Weitergabe der Software Musterklauseln

Weitergabe der Software. 5.1 Vorbehaltlich anderweitiger Regelungen in dem Vertragsschein, darf der Kunde die über- lassene Software einem Dritten nur einheit- lich und unter vollständiger und endgültiger Aufgabe der eigenen Nutzung der Software überlassen. Die vorübergehende oder teil- weise entgeltliche Überlassung der Software an Dritte ist untersagt, gleich ob die Software in körperlicher oder unkörperlicher Form überlassen wird. Das Gleiche gilt bei unent- geltlicher Überlassung.
Weitergabe der Software. 4.1 Soweit der Kunde die Vertragssoftware von M+M im Wege des Kaufs erworben hat, kann er die Software an Dritte nach Maßgabe der folgenden Regelungen im Wege des Weiterverkaufs bzw. Schenkung weiterge- ben. Verwertungshandlungen bzw. Nutzungsüberlas- sungen – egal ob entgeltlich oder unentgeltlich – wie z.B. die Vermietung, der Verleih, die drahtgebundene oder drahtlose öffentliche Wiedergabe oder Zugäng- lichmachung, der Gebrauch der Vertragssoftware durch und für Dritte (z. B. Outsourcing, Rechenzent- rumstätigkeiten, Application Service Providing) oder sonstige Unterlizenzierung sind ohne vorherige schrift- liche Zustimmung von M+M nicht erlaubt.
Weitergabe der Software. Eine Weitergabe der Software an Dritte ist nicht erlaubt, sofern im Vertrag oder in diesen Bedingungen nicht abwei- chend geregelt. Der Kunde hat einen Anspruch auf die Überlassung von Hardware gegen Zahlung der im Vertrag festgelegten Vergü- tung, wenn er mit teambits einen Vertrag über die Vermietung von Hardware geschlossen hat.
Weitergabe der Software. 4.1. Eine Weitergabe der Software ist dem Kunden nur einheitlich und vollständig und unter endgültiger Aufgabe der eigenen Nutzung der Software gestattet. Auch eine zeitlich beschränkte Überlassung der Software an Dritte ist nicht gestattet, gleich ob diese entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt.
Weitergabe der Software. 8.1. Im Falle des Softwarekaufs gemäß Ziffer 4.1 dieser Lizenzbedingungen ist dem Kunden die dauer- hafte oder zeitweise Überlassung der Software an Dritte nur gestattet, wenn • er SOFiSTiK den Namen und die vollständige Anschrift des Dritten mitteilt, und • der Dritte sich gegenüber SOFiSTiK schriftlich mit der Weitergeltung der Ziffern 6, 7, 8 und 10 dieser Lizenzbedingungen ihm gegenüber einverstanden erklärt, und • der Kunde dem Dritten sämtliche Programmkopien einschließlich etwaiger Sicherungskopien und Kopierschutzstecker übergibt und • die nicht übergebenen Programmkopien löscht. Mit der Weitergabe an den Dritten erlischt das Recht des Kunden zur Programmnutzung.
Weitergabe der Software. 4.1 Der Kunde ist berechtigt, die von FUJIFILM überlassene Software einschließlich des Benutzerhandbuchs / der Bedienungsanleitung / der Dokumentation auf Dauer an Dritte zu veräußern oder zu verschenken, jedoch nur unter der Voraussetzung, daß sich der erwerbende Dritte mit der Weitergeltung der hier vereinbarten Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden erklärt. In diesem Fall erlöschen die Nutzungsrechte des Kunden. Er hat dem Erwerber sämtliche Programmkopien sowie die vollständige Bedienungsanleitung / Dokumentation einschließlich eventuell vorhandener Sicherheitskopien zu übergeben oder die nicht übergebenen Kopien zu vernichten. Unter dem Vorbehalt der schriftlichen Zustimmung der FUJIFILM darf der Kunde eine Kopie zu Prüf- und Archivierungszwecken behalten.
Weitergabe der Software. 5.1 Im Falle des Erwerbs von Software zur dauerhaften Nutzung ist dem Kunden die dauerhafte oder zeitweise Überlassung der Software an Dritte gestattet, wenn • er SOFiSTiK den Namen und die vollständige Anschrift des Dritten mitteilt, und • der Dritte sich gegenüber SOFiSTiK schriftlich mit der Weitergeltung dieser Lizenzbedingungen ihm gegenüber einverstanden erklärt, und • der Kunde dem Dritten sämtliche Programmkopien einschließlich etwaiger Sicherungskopien und den Software-Kopierschutz übergibt und • die nicht übergebenen Programmkopien löscht. Mit der Weitergabe an den Dritten erlischt das Recht des Kunden zur Softwarenutzung.
Weitergabe der Software. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt die Software zu übertragen, zu verleihen, zu verschenken oder zu vermieten.
Weitergabe der Software. 4.1 Soweit der Kunde die Vertragssoftware von XXXXXXX im Wege des Kaufs erworben hat, kann er die Soft- ware an Dritte nach Maßgabe der folgenden Regelun- gen im Wege des Weiterverkaufs bzw. Schenkung weitergeben. Verwertungshandlungen bzw. Nutzungs- überlassungen – egal ob entgeltlich oder unentgeltlich – wie z.B. die Vermietung, der Verleih, die drahtgebun- dene oder drahtlose öffentliche Wiedergabe oder Zu- gänglichmachung, der Gebrauch der Vertragssoftware durch und für Dritte (z. B. Outsourcing, Rechenzent- rumstätigkeiten, Application Service Providing) oder sonstige Unterlizenzierung sind ohne vorherige schrift- liche Zustimmung von APOLLON nicht erlaubt.
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