Common use of Weiterveräußerung bei dauerhafter Softwareüberlassung Clause in Contracts

Weiterveräußerung bei dauerhafter Softwareüberlassung. Der Kunde ist vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 17.2. berechtigt, die zur dauerhaften Nutzung erhaltene Software einschließlich Begleitmate- rials auf Dauer an Dritte zu veräußern oder zu verschenken, vorausge- setzt der erwerbende Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorlie- genden Nutzungsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden. Im Falle der Weitergabe muss der Kunde dem neuen Anwender sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicher- heitskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Infolge der Weitergabe erlischt das Recht des Kunden zur Programm- nutzung. Der Kunde hat uns den Namen und die vollständige Anschrift des erwerbenden Dritten schriftlich mitzuteilen.

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Weiterveräußerung bei dauerhafter Softwareüberlassung. Der Kunde ist vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 17.2. berechtigt, die zur dauerhaften Nutzung erhaltene Software einschließlich Begleitmate- rials Begleitmaterials auf Dauer an Dritte zu veräußern oder zu verschenken, vorausge- setzt vorausgesetzt der erwerbende Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorlie- genden Nutzungsbedingungen vorliegenden Nut- zungsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden. Im Falle der Weitergabe Wei- tergabe muss der Kunde dem neuen Anwender sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicher- heitskopien Sicherheits- kopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Infolge der Weitergabe erlischt das Recht des Kunden zur Programm- nutzungProgrammnutzung. Der Kunde hat uns den Namen und die vollständige Anschrift des erwerbenden erwer- benden Dritten schriftlich mitzuteilen.

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Weiterveräußerung bei dauerhafter Softwareüberlassung. Der Kunde ist vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 17.2Abs. 2 berechtigt, die zur dauerhaften Nutzung auf Datenträgern erhaltene Software einschließlich Begleitmate- rials Begleitmaterials auf Dauer an Dritte zu veräußern oder zu verschenken, vorausge- setzt vorausgesetzt der erwerbende Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorlie- genden vorliegenden Nutzungsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden. Im Falle der Weitergabe muss der Kunde dem neuen Anwender sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicher- heitskopien Sicherheitskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Infolge der Weitergabe erlischt das Recht des Kunden zur Programm- nutzungProgrammnutzung. Der Kunde hat uns dem Unternehmen den Namen und die vollständige Anschrift des erwerbenden Dritten Käufers schriftlich mitzuteilen.

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Weiterveräußerung bei dauerhafter Softwareüberlassung. Der Kunde ist vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 17.25.3. berechtigt, die zur dauerhaften Nutzung von uns erhaltene Software einschließlich Begleitmate- rials Ver- tragssoftware auf Dauer an Dritte zu veräußern oder zu verschenkenveräußern, vorausge- setzt vorausgesetzt der erwerbende Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorlie- genden vorliegenden Nutzungsbedingungen einschließlich des Rechts zum Audit auch ihm gegenüber einverstanden. Im Falle der berechtigten Weitergabe muss der Kunde dem neuen Anwender sämtliche et- waige erhaltene Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicher- heitskopien Si- cherungskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Infolge der Weitergabe erlischt das Recht des Kunden zur Programm- nutzungSoftwarenutzung. Der Kunde hat uns den Namen und die vollständige Anschrift des erwerbenden Dritten neuen Anwenders schriftlich mitzuteilenmit- zuteilen.

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