Weiterveräußerung bei dauerhafter Softwareüberlassung. Der Kunde ist vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 17.2. berechtigt, die zur dauerhaften Nutzung erhaltene Software einschließlich Begleitmate- rials auf Dauer an Dritte zu veräußern oder zu verschenken, vorausge- setzt der erwerbende Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorlie- genden Nutzungsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden. Im Falle der Weitergabe muss der Kunde dem neuen Anwender sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicher- heitskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Infolge der Weitergabe erlischt das Recht des Kunden zur Programm- nutzung. Der Kunde hat uns den Namen und die vollständige Anschrift des erwerbenden Dritten schriftlich mitzuteilen.
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Weiterveräußerung bei dauerhafter Softwareüberlassung. Der Kunde ist vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 17.2. berechtigt, die zur dauerhaften Nutzung erhaltene Software einschließlich Begleitmate- rials Begleitmaterials auf Dauer an Dritte zu veräußern oder zu verschenken, vorausge- setzt vorausgesetzt der erwerbende Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorlie- genden Nutzungsbedingungen vorliegenden Nut- zungsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden. Im Falle der Weitergabe Wei- tergabe muss der Kunde dem neuen Anwender sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicher- heitskopien Sicherheits- kopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Infolge der Weitergabe erlischt das Recht des Kunden zur Programm- nutzungProgrammnutzung. Der Kunde hat uns den Namen und die vollständige Anschrift des erwerbenden erwer- benden Dritten schriftlich mitzuteilen.
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Weiterveräußerung bei dauerhafter Softwareüberlassung. Der Kunde ist vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 17.2Abs. 2 berechtigt, die zur dauerhaften Nutzung auf Datenträgern erhaltene Software einschließlich Begleitmate- rials Begleitmaterials auf Dauer an Dritte zu veräußern oder zu verschenken, vorausge- setzt vorausgesetzt der erwerbende Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorlie- genden vorliegenden Nutzungsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden. Im Falle der Weitergabe muss der Kunde dem neuen Anwender sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicher- heitskopien Sicherheitskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Infolge der Weitergabe erlischt das Recht des Kunden zur Programm- nutzungProgrammnutzung. Der Kunde hat uns dem Unternehmen den Namen und die vollständige Anschrift des erwerbenden Dritten Käufers schriftlich mitzuteilen.
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Weiterveräußerung bei dauerhafter Softwareüberlassung. Der Kunde ist vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 17.25.3. berechtigt, die zur dauerhaften Nutzung von uns erhaltene Software einschließlich Begleitmate- rials Ver- tragssoftware auf Dauer an Dritte zu veräußern oder zu verschenkenveräußern, vorausge- setzt vorausgesetzt der erwerbende Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorlie- genden vorliegenden Nutzungsbedingungen einschließlich des Rechts zum Audit auch ihm gegenüber einverstanden. Im Falle der berechtigten Weitergabe muss der Kunde dem neuen Anwender sämtliche et- waige erhaltene Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicher- heitskopien Si- cherungskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Infolge der Weitergabe erlischt das Recht des Kunden zur Programm- nutzungSoftwarenutzung. Der Kunde hat uns den Namen und die vollständige Anschrift des erwerbenden Dritten neuen Anwenders schriftlich mitzuteilenmit- zuteilen.
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