Weitergabe der Software. 4.1 Soweit der Kunde die Vertragssoftware von XXXXXXX im Wege des Kaufs erworben hat, kann er die Soft- ware an Dritte nach Maßgabe der folgenden Regelun- gen im Wege des Weiterverkaufs bzw. Schenkung weitergeben. Verwertungshandlungen bzw. Nutzungs- überlassungen – egal ob entgeltlich oder unentgeltlich – wie z.B. die Vermietung, der Verleih, die drahtgebun- dene oder drahtlose öffentliche Wiedergabe oder Zu- gänglichmachung, der Gebrauch der Vertragssoftware durch und für Dritte (z. B. Outsourcing, Rechenzent- rumstätigkeiten, Application Service Providing) oder sonstige Unterlizenzierung sind ohne vorherige schrift- liche Zustimmung von APOLLON nicht erlaubt.
4.2 Sofern dem Kunden die Software mit zeitlich begrenz- ten Nutzungsrechten überlassen wurde, ist jegliche Weitergabe oder Nutzungsüberlassung der Vertrags- software durch den Kunden an Dritte verboten.
4.3 Im Übrigen bedarf die Weitergabe der Vertragssoft- ware zumindest der vorherigen schriftlichen Anzeige gegenüber APOLLON sowie der schriftlichen Einver- ständniserklärung des Erwerbers mit den vereinbarten Nutzungs- und Weitergabebedingungen. XXXXXXX darf der Weitergabe widersprechen, wenn die Nutzung der Vertragssoftware durch den neuen Nutzer den be- rechtigten Interessen von XXXXXXX widerspricht.
4.4 Zudem muss die Weitergabe durch den Kunden ein- heitlich und unter vollständiger Aufgabe der eigenen Nutzung erfolgen.
Weitergabe der Software. 5.1 Vorbehaltlich anderweitiger Regelungen in dem Vertragsschein, darf der Kunde die über- lassene Software einem Dritten nur einheit- lich und unter vollständiger und endgültiger Aufgabe der eigenen Nutzung der Software überlassen. Die vorübergehende oder teil- weise entgeltliche Überlassung der Software an Dritte ist untersagt, gleich ob die Software in körperlicher oder unkörperlicher Form überlassen wird. Das Gleiche gilt bei unent- geltlicher Überlassung.
5.2 Die Weitergabe der Software bedarf der schriftlichen Zustimmung der COMRAMO. Diese erteilt die Zustimmung, wenn (i) der Kunde der COMRAMO schriftlich versichert, dass er alle Originalkopien der Software dem Dritten weitergegeben und alle selbst erstell- ten Kopien gelöscht hat, und (ii) der Dritte schriftlich sein Einverständnis gegenüber der COMRAMO mit den hier vereinbarten Nut- zungs- und Weitergabebedingungen erklärt.
Weitergabe der Software. 4.1. Eine Weitergabe der Software ist dem Kunden nur einheitlich und vollständig und unter endgültiger Aufgabe der eigenen Nutzung der Software gestattet. Auch eine zeitlich beschränkte Überlassung der Software an Dritte ist nicht gestattet, gleich ob diese entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt.
4.2. Eine Weitergabe der Software an Dritten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Seculonia. Die Zustimmung wird erteilt, wenn der Kunde schriftlich versichert, jedwede eigene Nutzung der Software zu beenden und alle bei Ihm vorhandenen Kopien zu vernichten und der Dritte schriftlich die Anwendbarkeit der vorliegenden Besonderen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
Weitergabe der Software. 8.1. Im Falle des Softwarekaufs gemäß Ziffer 4.1 dieser Lizenzbedingungen ist dem Kunden die dauer- hafte oder zeitweise Überlassung der Software an Dritte nur gestattet, wenn • er SOFiSTiK den Namen und die vollständige Anschrift des Dritten mitteilt, und • der Dritte sich gegenüber SOFiSTiK schriftlich mit der Weitergeltung der Ziffern 6, 7, 8 und 10 dieser Lizenzbedingungen ihm gegenüber einverstanden erklärt, und • der Kunde dem Dritten sämtliche Programmkopien einschließlich etwaiger Sicherungskopien und Kopierschutzstecker übergibt und • die nicht übergebenen Programmkopien löscht. Mit der Weitergabe an den Dritten erlischt das Recht des Kunden zur Programmnutzung.
8.2. Abweichend von vorstehender Ziffer 8.1 ist dem Kunden im Falle des käuflichen Erwerbs von Software die zeitweise Überlassung der Software durch Vermietung zu Erwerbszwecken oder durch Leasing nicht gestattet.
8.3. Im Falle der Softwaremiete gemäß Ziffer 4.2 dieser Lizenzbedingungen ist es dem Kunden weder gestattet, die Software und die Benutzerdokumentation zu veräußern noch zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere zu vermieten oder zu verleihen. Der unselbständige Gebrauch der Soft- ware durch Arbeitnehmer des Kunden ist jedoch zulässig.
Weitergabe der Software. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt die Software zu übertragen, zu verleihen, zu verschenken oder zu vermieten.
Weitergabe der Software. Eine Weitergabe der Software an Dritte ist nicht erlaubt, sofern im Vertrag oder in diesen Bedingungen nicht abwei- chend geregelt.
Weitergabe der Software. 4.1 Der Kunde ist berechtigt, die von FUJIFILM überlassene Software einschließlich des Benutzerhandbuchs / der Bedienungsanleitung / der Dokumentation auf Dauer an Dritte zu veräußern oder zu verschenken, jedoch nur unter der Voraussetzung, daß sich der erwerbende Dritte mit der Weitergeltung der hier vereinbarten Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden erklärt. In diesem Fall erlöschen die Nutzungsrechte des Kunden. Er hat dem Erwerber sämtliche Programmkopien sowie die vollständige Bedienungsanleitung / Dokumentation einschließlich eventuell vorhandener Sicherheitskopien zu übergeben oder die nicht übergebenen Kopien zu vernichten. Unter dem Vorbehalt der schriftlichen Zustimmung der FUJIFILM darf der Kunde eine Kopie zu Prüf- und Archivierungszwecken behalten.
4.2 Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der FUJIFILM nicht berechtigt, die vertragsgegenständliche Software zu gewerblichen Zwecken an Dritte zu vermieten oder Unterlizenzen zu erteilen.
4.3 Im Falle der zulässigen Weiterveräußerung bzw. Weitergabe der Software an Dritte gemäß Ziff. 4.1 ist der Kunde verpflichtet, FUJIFILM den Namen und die vollständige Anschrift des neuen Anwenders schriftlich mitzuteilen.
Weitergabe der Software. 5.1 Im Falle des Erwerbs von Software zur dauerhaften Nutzung ist dem Kunden die dauerhafte oder zeitweise Überlassung der Software an Dritte gestattet, wenn • er SOFiSTiK den Namen und die vollständige Anschrift des Dritten mitteilt, und • der Dritte sich gegenüber SOFiSTiK schriftlich mit der Weitergeltung dieser Lizenzbedingungen ihm gegenüber einverstanden erklärt, und • der Kunde dem Dritten sämtliche Programmkopien einschließlich etwaiger Sicherungskopien und den Software-Kopierschutz übergibt und • die nicht übergebenen Programmkopien löscht. Mit der Weitergabe an den Dritten erlischt das Recht des Kunden zur Softwarenutzung.
5.2 Abweichend von vorstehender Ziffer 5.1 ist dem Kunden im Falle des käuflichen Erwerbs von Software die zeitweise Überlassung der Software durch Vermietung zu Erwerbszwecken oder durch Leasing nicht gestattet.
Weitergabe der Software. 5.1 Vorbehaltlich anderweitiger Regelungen im Vertrag, darf der Kunde die überlassene Software einem Drit- ten nur einheitlich und unter vollständiger und endgültiger Aufgabe der eigenen Nutzung der Software über- lassen. Die vorübergehende oder teilweise entgeltliche Überlassung der Nutzung an Dritte ist untersagt, gleich ob die Software in körperlicher oder unkörperlicher Form überlassen wird. Das Gleiche gilt bei unent- geltlicher Überlassung.
5.2 Die Weitergabe der Software bedarf der schriftlichen Zustimmung der KITU Diese erteilt die Zustimmung, wenn (i) der Kunde der KITU schriftlich versichert, dass er alle Originalkopien der Software dem Dritten wei- tergegeben und alle selbst erstellten Kopien gelöscht hat, und (ii) der Dritte schriftlich sein Einverständnis gegenüber der KITU mit den hier vereinbarten Nutzungs- und Weitergabebedingungen erklärt.
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