Welche Kosten übernehmen wir? Musterklauseln

Welche Kosten übernehmen wir?. 🗸 Gesetzliche Gebühren Ihres Rechtsanwalts 🗸 Kosten für Gerichte und Gerichtsvollzieher 🗸 Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht 🗸 Kosten des Prozessgegners, wenn Sie verpflichtet sind, diese zu tragen 🗸 Kosten eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur eineinhalb- fachen Höhe der Gebühren, die bei Anrufung eines Gerichts erster Instanz entstehen würden 🗸 Kosten einer Mediation* * Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte § 5 a der AUXILIA/ARB 2016. Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten versichern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb umfasst der Rechtsschutz einige Rechtsangelegenheiten nicht, zum Beispiel: ! Streitigkeiten um Kauf oder Verkauf eines Baugrundstücks oder eines nicht selbst zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes oder Gebäudeteiles ! Streitigkeiten um Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles ! Streitigkeiten um die Finanzierung eines dieser Vorhaben ! Streitigkeiten um die Finanzierung eines von Ihnen oder von mitver- sicherten Personen gekauften Gebäudes oder Gebäudeteiles, das selbst bewohnt werden soll ! Streitigkeiten um Aktien, Zertifikate, Optionen, Swaps, Beteiligungen an Fonds oder stillen Gesellschaften, fondsgebundene oder fremdfinanzier- te Lebens- oder Rentenversicherungsverträge sowie um sonstige Kapital- anlagen aller Art ! Streitigkeiten um die Vergabe von Studienplätzen In bestimmten Leistungsarten ist eine dreimonatige Wartezeit vereinbart: Versicherungsschutz erhalten Sie nur für Streitigkeiten, deren erste Ursache nach Ablauf der Wartezeit eingetreten ist. Eine Streitigkeit kann mehrere Ursachen haben: Versicherungsschutz haben Sie nur, wenn die erste Ursache nach Beginn des Versicherungs- schutzes eingetreten ist. Wir haben eine Selbstbeteiligung vereinbart: In Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung müssen Sie die Kosten eines Rechtsschutzfalls selbst tragen. 🗸 Sie haben Versicherungsschutz, wenn ein Gericht oder eine Behörde in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder auf Madeira gesetzlich zuständig ist und Sie Ihre rechtlichen Interessen dort verfolgen. Dies gilt nicht, wenn ein versicherter Rechtsbereich (z.B. Steuer-Rechtsschutz) auf deutsche Gerichte oder deutsche Behörden beschränkt ist. 🗸 Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt auch weltweit Versicherungsschutz. Die Kosten tragen wir in einem solchen Fall bis zur Hö...
Welche Kosten übernehmen wir?. ✔ Gesetzliche Gebühren Ihres Rechtsanwalts. ✔ Kosten für Gerichte und Gerichtsvollzieher. ✔ Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht. ✔ Kosten des Prozessgegners, wenn Sie verpflichtet sind, diese zu tragen. ✔ Im außergerichtlichen Verfahren die übliche Vergütung ei- nes technisch sachkundigen Sachverständigen in Fällen der Verteidigung in einem verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie bei der Wahrneh- mung rechtlicher Interessen aus Kauf- und Reparaturver- trägen von Kraftfahrzeugen und Anhängern. ✔ Kosten einer Mediation bis zu 3.000 Euro. ✔ Kosten eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebühren, die bei Anrufung eines Gerichts erster Instanz entstehen würden.
Welche Kosten übernehmen wir?. ✓ Versichert sind z.B.: ✓ gesetzliche Gebühren Ihres Rechtsanwalts, ✓ Kosten für Gerichte und Gerichtsvollzieher, ✓ Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht, ✓ Kosten des Prozessgegners, wenn Sie verpflichtet sind, diese zu tragen, ✓ Kosten eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebühren, die bei Anrufung eines Gerichts erster Instanz entstehen würden, ✓ Kosten einer Mediation.
Welche Kosten übernehmen wir?. ✓ Gesetzliche Gebühren Ihres Rechtsanwalts. ✓ Kosten für Gerichte und Gerichtsvollzieher. ✓ Entschädigung für Zeugen und Sachver- ständige, die das Gericht heranzieht. ✓ Kosten des Prozessgegners, wenn Sie verpflichtet sind, diese zu tragen. ✓ Kosten einer Mediation bis zu 2.000 EUR. Für alle in einem Kalenderjahr eingeleiteten Me- diationen tragen wir jedoch insgesamt nicht mehr als 4.000 EUR. ✓ Kosten eines Schieds- oder Schlichtungsver- fahrens bis zur Höhe der Gebühren, die bei Anrufung eines Gerichts erster Instanz ent- stehen würden.
Welche Kosten übernehmen wir?. ✓ Gesetzliche Gebühren Ihres Rechtsanwalts. ✓ Kosten für Gerichte und Gerichtsvollzieher. ✓ Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht. ✓ Kosten des Prozessgegners, wenn Sie verpflich­ tet sind, diese zu tragen. ✓ Im außergerichtlichen Verfahren die übliche Vergütung eines technisch sachkundigen Sach­ verständigen. ✓ Kosten einer Mediation bis zu 3.000 EUR. ✓ Kosten eines Schieds­ oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebühren, die bei Anrufung eines Gerichts erster Instanz entstehen würden.
Welche Kosten übernehmen wir?. Wir übernehmen alle Kosten die dem Bürgschaftsberechtigten zustehen. Der Höhe nach ist unsere Bürgenhaftung für alle Ansprüche, auch die Kosten, auf den in der Bürgschaft angegebenen Höchstbetrag beschränkt.
Welche Kosten übernehmen wir?. Gesetzliche Gebühren Ihres Rechtsanwalts. Kosten für Gerichte und Gerichtsvollzieher. Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht. Kosten des Prozessgegners, wenn Sie verpflichtet sind, diese zu tragen. Kosten einer Mediation bis zu 2.000 EUR je Mediation. Für alle in einem Kalenderjahr eingeleiteten Mediationen tragen wir jedoch insgesamt nicht mehr als 4.000 EUR. Kosten eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebüh- ren, die bei Anrufung eines Gerichts erster Instanz entstehen würden.
Welche Kosten übernehmen wir?. ✔ Bis zur vereinbarten Höchstentschädigung über- nehmen wir die Kosten für versicherte Operationen einschließlich Narkose und Voruntersuchung in der Tierklinik. Die Kosten für die Nachsorge sind bis zu 14 Tage ab der Operation mitversichert.
Welche Kosten übernehmen wir?. Wir zahlen die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen notwendig sind. Diese sind grundsätzlich vor allem » die gesetzlichen Gebühren Ihres Anwalts, » die Gerichtskosten einschließlich der Zeugengelder und Sachver- ständigengebühren sowie Vollstreckungskosten, » die dem Gegner durch die Wahrnehmung seiner rechtlichen Inter- essen entstandenen Prozesskosten, soweit Sie zu deren Erstattung verpflichtet sind, » die Kosten eines Mediators. Wir sorgen für die Bereitstellung eines Darlehens von bis zu 300.000 € xür eine Strafkaution. Außerdem sorgen wir bei Verfahren im Ausland für die Übersetzung notwendiger Unterlagen. Geldstrafen und Bußgelder dürfen wir Ihnen allerdings nicht abnehmen. Ihr Rechtsschutz gilt grundsätzlich in ganz Europa, in den Anlieger- staaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln, auf den Azoren und auf Madeira. In einigen Rechtsschutzbereichen besteht sogar weltweiter Versicherungsschutz. Sie können versichert werden als » Privatperson, » Kraftfahrer und » Berufstätiger. Das Risiko als Kraftfahrer wird durch den Verkehrs-Rechtsschutz oder den Fahrer-Rechtsschutz abgedeckt. Besteht eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung über ein Kfz, sind zudem Sie, Ihr ehelicher, eingetragener oder im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspartner und die minderjährigen Kinder als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast sowie als Eigentümer, Halter oder Fahrer von Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und Leichtkrafträdern versichert. Der Fahrer-Rechtsschutz – für Personen, die nur fremde Fahrzeuge lenken – schützt den Versicherungsnehmer als Fahrer, aber auch als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer. Die sonstigen Lebensbereiche werden durch den Privat- und Berufs- Rechtsschutz abgesichert. Als Nichtselbstständiger kann man sich für alle drei Bereiche – Ver- kehr, Privat und Beruf – mit dem kombinierten Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz absichern. Der Rechtsschutz für Eigentümer und Xxxxxx von Wohnungen und Grundstücken ist ein besonderes Risiko, das eingeschlossen werden kann. Für den beruflichen und betrieblichen Bereich gibt es für Sie als Selbstständigen oder freiberuflich Tätigen den Berufs- oder Firmen- Rechtsschutz. Den Verkehrsbereich, den privaten Bereich und den Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter können Sie ebenfalls absichern. z. B. für die Durchsetzung von gesetzlichen Schadenersatzansprü- chen aufgrund erlittener Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch ein Verschulden anderer.
Welche Kosten übernehmen wir?. Wir übernehmen die Kosten für die Reparatur Ihres beschädigten Zweirads. Bei einem Totalschaden erhalten Sie ein Ersatz-Zwei- rad.