Welche Ereignisse sind nicht versichert?. Wir leisten nicht, wenn Sie Ihre Reise wie geplant durchführen. Wir leisten auch nicht, wenn Sie aus anderen als den in Artikel 1 be- schriebenen Ereignissen Ihre Reisepläne ändern. Für die in Artikel 1 beschriebenen Ereignisse gelten folgende Einschränkungen: 1. Allgemeine Einschränkung: 1.1 Das Ereignis war Ihnen zum Zeitpunkt der Buchung oder des Antritts der Reise bekannt oder vorhersehbar. Dies gilt nicht für Unfallverletzungen und Erkrankungen. 1.2 Das Ereignis steht einem Antritt oder der Fortsetzung der Reise nicht entgegen. 2. Einschränkungen für medizinische Ereignisse: 2.1 Die Erkrankung oder Unfallverletzung wurde in den letzten 6 Monaten vor Buchung der Reise oder der Versicherung behan- delt. Dies gilt nicht für Kontrolluntersuchungen. Dies gilt auch nicht, wenn Ihnen Ihr behandelnder Arzt vor Buchung der Reise bestätigt hat, dass ungeachtet der bestehenden Erkrankung die Reise ohne gesundheitliches Risiko angetreten werden kann. 2.2 Eine psychische Erkrankung erkennen wir nur an, wenn Sie oder ein versicherter Mitreisender betroffen ist. Wir erkennen diese weiterhin nur an, wenn ein Facharzt für Psychiatrie vor dem geplanten Reiseantritt die Reiseunfähigkeit bestätigt. Alternativ erkennen wir an, wenn im gebuchten Reise- zeitraum eine stationäre Behandlung erfolgt. 2.3 Die Erkrankung ist eine Suchterkrankung. Stand: 01.08.2021 2.4 Die Erkrankung ist eine psychische Reaktion auf ein tatsächliches oder befürchtetes Kriegsereignis, innere Unruhen oder ein Flug- unglück. 2.5 Die Symptome der Erkrankung stehen einem Antritt oder der Fortsetzung der Reise nicht entgegen. 2.6 Die Reiseunfähigkeit aus medizinischen Gründen beruht auf Ver- lust, Beschädigung oder Erneuerung medizinischer Hilfsmittel (z.B. Sehhilfen, Hörhilfen, orthopädische Anfertigungen).
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Samples: Reiserücktrittsversicherung, Reiserücktrittsversicherung
Welche Ereignisse sind nicht versichert?. Wir leisten nicht, wenn Sie Ihre Reise wie geplant durchführen. Wir leisten auch nicht, wenn Sie aus anderen als den in Artikel 1 be- schriebenen Ereignissen beschriebenen Er- eignissen Ihre Reisepläne ändern. Für die in Artikel 1 beschriebenen Ereignisse Ereig- nisse gelten folgende Einschränkungen:
1. Allgemeine Einschränkung:
1.1 Das Ereignis war Ihnen zum Zeitpunkt der Buchung oder des Antritts der Reise bekannt oder vorhersehbar. Dies gilt nicht für Unfallverletzungen und Erkrankungen.
1.2 Das Ereignis steht einem Antritt oder der Fortsetzung der Reise nicht entgegen.
2. Einschränkungen für medizinische Ereignisse:
2.1 Die Erkrankung oder Unfallverletzung wurde in den letzten 6 Monaten Mona- ten vor Buchung der Reise oder der Versicherung behan- deltbehandelt. Dies gilt nicht für Kontrolluntersuchungen. Dies gilt auch nicht, wenn Ihnen Ihr behandelnder Arzt vor Buchung der Reise bestätigt hat, dass Sie ungeachtet der bestehenden Erkrankung die Reise ohne gesundheitliches Risiko angetreten werden kannantreten können.
2.2 Eine psychische Erkrankung erkennen wir nur an, wenn Sie oder ein versicherter Mitreisender betroffen ist. Wir erkennen diese weiterhin weiter- hin nur an, wenn ein Facharzt für Psychiatrie vor dem geplanten Reiseantritt die Reiseunfähigkeit bestätigt. Alternativ erkennen wir an, wenn im gebuchten Reise- zeitraum Reisezeitraum eine stationäre Behandlung erfolgt.
2.3 Die Erkrankung ist eine Suchterkrankung. Stand: 01.08.202101.11.2022
2.4 Die Erkrankung ist eine psychische Reaktion auf ein tatsächliches oder befürchtetes Kriegsereignis, innere Unruhen oder ein Flug- unglückFlugun- glück.
2.5 Die Symptome der Erkrankung stehen einem Antritt oder der Fortsetzung Fort- setzung der Reise nicht entgegen.
2.6 Die Reiseunfähigkeit aus medizinischen Gründen beruht auf Ver- lustVerlust, Beschädigung oder Erneuerung medizinischer Hilfsmittel (z.B. Sehhilfen, Hörhilfen, orthopädische Anfertigungen).
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Samples: Premium Reiseversicherung
Welche Ereignisse sind nicht versichert?. Wir leisten nicht, wenn Sie Ihre Reise wie geplant durchführen. Wir leisten auch nicht, wenn Sie aus anderen als den in Artikel 1 be- schriebenen Ereignissen Ihre Reisepläne ändern. Für die in Artikel 1 beschriebenen Ereignisse gelten folgende Einschränkungen:
1. Allgemeine Einschränkung:
1.1 Das Ereignis war Ihnen zum Zeitpunkt der Buchung oder des Antritts der Reise bekannt oder vorhersehbar. Dies gilt nicht für Unfallverletzungen und Erkrankungen.
1.2 Das Ereignis steht einem Antritt oder der Fortsetzung der Reise nicht entgegen.
2. Einschränkungen für medizinische Ereignisse:
2.1 Die Erkrankung oder Unfallverletzung wurde in den letzten 6 Monaten vor Buchung der Reise oder der Versicherung behan- deltbehandelt. Dies gilt nicht für Kontrolluntersuchungen. Dies gilt auch nicht, wenn Ihnen Ihr behandelnder Arzt vor Buchung der Reise bestätigt bestä- tigt hat, dass ungeachtet der bestehenden Erkrankung die Reise ohne gesundheitliches Risiko angetreten werden kann.
2.2 Eine psychische Erkrankung erkennen wir nur an, wenn Sie oder ein versicherter Mitreisender betroffen ist. Wir erkennen diese weiterhin nur an, wenn ein Facharzt für Psychiatrie vor dem geplanten Reiseantritt die Reiseunfähigkeit bestätigt. Alternativ erkennen wir an, wenn im gebuchten Reise- zeitraum eine stationäre Behandlung erfolgt.
2.3 Die Erkrankung ist eine Suchterkrankung. Stand: 01.08.2021.
2.4 Die Erkrankung ist eine psychische Reaktion auf ein tatsächliches oder befürchtetes Kriegsereignis, innere Unruhen oder ein Flug- unglück.
2.5 Die Symptome der Erkrankung stehen einem Antritt oder der Fortsetzung Fort- setzung der Reise nicht entgegen.
2.6 Die Reiseunfähigkeit aus medizinischen Gründen beruht auf Ver- lust, Beschädigung oder Erneuerung medizinischer Hilfsmittel (z.B. Sehhilfen, Hörhilfen, orthopädische Anfertigungen).
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Samples: Reiserücktrittsversicherung
Welche Ereignisse sind nicht versichert?. Wir leisten nicht, wenn Sie Ihre Reise wie geplant durchführen. Wir leisten auch nicht, wenn Sie aus anderen als den in Artikel 1 be- schriebenen Ereignissen Ihre Reisepläne ändern. Für die in Artikel 1 beschriebenen Ereignisse gelten folgende Einschränkungen:
1. Allgemeine Einschränkung:
1.1 Das Ereignis war Ihnen zum Zeitpunkt der Buchung oder des Antritts der Reise bekannt oder vorhersehbar. Dies gilt nicht für Unfallverletzungen und Erkrankungen.
1.2 Das Ereignis steht einem Antritt oder der Fortsetzung der Reise nicht entgegen.
2. Einschränkungen für medizinische Ereignisse:
2.1 Die Erkrankung oder Unfallverletzung wurde in den letzten 6 Monaten vor Buchung der Reise oder der Versicherung behan- delt. Dies gilt nicht für Kontrolluntersuchungen. Dies gilt auch nicht, wenn Ihnen Ihr behandelnder Arzt vor Buchung der Reise bestätigt hat, dass ungeachtet der bestehenden Erkrankung die Reise ohne gesundheitliches Risiko angetreten werden kann.
2.2 Eine psychische Erkrankung erkennen wir nur an, wenn Sie oder ein versicherter Mitreisender betroffen ist. Wir erkennen diese weiterhin nur an, wenn ein Facharzt für Psychiatrie vor dem geplanten Reiseantritt die Reiseunfähigkeit bestätigt. Alternativ erkennen wir an, wenn im gebuchten Reise- zeitraum eine stationäre Behandlung erfolgt.
2.3 Die Erkrankung ist eine Suchterkrankung. Stand: 01.08.2021
2.4 Die Erkrankung ist eine psychische Reaktion auf ein tatsächliches oder befürchtetes Kriegsereignis, innere Unruhen oder ein Flug- unglück.
2.5 Die Symptome der Erkrankung stehen einem Antritt oder der Fortsetzung der Reise nicht entgegen.
2.6 Die Reiseunfähigkeit aus medizinischen Gründen beruht auf Ver- lust, Beschädigung oder Erneuerung medizinischer Hilfsmittel (z.B. Sehhilfen, Hörhilfen, orthopädische Anfertigungen).
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Samples: Reiserücktrittsversicherung