Common use of Weitere Pflichten des Mieters Clause in Contracts

Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen. 12.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich schriftlich und vorab mündlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare schriftliche Mitteilung zu benachrichtigen. 12.3 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietgegenstandes zu treffen. 12.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Straftaten (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) ist die Polizei hinzuzuziehen. 12.5 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. bis 12.4., so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem daraus entsteht.

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Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand Mietgegen- stand einräumen. Im Falle der berechtigten Weitervermietung hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass das Mietgerät nur unter Beachtung der vorlie- genden Vermietbedingungen eingesetzt wird. 12.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtetverpflich- tet, dem Vermieter unverzüglich schriftlich in Textform und vorab mündlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare schriftliche Mitteilung Mittei- lung in Textform zu benachrichtigen. 12.3 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl und unbefugte Nutzung des Mietgegenstandes durch Dritte zu treffen. 12.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Straftaten (z. z.B. Diebstahl, Sachbeschädigung) ist die Polizei hinzuzuziehenhinzuzuzie- hen. 12.5 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. bis 12.4., so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem daraus entsteht.

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Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen. 12.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich schriftlich und vorab mündlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare nach- weisbare schriftliche Mitteilung zu benachrichtigen. 12.3 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietgegenstandes zu treffen. 12.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht Ver- dacht von Straftaten (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) ist die Polizei hinzuzuziehen. 12.5 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. bis 12.4., so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem daraus entsteht.

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Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters weder überlassen noch Dritten Rechte irgendwelcher Art am Mietgegenstand einräumen. Der Mieter ist auch nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumenMietvertrag abzutreten. 12.2 Sollte Der Mieter hat den Vermieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, o. Ä. Rechte an dem am Mietgegenstand geltend machen, so ist macht. Darüber hinaus hat der Mieter verpflichtet, dem Vermieter den Dritten unverzüglich schriftlich und vorab mündlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare schriftliche Mitteilung zu benachrichtigenauf das Eigentum des Vermieters am Mietgegenstand hinzuweisen. 12.3 Der Mieter hat stets geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Mietgegenstands gegen Diebstahl des Mietgegenstandes zu treffen. 12.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen den Vermieter zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Straftaten (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) Diebstahl ist die Polizei hinzuzuziehenhinzuziehen. 12.5 Verstößt der Der Mieter schuldhaft hat dem Vermieter sämtliche aus Verstößen gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1der Ziff. 12.1 bis 12.4., so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden 12.4 dieser Mietbedingungen resultierende Schäden zu ersetzen, der diesem daraus entsteht.

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Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen. 12.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich schriftlich und vorab mündlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare schriftliche Mitteilung zu benachrichtigen. 12.3 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietgegenstandes zu treffen. 12.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Straftaten (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) ist die Polizei hinzuzuziehen. 12.5 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. bis 12.4., so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem daraus entsteht.

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Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 13.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen. 12.2 13.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich schriftlich und vorab mündlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare schriftliche Mitteilung zu benachrichtigen. 12.3 13.3 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietgegenstandes zu treffen. 12.4 13.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Straftaten (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) ist die Polizei hinzuzuziehen. 12.5 13.5 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. bis 12.4., 12.4 so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem daraus entsteht.

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Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 11.1 Der Mieter muss alle geeigneten und erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung des Mietgegenstandes treffen. ZRD-Allgemeine Mietbedingungen Geschäftsbereich Elektro & Energie Stand 12/2020 11.2 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten abtreten, oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen. 12.2 11.3 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, dergleichen Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich schriftlich und vorab mündlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare schriftliche Mitteilung per Einschreiben zu benachrichtigen. 12.3 11.4 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietgegenstandes zu treffen. 12.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen den Vermieter unverzüglich zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Straftaten (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) Diebstahl ist die Polizei hinzuzuziehen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. 12.5 11.5 Der Mieter ist verpflichtet, den überlassenen Mietgegenstand ausschließlich für das im Mietvertrag genannte Bauvorhaben (Einsatzort) zu verwenden. 11.6 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. bis 12.4.Ziffer 11, so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem daraus entsteht.

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Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen. 12.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich schriftlich und vorab mündlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare schriftliche Mitteilung zu benachrichtigen. 12.3 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietgegenstandes Miet- gegenstandes zu treffen. 12.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Straftaten Straf- taten (z. B. DiebstahlX. Xxxxxxxxx, Sachbeschädigung) ist die Polizei hinzuzuziehen. 12.5 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. bis 12.4., so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem daraus entsteht.

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Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher ir- gendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen. 12.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, Rechte an dem Mietgegenstand Mietge- genstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich schriftlich schrift- lich und vorab mündlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare schriftliche Mitteilung zu benachrichtigen. 12.3 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietgegenstandes zu treffen. 12.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Straftaten (z. B. DiebstahlX. Xxxxxxxxx, SachbeschädigungSach- beschädigung) ist die Polizei hinzuzuziehen. 12.5 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. bis 12.4., so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem daraus entsteht.

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Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher ir- gendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen. 12.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, Rechte an dem Mietgegenstand Miet- gegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich schriftlich und vorab mündlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare schriftliche Mitteilung zu benachrichtigen. 12.3 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietgegenstandes Mietgegen- standes zu treffen. 12.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Straftaten (z. B. DiebstahlX. Xxxxxxxxx, SachbeschädigungSach- beschädigung) ist die Polizei hinzuzuziehen. 12.5 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. bis 12.4., so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem daraus entsteht.

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Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen. 12.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich schriftlich und vorab mündlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare schriftliche Mitteilung zu benachrichtigen. 12.3 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietgegenstandes zu treffen. 12.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Straftaten (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) ist die Polizei hinzuzuziehen. 12.5 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. 12.1 bis 12.4., so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem daraus entsteht.

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Samples: Mietvertrag

Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen. 12.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich schriftlich und vorab mündlich münd- lich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare schriftliche Mitteilung zu benachrichtigen. 12.3 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl Dieb- stahl des Mietgegenstandes zu treffen. 12.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Straftaten (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) ist die Polizei hinzuzuziehen. 12.5 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen Bestimmun- gen zu 12.1. bis 12.4., so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem daraus entsteht.

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Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 13.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand Mietgegen- stand einräumen. 12.2 13.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtetverpflich- tet, dem Vermieter unverzüglich schriftlich und vorab mündlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare schriftliche schriftli- che Mitteilung zu benachrichtigen. 12.3 13.3 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietgegenstandes zu treffen. 12.4 13.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Straftaten (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) ist die Polizei hinzuzuziehen. 12.5 13.5 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. bis 12.4., so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzenerset- zen, der diesem daraus entsteht.

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Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumenein- räumen. 12.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, Rechte an dem Mietgegenstand geltend machenma- chen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich unverzüg- lich schriftlich und vorab mündlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare schriftliche schrift- liche Mitteilung zu benachrichtigen. 12.3 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietgegenstandes zu treffen. 12.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten unterrich- ten und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Straftaten (z. B. DiebstahlX. Xxxxxxxxx, SachbeschädigungSachbe- schädigung) ist die Polizei hinzuzuziehen. 12.5 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. bis 12.4., so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem daraus entstehtent- steht.

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Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen. 12.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, Rechte an dem Mietgegenstand Miet- gegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich schriftlich und vorab mündlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare schriftliche Mitteilung zu benachrichtigen. 12.3 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietgegenstandes Mietgegenstan- des zu treffen. 12.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwartenabzu- warten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Straftaten (z. B. DiebstahlX. Xxxxxxxxx, SachbeschädigungSachbe- schädigung) ist die Polizei hinzuzuziehen. 12.5 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. bis 12.4., so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem daraus entsteht.

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Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen. 12.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich schriftlich und vorab mündlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare schriftliche Mitteilung zu benachrichtigen. 12.3 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietgegenstandes Mietgegen- standes zu treffen. 12.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen und Schäden unverzüglich zu unterrichten unterrich- ten und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Straftaten (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) ist die Polizei hinzuzuziehen. 12.5 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. bis 12.4., so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem daraus entsteht.

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Samples: Mietvertrag

Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige schriftliche Zustimmung 9.1 Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Vermieters weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten Mieters, sei es auf Erfüllung, auf jede Art von Gewährleistung oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumensonst auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. 12.2 9.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, dergleichen Rechte an dem Mietgegenstand der Mietsache geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem den Vermieter unverzüglich unverzüg- lich schriftlich und vorab mündlich Anzeige zu erstatten benachrichtigen und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare schriftliche Mitteilung zu benachrichtigenauf dessen Eigentumsrechte schriftlich hinzuweisen. 12.3 9.3 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Mietsache gegen Diebstahl des Mietgegenstandes Dieb- stahl zu treffen. 12.4 9.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten und dessen – außer bei Ge- fahr im Verzug – die Weisungen des Vermieters abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Straftaten (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) Diebstahl ist die Polizei hinzuzuziehen. 12.5 9.5 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. (Ziffer 9.1 bis 12.4.9.4), so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden alle Schäden zu ersetzen, der diesem die dem Vermieter daraus entstehtentstehen, sofern hiefür nicht eine gesetzl. Pflichtversicherung eintritt.

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Samples: Allgemeine Mietbedingungen

Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen. Im Falle der berechtigten Weitervermietung hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass das Mietgerät nur unter Beachtung der vorliegenden Vermietbedingungen eingesetzt wird. 12.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich schriftlich in Textform und vorab mündlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare schriftliche Mitteilung in Textform zu benachrichtigen. 12.3 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl und unbefugte Nutzung des Mietgegenstandes durch Dritte zu treffen. 12.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Straftaten (z. z.B. Diebstahl, Sachbeschädigung) ist die Polizei hinzuzuziehen. 12.5 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. bis 12.4., so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem daraus entsteht.

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Samples: Mietvertrag

Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 11.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand Mietgegen- stand einräumen. Im Falle der berechtigten Untervermietung hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass das Mietgerät nur unter Beachtung der vorlie- genden Vermietbedingungen eingesetzt wird. 12.2 11.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtetverpflich- tet, dem Vermieter unverzüglich schriftlich und vorab mündlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon über das Eigentum des Vermieters unverzüglich durch nachweisbare schriftliche Mitteilung schriftlich zu benachrichtigen. 12.3 11.3 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen Massnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl und unbefugte Nutzung des Mietgegenstandes durch Dritte zu treffen. 12.4 11.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten und dessen des- sen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Straftaten (z. z.B. Diebstahl, Sachbeschädigung) ist die Polizei hinzuzuziehen. 12.5 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. bis 12.4., so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem daraus entsteht.

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Samples: Mietvertrag

Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen. 12.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, ,Pfändung oder dergleichen, Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich schriftlich und vorab mündlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare schriftliche Mitteilung zu benachrichtigen. 12.3 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietgegenstandes zu treffen. 12.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Straftaten (z. B. DiebstahlXxxxxxxxxx(z. X. Xxxxxxxxx, Sachbeschädigung) ist die Polizei hinzuzuziehen. 12.5 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. bis 12.4., so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem daraus entsteht.

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Samples: Mietvertrag