Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt des Versicherungsfalls?. 14.1 Sie müssen die Obliegenheiten der Allgemeinen Bestimmungen beachten. 14.2 Sie sind verpflichtet, die Stornokosten möglichst niedrig zu halten. Ist ein versichertes Ereignis eingetreten, müssen Sie deshalb Ihre Reise 🡒unverzüglich stornieren; spätestens jedoch, bevor sich die Stornokosten erhöhen. Die Höhe der Stornokosten bei Eintritt des versicherten Ereignisses und wann sie sich erhöhen, ersehen Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Leistungsträgers (Beispiel: Reiseveranstalter; Vermieter einer Ferienwohnung) oder in einzelver- traglichen Regelungen. 14.3 Haben Sie die Medizinische Stornoberatung einge- schaltet und A) empfiehlt diese, die Reise zu stornieren? Dann sind Sie verpflichtet, Ihre Reise 🡒unverzüglich zu stornieren. B) Sie können entgegen der Einschätzung des Reisemediziners Ihre Reise doch nicht antre- ten? In diesem Fall stornieren Sie Ihre Reise zu dem Zeitpunkt, an dem feststeht, dass Sie nicht reisen können. Damit haben Sie Ihre Reise rechtzeitig storniert. 14.4 Um Ihren Versicherungsfall bearbeiten zu können, müssen Sie oder bei Tod Ihr Rechtsnachfolger die folgenden Unterlagen bei uns einreichen: A) Wir benötigen immer: Versicherungsnachweis; Buchungsunterlagen; das ausgefüllte Scha- densformular; Schadennachweise (Beispiel: Stornokostenrechnung); den Nachweis über das Reisevermittlungsentgelt. B) Bei unerwarteter schwerer Erkrankung; schwe- rer Unfallverletzung; Schwangerschaft; Impfun- verträglichkeit; Bruch von Prothesen; Lockerung von implantierten Gelenken: Ein ärztliches Attest mit Diagnose und Behandlungsdaten. Nicht anerkannt werden ärztliche Atteste, die von Ihrem Ehe- oder Lebenspartner, Ihren Eltern oder Ihren Kindern ausgestellt wurden. Das ärztliche Attest müssen Sie vor Stornierung der Reise einholen. C) Bei Diebstahl und Verkehrsunfall: Eine Kopie der Anzeige bei der Polizei. D) Eine Bestätigung des Vermieters über die Nichtweitervermietbarkeit des Objektes im Falle der Stornierung: • Einer Ferienwohnung. • Eines Mietwagens. • Eines Wohnmobils. • Eines Wohnwagens. • Bei Bootscharter. E) Alle weiteren versicherten Ereignisse müssen Sie durch Vorlage geeigneter Unterlagen nach- weisen. 14.5 Im Einzelfall können wir Sie auffordern, uns eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit, die Behandlungshistorie (Krankenblatt) oder ein fachärztliches Attest einzureichen. Wir können Sie auch auffordern, Ihre Reiseunfähigkeit durch ein fachärztliches Gutachten überprüfen zu lassen.
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Samples: Jahres Versicherungsschutz Jahres Reiserücktritts Versicherung, Widerrufsbelehrung
Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt des Versicherungsfalls?. 14.1 Sie müssen die Obliegenheiten der Allgemeinen Bestimmungen beachten.
14.2 Sie sind verpflichtet, die Stornokosten möglichst niedrig zu halten. Ist ein versichertes Ereignis eingetreten, müssen Sie deshalb Ihre Reise 🡒unverzüglich stornieren; spätestens jedoch, bevor sich die Stornokosten erhöhen. Die Höhe der Stornokosten bei Eintritt des versicherten Ereignisses und wann sie sich erhöhen, ersehen Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Leistungsträgers (Beispiel: Reiseveranstalter; Vermieter einer Ferienwohnung) oder in einzelver- traglichen Regelungen.
14.3 Haben Sie die Medizinische Stornoberatung einge- schaltet und
A) empfiehlt diese, die Reise zu stornieren? Dann sind Sie verpflichtet, Ihre Reise 🡒unverzüglich zu stornieren.
B) Sie können entgegen der Einschätzung des Reisemediziners Ihre Reise doch nicht antre- ten? In diesem Fall stornieren Sie Ihre Reise zu dem Zeitpunkt, an dem feststeht, dass Sie nicht reisen können. Damit haben Sie Ihre Reise rechtzeitig storniert.
14.4 Um Ihren Versicherungsfall bearbeiten zu können, müssen Sie oder bei Tod Ihr Rechtsnachfolger die folgenden Unterlagen bei uns einreichen:
A) Wir benötigen immer: Versicherungsnachweis; Buchungsunterlagen; das ausgefüllte Scha- densformular; Schadennachweise (Beispiel: Stornokostenrechnung); den Nachweis über das Reisevermittlungsentgelt.
B) Bei unerwarteter schwerer Erkrankung; schwe- reschwerer r Unfallverletzung; Schwangerschaft; Impfun- verträglichkeImpfunver- träglichkeitit; Bruch von Prothesen; Lockerung von implantierten Gelenken: Ein ärztliches Attest mit Diagnose und Behandlungsdaten. Nicht anerkannaner- kannt t werden ärztliche Atteste, die von Ihrem Ehe- oder Lebenspartner, Ihren Eltern oder Ihren Kindern ausgestellt wurden. Das ärztliche Attest müssen Sie vor Stornierung der Reise einholen.
C) Bei Diebstahl und Verkehrsunfall: Eine Kopie der Anzeige bei der Polizei.
D) Eine Bestätigung des Vermieters über die Nichtweitervermietbarkeit des Objektes im Falle der Stornierung: • Einer Ferienwohnung. • Eines Mietwagens. • Eines Wohnmobils. • Eines Wohnwagens. • Bei Bootscharter.
E) Alle weiteren versicherten Ereignisse müssen Sie durch Vorlage geeigneter Unterlagen nach- weisen.
14.5 Im Einzelfall können wir Sie auffordern, uns eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit, die Behandlungshistorie (Krankenblatt) oder ein fachärztliches Attest einzureichen. Wir können Sie auch auffordern, Ihre Reiseunfähigkeit durch ein fachärztliches Gutachten überprüfen zu lassen.
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Samples: Versicherungsvertrag, Versicherungsvertrag
Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt des Versicherungsfalls?. 14.1 8.1 Sie müssen die Obliegenheiten der Allgemeinen Bestimmungen beachten.
14.2 8.2 Sie sind verpflichtet, die Stornokosten möglichst niedrig zu halten. Ist ein versichertes Ereignis eingetreten, müssen Sie deshalb Ihre Reise 🡒unverzüglich stornieren; spätestens jedoch, bevor sich die Stornokosten erhöhen. Die Höhe der Stornokosten bei Eintritt des versicherten Ereignisses und wann sie sich erhöhen, ersehen Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Leistungsträgers (Beispiel: Reiseveranstalter; Vermieter einer Ferienwohnung) oder in einzelver- traglichen Regelungen.
14.3 Haben Sie die Medizinische Stornoberatung einge- schaltet unKontakt zu unserer Notrufzentrale aufzunehmen:d
A) empfiehlt diese, die Reise zu stornieren? Dann sind Sie verpflichtet, Ihre ReiseBei versuchtem oder vollendetem Einbruch an der 🡒unverzüglich zu stornierversicherten Adresseen.
B) Sie können entgegen der Einschätzung des ReisemedizinerWenn Ihnen Ihr Schlüssel und s Ihre Reise doch nicht antre- ten? In diesem Fall stornieren Sie Ihre Reise zu dem Zeitpunkt, an dem feststeht, dass Sie nicht reisen können. Damit haben Sie Ihre Reise rechtzeitig stornieAusweispapiere entwendet wurdenrt.
14.4 Um Ihren Versicherungsfall bearbeiten zu könn8.3 Sie müssen den Versicherungsnachweis bei uns einrei- chen.
8.4 Bei versuchtem oder vollendetem Einbruch an der 🡒versicherten Adresse oder Verlust des Wohnungs- schlüssels und der Ausweispapiere gilt: Sie müssen dies 🡒unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle vor Ort anzeigen. Ist dies nicht möglichenmuss die An- zeige bei der am nächsten erreichbaren Polizeidienst- stelle erfolgen. Xxxxxx Sie sich dies bestätigen. Sie müssen uns eine Bescheinigung darüber einreichen. Außerdem , müssen Siuns Ihren Hauptwohnsitz durch eine Bescheinigung der Meldebehörde nachweisen.
8.5 Bei Verlust des Schlüssels für die Ferienwohnung e oder bei Tod Ihr Rechtsnachfolger die folgendedas Hotelzimmer müssen Sie folgende n Unterlagen bei uns einreichen:
A) Wir benötigen immer: Versicherungsnachweis; Buchungsunterlagen; das ausgefüllte Scha- densformular; Schadennachweise (Beispiel: Stornokostenrechnung)Eine Bestätigung des Vermieters bzw. des Hoteliers über ; den Nachweis über das ReisevermittlungsentgeVerlustlt.
B) Bei unerwarteter schwerer Erkrankung; schwe- rer Unfallverletzung; Schwangerschaft; Impfun- verträglichkeit; Bruch von Prothesen; Lockerung von implantierten Gelenken: Ein ärztliches Attest mit Diagnose und Behandlungsdaten. Nicht anerkannt werden ärztliche Atteste, die von Ihrem Ehe- oder Lebenspartner, Ihren Eltern oder Ihren Kindern ausgestellt wurden. Das ärztliche AttesEinen geeigneten Nachweis über den entstandenen Schaden.
8.6 Zusätzliche Rückreisekosten t müssen Sie vor Stornierununs mit fol- genden Unterlagen nachweisen: Buchungsunterlagen g deursprünglich gebuchten r Reise einholund der neu gebuch- ten Rückreise einschließlich Rechnungenen.
C) Bei Diebstahl und Verkehrsunfall: Eine Kopie der Anzeige bei der Polizei.
D) Eine Bestätigung des Vermieters über die Nichtweitervermietbarkeit des Objektes im Falle der Stornierung: • Einer Ferienwohnung. • Eines Mietwagens. • Eines Wohnmobils. • Eines Wohnwagens. • Bei Bootscharter.
E) Alle weiteren versicherten Ereignisse müssen Sie durch Vorlage geeigneter Unterlagen nach- weisen.
14.5 Im Einzelfall können wir Sie auffordern, uns eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit, die Behandlungshistorie (Krankenblatt) oder ein fachärztliches Attest einzureichen. Wir können Sie auch auffordern, Ihre Reiseunfähigkeit durch ein fachärztliches Gutachten überprüfen zu lassen.
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Samples: Versicherungsvertrag
Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt des Versicherungsfalls?. 14.1 13.1 Sie müssen die Obliegenheiten der Allgemeinen Bestimmungen beachten.
14.2 13.2 Sie sind verpflichtet, die Stornokosten möglichst niedrig zu halten. Ist ein versichertes Ereignis eingetreten, müssen Sie deshalb Ihre Reise ��unverzüglichun- verzüglich stornieren; spätestens jedoch, bevor sich die Stornokosten erhöhen. Die Höhe der StornokostenStor- nokosten bei Eintritt des versicherten Ereignisses und wann sie sich erhöhen, ersehen Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres LeistungsträgersLeis- tungsträgers (Beispiel: Reiseveranstalter; Vermieter einer FerienwohnunFerienwoh- nungg) oder in einzelver- traglicheneinzelvertraglichen Regelungen.
14.313.3 Haben Sie die Medizinische Stornoberatung einge- schaltet und
A) empfiehlt diese, die Reise zu stornieren? Dann sind Sie verpflichtet, Ihre Reise 🡒unverzüglich zu stornieren.
B) Sie können entgegen der Einschätzung des Reisemediziners Ihre Reise doch nicht antre- tantretenen? In diesem Fall stornieren Sie Ihre Reise zu dem Zeitpunkt, an dem feststeht, dass Sie nicht reisen können. Damit haben Sie Ihre Reise rechtzeitig storniert.
14.13.4 4 Um Ihren Versicherungsfall bearbeiten zu können, müssen Sie oder bei Tod Ihr Rechtsnachfolger die folgenden Unterlagen bei uns einreichen:
A) Wir benötigen immer: Versicherungsnachweis; Buchungsunterlagen; das ausgefüllte Scha- densformular; Schadennachweise (Beispiel: Stornokostenrechnung); den Nachweis über das Reisevermittlungsentgelt.
B) Bei unerwarteter schwerer Erkrankung; schwe- reschwerer r Unfallverletzung; Schwangerschaft; Impfun- verträglichkeit; Bruch von Prothesen; Lockerung von implantierten Gelenken: Ein ärztliches Attest mit Diagnose und Behandlungsdaten. Nicht anerkannt werden ärztliche Atteste, die von Ihrem Ehe- oder Lebenspartner, Ihren Eltern oder Ihren Kindern ausgestellt wurden. Das ärztliche Attest müssen Sie vor Stornierung der Reise einholen.
C) Bei Diebstahl und Verkehrsunfall: Eine Kopie der Anzeige bei der Polizei.
D) Eine Bestätigung des Vermieters über die Nichtweitervermietbarkeit des Objektes im Falle der Stornierung: • Einer Ferienwohnung. • Eines Mietwagens. • Eines Wohnmobils. • Eines Wohnwagens. • Bei Bootscharter.
E) Alle weiteren versicherten Ereignisse müssen Sie durch Vorlage geeigneter Unterlagen nach- weisen.
14.13.5 5 Im Einzelfall können wir Sie auffordern, uns eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit, die Behandlungshistorie (Krankenblatt) oder ein fachärztlichefach- ärztliches s Attest einzureichen. Wir können Sie auch auffordern, Ihre Reiseunfähigkeit durch ein fachärztliches Gutachten überprüfen zu lassen.
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Samples: Widerrufsbelehrung
Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt des Versicherungsfalls?. 14.1 17.1 Sie müssen die Obliegenheiten der Allgemeinen Bestimmungen beachten.bzw. Ihr Rechtsnachfolger (bei Ihrem Tod) müssen:
14.2 A) Alles vermeiden, was zu unnötigen Kosten führen könnte (Schadenminderungspflicht). Insbesondere sind Sie sind verpflichtet, die Stornokosten Stor- nokosten möglichst niedrig zu halten. Ist ein versichertes Ereignis eingetreten, müssen Sie deshalb Ihre Reise 🡒unverzüglich stornieren; spätestens jedoch, bevor sich die Stornokosten erhöhen. Die Höhe der Stornokosten bei Eintritt des versicherten Ereignisses und wann sie sich erhöhen, ersehen Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Leistungsträgers (Beispiel: ReiseveranstalteSeminarver- anstalterr; Vermieter einer FerienwohnunHotelg) oder in einzelver- traglicheneinzelvertraglichen Regelungen.
14.3 Haben Sie die Medizinische Stornoberatung einge- schaltet und
A) empfiehlt diese, die Reise zu stornieren? Dann sind Sie verpflichtet, Ihre Reise 🡒unverzüglich zu stornieren.
B) Sie können entgegen der Einschätzung des Reisemediziners Ihre Reise doch nicht antre- ten? In diesem Fall stornieren Sie Ihre Reise zu dem Zeitpunkt, an dem feststeht, dass Sie nicht reisen können. Damit haben Sie Ihre Reise rechtzeitig stornieUns den Schaden 🡒unverzüglich anzeigenrt.
14.4 Um Ihren Versicherungsfall bearbeiten zu könnC) Uns das Schadenereignis und die Folgen wahr- heitsgemäß schildern.
D) Uns jede zumutbare Untersuchung über Ursa- che und Höhe des Schadens und über den Umfang unserer Leistungspflicht ermöglichen.
E) Uns jede sachdienliche Auskunft wahrheitsge- mäß erteilen.
F) Das Schadensereignis durch geeignete Nach- weise belegen. Wir behalten uns voren, müssen Sie oder bei Tod Ihr Rechtsnachfolger die folgenden Unterlagen bei uns einreichen:
AOriginal- belege anzufordern. • ) Wir benötigen immer: VersicherungsnachweVersicherungsnach- weisis; Buchungsunterlagen; das ausgefüllte Scha- densformulSchadensformularar; Schadennachweise (Beispiel: Stornokostenrechnun; Nachweis über nicht besuchte Teilveranstaltungen; Rechnungeng); den Nachweis über das Reisevermittlungsentgelt.
BReise- vermittlungsentgelt). • ) Bei unerwarteter schwerer Erkrankung; schwe- rer Unfallverletzung; Schwangerschaft; Impfun- verträglichkeImpf- unverträglichkeitit; Bruch von Prothesen; LockerunLocke- rung g von implantierten Gelenken: Ein ärztliches Attest mit Diagnose und Behandlungsdaten. Nicht anerkannt werden ärztliche Atteste, die von Ihrem Ehe- oder Lebenspartner, Ihren Eltern oder Ihren Kindern ausgestellt wurden. Das ärztliche AttesBei außerplanmäßiger Beendigung (Beispiel: vorzeitiger 🡒Abbruch; verlängerter Aufenthalt) t müssen Sidieses e vor Stornierun🡒Abbruch des Seminars bzw. g der Reisbetreffenden Teilveranstaltung Ihrer Seminarreihe e einholen.
C. • ) Bei Diebstahl und VerkehrsunfaDiebstahlll: Eine Kopie der Anzeige bei der Polizei.
D) Eine Bestätigung des Vermieters über die Nichtweitervermietbarkeit des Objektes im Falle der Stornierung: • Einer Ferienwohnung. • Eines Mietwagens. • Eines Wohnmobils. • Eines Wohnwagens. • Bei Bootscharter.
E) Alle weiteren versicherten Ereignisse müssen Sie durch Vorlage geeigneter Unterlagen nach- weisnachweisenen.
14.17.2 5 Im Einzelfall können wir Sie auffordern, uns eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit, die Behandlungshistorie (Krankenblatt) oder ein fachärztlichefach- ärztliches s Attest einzureichen. Wir können Sie auch auffordern, Ihre ReiseunfähigkeiTeilnahmeunfähigkeit t durch ein fachärztliches Gutachten überprüfen zu lasse
17.3 Gegebenenfalls haben Sie die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden. Die Entbindung von der Schweigepflicht ist für Sie nur soweit verpflichtend, als die Kenntnis der Daten für die Beurteilung unserer Leistungspflicht oder unseres Leistungsumfangs erforderlich ist.n.
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Samples: Widerrufsbelehrung
Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt des Versicherungsfalls?. 14.1 13.1 Sie müssen die Obliegenheiten der Allgemeinen Bestimmungen beachten.
14.2 13.2 Sie sind verpflichtet, die Stornokosten möglichst niedrig nied- rig zu halten. Ist ein versichertes Ereignis eingetreten, müssen Sie deshalb Ihre Reise 🡒unverzüglich stornierestornie- renn; spätestens jedoch, bevor sich die Stornokosten erhöhen. Die Höhe der Stornokosten bei Eintritt des versicherten Ereignisses und wann sie sich erhöhen, ersehen Sie in den Allgemeinen GeschäftsbedingungenGeschäftsbedin- gungen Ihres Leistungsträgers (Beispiel: Reiseveranstalter; Vermieter einer Ferienwohnung) oder in einzelver- traglicheneinzelvertraglichen Regelungen.
14.313.3 Haben Sie die Medizinische Stornoberatung einge- schaltet und
A) empfiehlt diese, die Reise zu stornieren? Dann sind Sie verpflichtet, Ihre Reise 🡒unverzüglich zu stornierstor- nierenen.
B) Sie können entgegen der Einschätzung des ReisemedizinerReise- mediziners s Ihre Reise doch nicht antre- tantretenen? In diesedie- sem m Fall stornieren Sie Ihre Reise zu dem Zeitpunkt, an dem feststeht, dass Sie nicht reisen können. Damit haben Sie Ihre Reise rechtzeitig storniert.
14.13.4 4 Um Ihren Versicherungsfall bearbeiten zu können, müssen Sie oder bei Tod Ihr Rechtsnachfolger die folgendefol- genden n Unterlagen bei uns einreichen:
A) Wir benötigen immer: Versicherungsnachweis; Buchungsunterlagen; das ausgefüllte Scha- densformulSchadensfor- mularar; Schadennachweise (Beispiel: StornokostenrechnuStornokosten- rechnungng); den Nachweis über das Reisevermittlungsentgelt.
B) Bei unerwarteter schwerer Erkrankung; schwe- reschwerer r Unfallverletzung; Schwangerschaft; Impfun- verträglichkeImpfunver- träglichkeitit; Bruch von Prothesen; Lockerung von implantierten Gelenken: Ein ärztliches Attest mit Diagnose und Behandlungsdaten. Nicht anerkannt werden ärztliche Atteste, die von Ihrem Ehe- oder Lebenspartner, Ihren Eltern oder Ihren Kindern ausgestellt wurden. Das ärztliche Attest müssen Sie vor Stornierung der Reise einholen.
C) Bei Diebstahl und Verkehrsunfall: Eine Kopie der Anzeige bei der Polizei.
D) Eine Bestätigung des Vermieters über die NichtweitervermietbarkeiNichtwei- tervermietbarkeit t des Objektes im Falle der StornieruStornie- rungng: • Einer Ferienwohnung. • Eines Mietwagens. • Eines Wohnmobils. • Eines Wohnwagens. • Bei Bootscharter.
E) Alle weiteren versicherten Ereignisse müssen Sie durch Vorlage geeigneter Unterlagen nach- weisnachweisenen.
14.13.5 5 Im Einzelfall können wir Sie auffordern, uns eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit, die Behandlungshistorie (Krankenblatt) oder ein fachärztlichefachärzt- liches s Attest einzureichen. Wir können Sie auch auffordeauf- fordernrn, Ihre Reiseunfähigkeit durch ein fachärztliches Gutachten überprüfen zu lassen.
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Samples: Versicherungsvertrag
Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt des Versicherungsfalls?. 14.1 Sie müssen die Obliegenheiten der Allgemeinen Bestimmungen beachten.
14.2 Sie sind verpflichtet, die Stornokosten möglichst niedrig zu halten. Ist ein versichertes Ereignis eingetreteneinge treten, müssen Sie deshalb Ihre Reise 🡒unverzüglich stornieren; spätestens jedoch, bevor sich die StornokostenStorno kosten erhöhen. Die Höhe der Stornokosten bei EintrittEin tritt des versicherten Ereignisses und wann sie sich erhöhen, ersehen Sie in den Allgemeinen GeschäftsbedingungenGeschäfts bedingungen Ihres Leistungsträgers (Beispiel: ReiseveranstalteReise veranstalterr; Vermieter einer Ferienwohnung) oder in einzelver- traglicheneinzelvertraglichen Regelungen.
14.3 Haben Sie die Medizinische Stornoberatung einge-einge schaltet und
A) empfiehlt diese, die Reise zu stornieren? Dann sind Sie verpflichtet, Ihre Reise 🡒unverzüglich zu stornieren.
B) Sie können entgegen der Einschätzung des Reisemediziners Ihre Reise doch nicht antreantre - ten? In diesem Fall stornieren Sie Ihre Reise zu dem Zeitpunkt, an dem feststeht, dass Sie nicht reisen können. Damit haben Sie Ihre Reise rechtzeitig storniert.
14.4 Um Ihren Versicherungsfall bearbeiten zu können, müssen Sie oder bei Tod Ihr Rechtsnachfolger die folgenden Unterlagen bei uns einreichen:
A) Wir benötigen immer: Versicherungsnachweis; Buchungsunterlagen; das ausgefüllte SchaScha - densformular; Schadennachweise (Beispiel: Stornokostenrechnung); den Nachweis über das Reisevermittlungsentgelt.
B) Bei unerwarteter schwerer Erkrankung; schweschwe - rer Unfallverletzung; Schwangerschaft; Impfun- verträglichkeImpf unverträglichkeitit; Bruch von Prothesen; LockerunLocke rung g von implantierten Gelenken: Ein ärztliches Attest mit Diagnose und Behandlungsdaten. Nicht anerkannt werden ärztliche Atteste, die von Ihrem Ehe- oder Lebenspartner, Ihren Eltern oder Ihren Kindern ausgestellt wurden. Das ärztliche Attest müssen Sie vor Stornierung der Reise einholen.
C) Bei Diebstahl und Verkehrsunfall: Eine Kopie der Anzeige bei der Polizei.
D) Eine Bestätigung des Vermieters über die Nichtweitervermietbarkeit des Objektes im Falle der Stornierung: • Einer Ferienwohnung. • Eines Mietwagens. • Eines Wohnmobils. • Eines Wohnwagens. • Bei Bootscharter.
E) Alle weiteren versicherten Ereignisse müssen Sie durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachnach - weisen.
14.5 Im Einzelfall können wir Sie auffordern, uns eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit, die Behandlungshistorie (Krankenblatt) oder ein fachärztliches Attest einzureichen. Wir können Sie auch auffordern, Ihre Reiseunfähigkeit durch ein fachärztliches Gutachten überprüfen zu lassen.
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Samples: Insurance Contract
Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt des Versicherungsfalls?. 14.1 Sie müssen die Obliegenheiten der Allgemeinen Bestimmungen beachten.
14.2 Sie sind verpflichtet, die Stornokosten möglichst niedrig nied- rig zu halten. Ist ein versichertes Ereignis eingetreten, müssen Sie deshalb Ihre Reise 🡒unverzüglich stornierestornie- renn; spätestens jedoch, bevor sich die Stornokosten erhöhen. Die Höhe der Stornokosten bei Eintritt des versicherten Ereignisses und wann sie sich erhöhen, ersehen Sie in den Allgemeinen GeschäftsbedingungenGeschäftsbedin- gungen Ihres Leistungsträgers (Beispiel: ReiseveranstalteReisever- anstalterr; Vermieter einer Ferienwohnung) oder in einzelver- traglicheneinzelvertraglichen Regelungen.
14.3 Haben Sie die Medizinische Stornoberatung einge- schaltet und
A) empfiehlt diese, die Reise zu stornieren? Dann sind Sie verpflichtet, Ihre Reise 🡒unverzüglich zu stornierstor- nierenen.
B) Sie können entgegen der Einschätzung des ReisemedizinerReise- mediziners s Ihre Reise doch nicht antre- tantretenen? In diesedie- sem m Fall stornieren Sie Ihre Reise zu dem Zeitpunkt, an dem feststeht, dass Sie nicht reisen können. Damit haben Sie Ihre Reise rechtzeitig storniert.
14.4 Um Ihren Versicherungsfall bearbeiten zu können, müssen Sie oder bei Tod Ihr Rechtsnachfolger die folgenden Unterlagen bei uns einreichen:
A) Wir benötigen immer: Versicherungsnachweis; Buchungsunterlagen; das ausgefüllte Scha- densformulSchadens- formularar; Schadennachweise (Beispiel: StornokostenrechnuStornokos- tenrechnungng); den Nachweis über das ReisevermittlungsentgeReisevermitt- lungsentgeltlt.
B) Bei unerwarteter schwerer Erkrankung; schwe- reschwerer r Unfallverletzung; Schwangerschaft; Impfun- verträglichkeImpfunver- träglichkeitit; Bruch von Prothesen; Lockerung von implantierten Gelenken: Ein ärztliches Attest mit Diagnose und Behandlungsdaten. Nicht anerkannt werden ärztliche Atteste, die von Ihrem Ehe- oder Lebenspartner, Ihren Eltern oder Ihren Kindern ausgestellt wurden. Das ärztliche Attest müssen Sie vor Stornierung der Reise einholen.
C) Bei Diebstahl und Verkehrsunfall: Eine Kopie der Anzeige bei der Polizei.
D) Eine Bestätigung des Vermieters über die NichtweitervermietbarkeiNicht- weitervermietbarkeit t des Objektes im Falle der Stornierung: • Einer Ferienwohnung. • Eines Mietwagens. • Eines Wohnmobils. • Eines Wohnwagens. • Bei Bootscharter.
E) Alle weiteren versicherten Ereignisse müssen Sie durch Vorlage geeigneter Unterlagen nach- weisnachweisenen.
14.5 Im Einzelfall können wir Sie auffordern, uns eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit, die BehandlungshistoriBe- handlungshistorie e (Krankenblatt) oder ein fachärztlichefachärzt- liches s Attest einzureichen. Wir können Sie auch auffordeauf- fordernrn, Ihre Reiseunfähigkeit durch ein fachärztliches Gutachten überprüfen zu lassen.
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Samples: Versicherungsvertrag
Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt des Versicherungsfalls?. 14.1 Sie müssen die Obliegenheiten der Allgemeinen Bestimmungen beachten.
14.2 Sie sind verpflichtet, die Stornokosten möglichst niedrig zu halten. Ist ein versichertes Ereignis eingetretenein- getreten, müssen Sie deshalb Ihre Reise Ihren 🡒versicherten Aufenthalt 🡒unverzüglich stornieren; spätestens jedoch, bevor sich die Stornokosten erhöhen. Die Höhe der Stornokosten bei Eintritt des versichertenversi- cherten Ereignisses und wann sie sich erhöhen, ersehen Sie in den Allgemeinen GeschäftsbedingungenGeschäftsbedin- gungen Ihres Leistungsträgers (Beispiel: ReiseveranstalteReisever- anstalterr; Vermieter einer Ferienwohnung) oder in einzelver- traglicheneinzelvertraglichen Regelungen.
14.3 Haben Sie die Medizinische Stornoberatung einge- schaltet und
A) empfiehlt diese, die Reiseden 🡒versicherten Aufenthalt zu stornieren? Dann sind Sie verpflichtet, Ihre ReiseIhren 🡒versicherten Aufenthalt 🡒unverzüglich zu stornieren.
B) Sie können entgegen der Einschätzung des Reisemediziners Ihre ReisIhren 🡒versicherten Auf- enthalt e doch nicht antre- tantretenen? In diesem Fall stornieren Sie Ihre ReisIhren 🡒versicherten Aufenthalt e zu dem Zeitpunkt, an dem feststeht, dass Sie nicht reisen können. Damit haben Sie Ihre ReisIhren 🡒versicherten Aufenthalt e rechtzeitig storniert.
14.4 Um Ihren Versicherungsfall bearbeiten zu können, müssen Sie oder bei Tod Ihr Rechtsnachfolger die folgenden Unterlagen bei uns einreichen:
A) Wir benötigen immer: Versicherungsnachweis; Buchungsunterlagen; das ausgefüllte Scha- densformular; Schadennachweise (Beispiel: Stornokostenrechnung); den Nachweis über das ReisevermittlungsentgeVermittlungsentgeltlt.
B) Bei unerwarteter schwerer Erkrankung; schwe- rer Unfallverletzung; Schwangerschaft; Impfun- verträglichkeImpf- unverträglichkeitit; Bruch von Prothesen; LockerunLocke- rung g von implantierten Gelenken: Ein ärztliches Attest mit Diagnose und Behandlungsdaten. Nicht anerkannt werden ärztliche Atteste, die von Ihrem Ehe- oder Lebenspartner, Ihren Eltern oder Ihren Kindern ausgestellt wurden. Das ärztliche Attest müssen Sie vor Stornierung der Reise einholen.
C) Bei Diebstahl und Verkehrsunfall: Eine Kopie der Anzeige bei der Polizei.
D) Eine Bestätigung des Vermieters über die Nichtweitervermietbarkeit des Objektes im Falle der Stornierung: • Einer Ferienwohnung. • Eines Mietwagens. • Eines Wohnmobils. • Eines Wohnwagens. • Bei Bootscharter.
E) Alle weiteren versicherten Ereignisse müssen Sie durch Vorlage geeigneter Unterlagen nach- weisen.
14.5 Im Einzelfall können wir Sie auffordern, uns eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit, die Behandlungshistorie (Krankenblatt) oder ein fachärztliches Attest einzureichen. Wir können Sie auch auffordern, Ihre Reiseunfähigkeit durch ein fachärztliches Gutachten überprüfen zu lassen.
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Samples: Reiserücktritts Versicherung
Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt des Versicherungsfalls?. 14.1 Sie müssen die Obliegenheiten der Allgemeinen Bestimmungen beachten.
14.2 Sie sind verpflichtet, die Stornokosten möglichst niedrig nied- rig zu halten. Ist ein versichertes Ereignis eingetreten, müssen Sie deshalb Ihre Reise 🡒unverzüglich stornierestornie- renn; spätestens jedoch, bevor sich die Stornokosten erhöhen. Die Höhe der Stornokosten bei Eintritt des versicherten Ereignisses und wann sie sich erhöhen, ersehen Sie in den Allgemeinen GeschäftsbedingungenGeschäftsbedingun- gen Ihres Leistungsträgers (Beispiel: Reiseveranstalter; Vermieter einer Ferienwohnung) oder in einzelver- traglicheneinzelvertrag- lichen Regelungen.
14.3 Haben Sie die Medizinische Stornoberatung einge- schaltet und
A) empfiehlt diese, die Reise zu stornieren? Dann sind Sie verpflichtet, Ihre Reise 🡒unverzüglich zu stornierstornie- renen.
B) Sie können entgegen der Einschätzung des ReisemedizinerReise- mediziners s Ihre Reise doch nicht antre- tantretenen? In diesem Fall stornieren Sie Ihre Reise zu dem Zeitpunkt, an dem feststeht, dass Sie nicht reisen können. Damit haben Sie Ihre Reise rechtzeitig storniert.
14.4 Um Ihren Versicherungsfall bearbeiten zu können, müssen Sie oder bei Tod Ihr Rechtsnachfolger die folgendefol- genden n Unterlagen bei uns einreichen:
A) Wir benötigen immer: Versicherungsnachweis; Buchungsunterlagen; das ausgefüllte Scha- densformulSchadensfor- mularar; Schadennachweise (Beispiel: StornokostenrechnuStornokosten- rechnungng); den Nachweis über das ReisevermittlungsentgeReisevermitt- lungsentgeltlt.
B) Bei unerwarteter schwerer Erkrankung; schwe- reschwerer r Unfallverletzung; Schwangerschaft; Impfun- verträglichkeImpfunverträg- lichkeitit; Bruch von Prothesen; Lockerung von implantierteimplan- tierten n Gelenken: Ein ärztliches Attest mit Diagnose und Behandlungsdaten. Nicht anerkannt werden ärztliche Atteste, die von Ihrem Ehe- oder Lebenspartner, Ihren Eltern oder Ihren Kindern ausgestellt wurden. Das ärztliche Attest müssen Sie vor Stornierung der Reise einholen.
C) Bei Diebstahl und Verkehrsunfall: Eine Kopie der Anzeige bei der Polizei.
D) Eine Bestätigung des Vermieters über die NichtweitervermietbarkeiNichtwei- tervermietbarkeit t des Objektes im Falle der StornieruStornie- rungng: • Einer Ferienwohnung. • Eines Mietwagens. • Eines Wohnmobils. • Eines Wohnwagens. • Bei Bootscharter.
E) Alle weiteren versicherten Ereignisse müssen Sie durch Vorlage geeigneter Unterlagen nach- weisnachweisenen.
14.5 Im Einzelfall können wir Sie auffordern, uns eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit, die Behandlungshistorie (Krankenblatt) oder ein fachärztlichefachärzt- liches s Attest einzureichen. Wir können Sie auch auffordeauf- fordernrn, Ihre Reiseunfähigkeit durch ein fachärztliches Gutachten überprüfen zu lassen.
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Samples: Versicherungsvertrag