstand keinem Dritten überlas- sen. Der Mieter ist auch nicht berechtigt, einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige Zustimmung des Vermieters in Textform weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumeneinzuräumen.
12.2 Sollte 13.2 Der Mieter hat den Vermieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Dritter durch BeschlagnahmeBeschlag- nahme, Pfändung oder dergleichen, o. ä. Rechte an dem am Mietgegenstand geltend machen, so ist macht. Darüber hinaus hat der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unver- züglich in Textform und vorab mündlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare Mitteilung in Textform zu benachrichtigenschriftlich auf das Eigentum des Vermieters am Mietgegenstand hinzuweisen.
12.3 13.3 Der Mieter hat stets geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Mietgegenstandes gegen Diebstahl des Mietge- genstandes zu treffentref- fen.
12.4 13.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten, eine möglichst lü- ckenlose Schadensaufnahme zur bestmöglichen Beweissicherung vorzunehmen unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Strafta- ten Straftaten (z. B. DiebstahlX. Xxxxxxxxx, Sachbeschädigung) ist die Polizei hinzuzuziehenhin- zuziehen.
12.5 Verstößt der 13.5 Der Mieter schuldhaft hat dem Vermieter sämtliche aus Verstößen gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. der Ziffern 13.1 bis 12.4., so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden 13.4 dieser Mietbedingungen resultierende Schäden zu ersetzen, der diesem da- raus entsteht.
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Samples: Mietvertrag
Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige vorhe- rige schriftliche Zustimmung des Vermieters in Textform weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen.
12.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichenderglei- chen, Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter Mie- ter verpflichtet, dem Vermieter unver- züglich unverzüglich schriftlich oder in Textform Text- form und vorab mündlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon hier- von unverzüglich durch nachweisbare schriftliche Mitteilung in Textform zu benachrichtigenbe- nachrichtigen.
12.3 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietge- genstandes Mietgegenstandes zu treffen.
12.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten, eine möglichst lü- ckenlose Schadensaufnahme zur bestmöglichen Beweissicherung vorzunehmen unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Strafta- ten Straftaten (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) ist die Polizei Po- lizei hinzuzuziehen.
12.5 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen Bestim- mungen zu 12.1. bis 12.4., so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem da- raus daraus entsteht.
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Samples: Mietvertrag
Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 12.1. Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige Zustimmung des Vermieters in Textform weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen.
12.2 12.2. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unver- züglich in Textform und vorab mündlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare Mitteilung in Textform zu benachrichtigen.
12.3 12.3. Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietge- genstandes zu treffen.
12.4 12.4. Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten, eine möglichst lü- ckenlose Schadensaufnahme zur bestmöglichen Beweissicherung vorzunehmen und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Strafta- ten (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) ist die Polizei hinzuzuziehen.
12.5 12.5. Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. bis 12.4., so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem da- raus daraus entsteht.
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Samples: Mietvertrag
Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 10.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige Zustimmung des Vermieters in Textform weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen.
12.2 10.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unver- züglich in Textform unverzüglich schriftlich und vorab mündlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare schriftliche Mitteilung in Textform zu benachrichtigen.
12.3 10.3 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietge- genstandes Mietgegenstandes zu treffen.
12.4 10.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten, eine möglichst lü- ckenlose Schadensaufnahme zur bestmöglichen Beweissicherung vorzunehmen unter- richten und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen Verkehrsunfäl- len und beim Verdacht von Strafta- ten Xxxxxxxxxx (z. B. DiebstahlX. Xxxxxxxxx, SachbeschädigungSachbe- schädigung) ist die Polizei hinzuzuziehen.
12.5 10.5 Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache gegen Feuer, Einbruch und Leitungswasserschaden zu versichern.
10.6 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.110.1. bis 12.410.4., so ist er verpflichtet, dem Vermieter Ver- mieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem da- raus daraus entsteht.
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Samples: Mietvertrag
Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 8.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige Zustimmung des Vermieters in Textform weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen.
12.2 8.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, dergleichen Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dies dem Vermieter unver- züglich in Textform und vorab mündlich Anzeige zu erstatten unverzüglich mitzuteilen und den Dritten Drit- ten hiervon unverzüglich durch nachweisbare Mitteilung schriftlich oder in Textform zu benachrichtigen.
12.3 8.3 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Mietgegen- standes gegen Diebstahl des Mietge- genstandes zu treffen.
12.4 8.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen den Vermieter zu unterrichten, eine möglichst lü- ckenlose Schadensaufnahme zur bestmöglichen Beweissicherung vorzunehmen unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Strafta- ten (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) Diebstahl ist die Polizei hinzuzuziehen.
12.5 8.5 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. bis 12.4.Bestimmun- gen, so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem da- raus daraus entsteht.
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Samples: Rental Agreement
Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 13.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige Zustimmung des Vermieters in Textform weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen. Eine Weitervermietung an Dritte ist daher ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters in Textform ebenfalls nicht gestattet.
12.2 13.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, Rechte an dem Mietgegenstand geltend machenma- chen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unver- züglich unverzüglich in Textform und vorab mündlich Anzeige zu erstatten er- statten und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare Mitteilung in Textform zu benachrichtigen.
12.3 13.3 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl und die nicht autorisierte Nutzung des Mietge- genstandes Miet- gegenstandes zu treffen.
12.4 13.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten, eine möglichst lü- ckenlose lückenlose Schadensaufnahme zur bestmöglichen Beweissicherung vorzunehmen und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Strafta- ten Straftaten (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) ist die Polizei hinzuzuziehen.
12.5 13.5 Der Mieter ist verantwortlich, dass das von ihm gemietete Gerät für den von ihm vorgesehenen Einsatz geeignet ist.
13.6 Mietgeräte sind ohne Anmeldung (amtliche Kennzeichenpflicht) grundsätzlich nicht für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Auf eine fehlende Pflichtversicherung gegenüber Dritten wird hingewiesen.
13.7 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.113.1. bis 12.4.13.6, so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen jeglichen Schaden zu ersetzen, der diesem da- raus daraus entsteht.
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Samples: Mietvertrag
Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige Zustimmung 9.1 Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Vermieters in Textform weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten Mieters, sei es auf Erfüllung, auf jede Art von Gewährleistung oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumensonst auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
12.2 9.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, dergleichen Rechte an dem Mietgegenstand der Mietsache geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem den Vermieter unver- züglich in Textform und vorab mündlich Anzeige unverzüglich schriftlich zu erstatten benachrichtigen und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare Mitteilung in Textform zu benachrichtigenauf dessen Eigentumsrechte schriftlich hinzuweisen.
12.3 9.3 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Mietsache gegen Diebstahl des Mietge- genstandes zu treffen.
12.4 9.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten, eine möglichst lü- ckenlose Schadensaufnahme zur bestmöglichen Beweissicherung vorzunehmen unterrichten und dessen außer bei Gefahr im Verzug . die Weisungen des Vermieters abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen Verkehrs - unfällen und beim Verdacht von Strafta- ten (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) Diebstahl ist die Polizei hinzuzuziehen.
12.5 9.5 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. (Ziffer 9.1 bis 12.4.9.4), so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden alle Schäden zu ersetzen, der diesem da- raus entstehtdie dem Vermieter daraus entstehen, sofern hierfür nicht eine gesetzl. Pflichtversicherung eintritt.
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Samples: Allgemeine Mietbedingungen
Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige Zustimmung 9.1 Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Vermieters in Textform weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten Mieters, sei es auf Erfüllung, auf jede Art von Gewährleistung oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumensonst auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
12.2 9.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, dergleichen Rechte an dem Mietgegenstand der Mietsache geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem den Vermieter unver- züglich in Textform und vorab mündlich Anzeige unverzüglich schriftlich zu erstatten benachrichtigen und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare Mitteilung in Textform zu benachrichtigenauf dessen Eigentumsrechte schriftlich hinzuweisen.
12.3 9.3 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Mietsache gegen Diebstahl des Mietge- genstandes zu treffen.
12.4 . 9.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten, eine möglichst lü- ckenlose Schadensaufnahme zur bestmöglichen Beweissicherung vorzunehmen unterrichten und dessen – außer bei Gefahr im Verzug – die Weisungen des Vermieters abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Strafta- ten (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) Diebstahl ist die Polizei hinzuzuziehen.
12.5 . 9.5 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. (Ziffer 9.1 bis 12.4.9.4), so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden alle Schäden zu ersetzen, der diesem da- raus entstehtdie dem Vermieter daraus entstehen, sofern hierfür nicht eine gesetzl. Pflichtversicherung eintritt.
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Samples: Mietbedingungen
Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 11.1. Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige Zustimmung des Vermieters in Textform weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen.
12.2 11.2. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichender- gleichen, Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unver- züglich unverzüglich in Textform und vorab mündlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare Mitteilung in Textform zu benachrichtigenbe- nachrichtigen. Der Mieter trägt in diesen Fällen die Kosten der Ver- teidigung gegen solcher Ansprüche Dritter.
12.3 11.3. Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl und die nicht autorisierte Nutzung des Mietge- genstandes Mietgegenstandes zu treffen.
12.4 11.4. Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichtenunterrich- ten, eine möglichst lü- ckenlose lückenlose Schadensaufnahme zur bestmöglichen bestmögli- chen Beweissicherung vorzunehmen und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Beim Verdacht von Strafta- ten Xxxxxxxxxx (z. B. DiebstahlX. Xxxxxxxxx, SachbeschädigungSach- beschädigung) ist die Polizei hinzuzuziehen.
12.5 11.5. Der Mieter ist verantwortlich, dass das von ihm gemietete Gerät für den von ihm vorgesehenen Einsatz geeignet ist.
11.6. Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen Best- immungen zu 12.111.1. bis 12.4.11.5, so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen jeglichen Schaden zu ersetzen, der diesem da- raus daraus entsteht.
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Samples: Mietvertrag
Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 1. Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige Zustimmung des Vermieters ist verpflichtet, jede nicht zumutbare Störung und Behinderung von Mitbewohnern oder Anliegern, insbesondere in Textform weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumender Zeit von 22.00 Uhr - 7.00 Uhr, zu unterlassen.
12.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme2. Der Mieter hat alle baupolizeilichen Bestimmungen und Brandschutzbestimmungen strikt zu beachten. Insbesondere ist die Lagerung leicht entzündlicher Materialien oder giftiger Stoffe in Gebäuden oder auf dem Grundstück der Wohnanlage zu unterlassen.
3. Der Mieter ist verpflichtet, Pfändung auf sparsamen Verbrauch von Strom, Gas, Wasser und Heizung zu achten.
4. Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Schäden oder dergleichenStörungen dem Studentenwerk umgehend mitzuteilen.
5. Die der Allgemeinheit zugänglichen Räume in der vom Mieter bewohnten Wohnanlage sind pfleglich zu behandeln und stets sauber zu halten.
6. Die Anbringung von Außenantennen ist nicht gestattet, Rechte an dem Mietgegenstand geltend machenes sei denn, so der Mieter weist nach, dass er über den vorhandenen Anschluss keine Heimatsender empfangen kann und kein erheblicher Eingriff in die Bausubstanz erfolgen muss. Der Mieter muss den Vermieter von allen anfallenden Kosten und Gebühren freistellen. Bei Auszug ist der Mieter zum Rückbau verpflichtet. Die Baumaßnahme darf erst durchgeführt werden, nachdem der Mieter dem Vermieter unver- züglich eine Rückbaukaution in Textform und vorab mündlich Anzeige zu erstatten und Höhe der durch den Dritten hiervon unverzüglich Mieter durch nachweisbare Mitteilung in Textform zu benachrichtigenVorlage eines Kostenvoranschlag eines Fachunternehmens oder Sachverständigengutachtens nachzuweisende Rückbaukosten gezahlt hat.
12.3 Der Mieter 7. Jeder Xxxxxx hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietge- genstandes zu treffensich nach seinem Einzug innerhalb der gesetzlichen Fristen bei der Meldebehörde anzumelden.
12.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten, eine möglichst lü- ckenlose Schadensaufnahme zur bestmöglichen Beweissicherung vorzunehmen und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Strafta- ten (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) ist die Polizei hinzuzuziehen.
12.5 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. bis 12.4., so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem da- raus entsteht.
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Samples: Mietvertrag
Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 11.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige Zustimmung des Vermieters in Textform weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen.
12.2 11.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unver- züglich in Textform und vorab mündlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare Mitteilung in Textform zu benachrichtigen.
12.3 11.3 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietge- genstandes Mietgegen- standes zu treffen.
12.4 11.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten, eine möglichst lü- ckenlose lücken- lose Schadensaufnahme zur bestmöglichen Beweissicherung vorzunehmen und dessen des- sen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Strafta- ten Straftaten (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) ist die Polizei hinzuzuziehen.
12.5 11.5 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. bis 12.4., so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem da- raus entsteht.
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Samples: Mietvertrag
Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 12.1. Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters in Textform weder überlassen noch Rechte Rech- te aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen.
12.2 12.2. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unver- züglich in Textform unverzüglich schriftlich und vorab mündlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare schriftliche Mitteilung in Textform zu benachrichtigen.
12.3 12.3. Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietge- genstandes Mietgegenstandes zu treffen.
12.4 12.4. Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten, eine möglichst lü- ckenlose Schadensaufnahme zur bestmöglichen Beweissicherung vorzunehmen unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht Ver- dacht von Strafta- ten Straftaten (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) ist die Polizei hinzuzuziehen.
12.5 12.5. Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. bis 12.4., so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden Scha- den zu ersetzen, der diesem da- raus daraus entsteht.
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Samples: Mietvertrag
Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 13.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters in Textform weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen.
12.2 13.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unver- züglich in Textform Vermie- ter unverzüglich schriftlich und vorab mündlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare schriftliche Mitteilung in Textform zu benachrichtigenbe- nachrichtigen.
12.3 13.3 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietge- genstandes Miet- gegenstandes zu treffen.
12.4 13.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten, eine möglichst lü- ckenlose Schadensaufnahme zur bestmöglichen Beweissicherung vorzunehmen unterrichten und dessen Weisungen Xxx- xxxxxx abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Strafta- ten Straftaten (z. B. DiebstahlX. Xxxxxxxxx, Sachbeschädigung) ist die Polizei hinzuzuziehen.
12.5 13.5 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. bis 12.4., so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem da- raus die- sem daraus entsteht.
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Samples: Mietvertrag
Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige Zustimmung 9.1 Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Vermieters in Textform weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten Mieters, sei es auf Erfüllung, auf jede Art von Gewährleistung oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumensonst auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
12.2 9.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, dergleichen Rechte an dem Mietgegenstand der Mietsache geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem den Vermieter unver- züglich in Textform und vorab mündlich Anzeige unverzüglich schriftlich zu erstatten benachrichtigen und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare Mitteilung in Textform zu benachrichtigenauf dessen Eigentumsrechte schriftlich hinzuweisen.
12.3 9.3 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Mietsache gegen Diebstahl des Mietge- genstandes zu treffen.
12.4 9.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten, eine möglichst lü- ckenlose Schadensaufnahme zur bestmöglichen Beweissicherung vorzunehmen unterrichten und dessen – außer bei Gefahr im Verzug – die Weisungen des Vermieters abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Strafta- ten (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) Diebstahl ist die Polizei hinzuzuziehenhinzuzu- ziehen.
12.5 9.5 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. (Ziffer 9.1 bis 12.4.9.4), so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden alle Schäden zu ersetzen, der diesem da- raus entstehtdie dem Vermieter daraus entstehen, sofern hiefür nicht eine gesetzl. Pflichtversicherung eintritt.
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Samples: Mietbedingungen
Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige Zustimmung 9.1 Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Vermieters in Textform weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten Mieters, sei es auf Erfüllung, auf jede Art von Gewährleistung oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumensonst auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
12.2 9.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, dergleichen Rechte an dem Mietgegenstand der Mietsache geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unver- züglich Seeland unverzüglich in Textform und vorab mündlich Anzeige zu erstatten benachrichtigen und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare Mitteilung auf die Eigentumsrechte von Seeland in Textform zu benachrichtigenhinzuweisen.
12.3 9.3 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Mietsache gegen Diebstahl des Mietge- genstandes zu treffen.
12.4 9.4 Der Mieter hat den Vermieter Seeland bei allen Unfällen zu unterrichten, eine möglichst lü- ckenlose Schadensaufnahme zur bestmöglichen Beweissicherung vorzunehmen unterrichten und dessen – außer bei Gefahr im Verzug – die Weisungen von Seeland abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Strafta- ten (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) Diebstahl ist die Polizei hinzuzuziehen.
12.5 9.5 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. (Ziffer 9.1 bis 12.4.9.4), so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden alle Schäden zu ersetzen, der diesem da- raus entstehtdie Seeland daraus entstehen, sofern hierfür nicht eine gesetzliche Pflichtversicherung eintritt.
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Samples: Mietvertrag
Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters in Textform weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen. Im Falle der berechtigten Weitervermietung hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass das Mietgerät nur unter Beachtung der vorliegenden Mietbedingungen eingesetzt wird.
12.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unver- züglich in Textform unverzüglich schriftlich und vorab mündlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare schriftliche Mitteilung in Textform zu benachrichtigen.
12.3 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietge- genstandes Mietgegenstandes zu treffen.
. 12.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten, eine möglichst lü- ckenlose Schadensaufnahme zur bestmöglichen Beweissicherung vorzunehmen unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Strafta- ten Straftaten (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) ist die Polizei hinzuzuziehen.
. 12.5 Verstößt der Mieter schuldhaft Mieterschuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. bis 12.4., so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem da- raus daraus entsteht.
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Samples: Mietvertrag
Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige Zustimmung 10.1 Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Vermieters in Textform weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten Mieters, sei es auf Erfüllung, auf jede Art von Gewährleistung oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumensonst auf Schadensersatz, ist ausgeschlossen.
12.2 10.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, dergleichen Rechte an dem Mietgegenstand der Mietsache geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem den Vermieter unver- züglich in Textform und vorab mündlich Anzeige unverzüglich schriftlich zu erstatten benachrichtigen und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare Mitteilung in Textform zu benachrichtigenauf dessen Eigentumsrechte schriftlich hinzuweisen.
12.3 10.3 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Mietsache gegen Diebstahl des Mietge- genstandes zu treffen.
12.4 10.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten, eine möglichst lü- ckenlose Schadensaufnahme zur bestmöglichen Beweissicherung vorzunehmen unterrichten und dessen – außer bei Gefahr im Verzug – die Weisungen des Vermieters abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Strafta- ten (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) Diebstahl ist die Polizei hinzuzuziehen.
12.5 10.5 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. (Ziffer 10.1 bis 12.4.10.4), so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden alle Schäden zu ersetzen, der diesem da- raus entstehtdie dem Vermieter daraus entstehen, sofern hierfür nicht eine gesetzl. Pflichtversicherung eintritt.
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Samples: Mietvertrag
Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige Zustimmung des Vermieters in Textform weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher irgendwel- cher Art an dem Mietgegenstand einräumen.
12.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, Rechte an dem Mietgegenstand Mietgegen- stand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unver- züglich unverzüglich in Textform und vorab mündlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare Mitteilung in Textform zu benachrichtigen.
12.3 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietge- genstandes Mietgegenstandes zu treffen.
12.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten, eine möglichst lü- ckenlose Schadensaufnahme lückenlose Scha- densaufnahme zur bestmöglichen Beweissicherung vorzunehmen und dessen Weisungen abzuwartenabzu- warten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Strafta- ten Straftaten (z. B. DiebstahlX. Xxxxxxxxx, SachbeschädigungSachbeschädi- gung) ist die Polizei hinzuzuziehen.
12.5 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. bis 12.4., so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem da- raus daraus entsteht.
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Samples: Mietvertrag
Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 19.1 Der Mieter darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Eigentümers einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige Zustimmung des Vermieters in Textform weder überlassen untervermieten noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder sonst überlassen, noch einem Dritten Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen.
12.2 19.2 Der Mieter darf Rechte aus diesem Vertrag nicht abtreten.
19.3 Der Mieter ist verpflichtet, dem Eigentümer jeden Ausfall und jede unzureichende Funktion des Mietgegenstandes oder eines Teils davon unverzüglich anzuzeigen.
19.4 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, dergleichen Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unver- züglich in Textform Eigentümer unverzüglich schriftlich und vorab mündlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare schriftliche Mitteilung in Textform über die Eigentumsverhältnisse zu benachrichtigenunterrichten.
12.3 19.5 Dem Mieter obliegt, so lange ihm der Mietgegenstand überlassen ist und bis zur Rückgabe oder Abholung des Mietgegenstandes, die Obhutspflicht. Der Mieter hat insbesondere geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Mietgegenstandes gegen Diebstahl des Mietge- genstandes zu treffen.
12.4 19.6 Der Mieter hat den Vermieter Eigentümer bei allen Unfällen mit dem Mietgegenstand unverzüglich zu unterrichtenunterrichten und, eine möglichst lü- ckenlose Schadensaufnahme zur bestmöglichen Beweissicherung vorzunehmen und sofern keine Gefahr im Verzug besteht, dessen Weisungen abzuwarten. Im Falle eines Unfalles, der zur Verletzung von Personen oder zu Sachschäden geführt hat, hat der Mieter dies dem Eigentümer nicht nur schriftlich, sondern auch sofort telefonisch anzuzeigen. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Strafta- ten Straftaten (z. B. DiebstahlX. Xxxxxxxxx, Sachbeschädigung) ist hat der Mieter die Polizei hinzuzuziehen.
12.5 19.7 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. den Ziffer 19.1 bis 12.4.19.6, so ist er verpflichtet, dem Vermieter Eigentümer allen Schaden zu ersetzen, der diesem da- raus daraus entsteht, einschließlich der Freistellung von Ansprüchen Dritter gegen den Eigentümer.
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Samples: Mietvertrag
Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 13.1 Der Mieter darf keine aus dem von ihm mit dem Vermieter über den Miet- gegenstand geschlossenen Mietvertrag resultierenden Rechte an einen Dritten abtreten und den Mietgegenstand keinem Dritten überlassen. Der Mieter ist auch nicht berechtigt, einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige Zustimmung des Vermieters in Textform weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumeneinzuräumen.
12.2 Sollte 13.2 Der Mieter hat den Vermieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, o. ä. Rechte an dem Mietgegenstand am Miet- gegenstand geltend machen, so ist macht. Darüber hinaus hat der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unver- züglich in Textform und vorab mündlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare Mitteilung in Textform zu benachrichtigenun- verzüglich schriftlich auf das Eigentum des Vermieters am Mietgegenstand hinzuweisen.
12.3 13.3 Der Mieter hat stets geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Mietgegen- standes gegen Diebstahl des Mietge- genstandes zu treffen.
12.4 13.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten, eine möglichst lü- ckenlose Schadensaufnahme zur bestmöglichen Beweissicherung vorzunehmen unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Strafta- ten Straftaten (z. B. DiebstahlX. Xxxxxxxxx, Sachbeschädigung) ist die Polizei hinzuzuziehenhinzuziehen.
12.5 Verstößt der 13.5 Der Mieter schuldhaft hat dem Vermieter sämtliche aus Verstößen gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. Bestim- mungen der Ziffern 13.1 bis 12.4., so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden 13.4 dieser Mietbedingungen resultierende Schäden zu ersetzen, der diesem da- raus entsteht.
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Samples: Mietvertrag
Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 12.1. Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige Zustimmung des Vermieters in Textform weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen.
12.2 12.2. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unver- züglich unverzüglich in Textform und vorab mündlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare Mitteilung in Textform zu benachrichtigen.
12.3 12.3. Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietge- genstandes Mietgegenstandes zu treffen.
12.4 12.4. Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten, eine möglichst lü- ckenlose lückenlose Schadensaufnahme zur bestmöglichen Beweissicherung vorzunehmen und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Strafta- ten Straftaten (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) ist die Polizei hinzuzuziehen.
12.5 12.5. Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. bis 12.4., so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden Scha- den zu ersetzen, der diesem da- raus daraus entsteht.
13.2. 13.3.
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Samples: Mietvertrag