Weiterleitung der Teil-Datenbanken Musterklauseln

Weiterleitung der Teil-Datenbanken. Die Teildatenbanken werden von H+ und FMH bis spätestens fünf Arbeitstage nach der Sit- zung PaKoDig an die Geschäftsstelle TARMED Suisse elektronisch übermittelt. Die Geschäfts- stelle sorgt für eine verzugslose Publikation der Spartendatenbank gemäss Ziffer 1.2. b) . Eine Benachrichtigung der PaKoDig Mitglieder findet nur dann statt, wenn TARMED Suisse die verzugslose Bereitstellung nicht gewährleisten kann. (Alle Xxxxxx sind Mussfelder, wenn nicht anders erwähnt) *) Jede Änderung am Datensatz erzeugt einen neuen Reccord ausser bei Änderungen der Xxxxxx „gueltig_bis“ und „Mutationsdatum“. Der „unic-key“ bezieht sich auf einen Leistungserbringer! Feldname Felddatentyp Beschreibung Spitäler Teil-Datenbank 1: H+ Beschreibung Arzt Teil-Datenbank 2: FMH ID (unic-key) *) Text Sparten-ID fortlaufend 000’001 - 100'000 Sparten-ID fortlaufend ab 100'001 Spartencode Text gemäss TARMED-Modell 0001 - 0900 gemäss TARMED-Modell 0001 - 0900 Spartentext_D Text Text zu Code Text zu Code Spartentext_F Text Text zu Code Text zu Code Spartentext_I Text Text zu Code Text zu Code Institut_ID Text Institutsnummer Institutsnummer Institut_Name_1 Text Institutsname Institutsname Institut_Name_2 Text Bei Bedarf (kein Mussfeld) Bei Bedarf (kein Mussfeld) Anrede Text Xxxx bleibt leer Anrede Name Text Xxxx bleibt leer Name des deklarierenden Arztes Vorname Text Xxxx bleibt leer Vorname des deklarierenden Arztes Adresse_1 Text Strasse / Nr. (Standort Sparte) Strasse / Nr. (Standort Sparte) Adresse_2 Text Adresszusatz Adresszusatz PLZ Text PLZ PLZ PLZ_Zusatz Text sofern vorhanden sofern vorhanden Ort Text Ort (Standort Sparte) Ort (Standort Sparte) Kanton Text ZH, BE, etc. ZH, BE, etc. Land_Code Text CH, D, etc. CH, D, etc. EAN Text EAN (Abrechnung) EAN (Abrechnung) gueltig_von Datum Beginn Abrechnungsberechti- gung Beginn Abrechnungsberechtigung gueltig_bis *) Datum Ende Abrechnungsberechtigung (unbefristet = 31.12.2199) Ende Abrechnungsberechtigung (unbefristet = 31.12.2199) Datum der Genehmi- gung durch PaKoDig Datum Genehmigung durch PaKoDig Genehmigung durch PaKoDig Datenherkunft Text 1 (fix) 2 (fix) Mutationsdatum *) Datum Datum Datum Bemerkung Text freies Textfeld freies Textfeld

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.