Welche Obliegenheiten müssen Sie beachten?. 10.1. Versicherungsfälle gemäß Pkt. 3. müssen vor Inanspruchnah- me von Leistungen unverzüglich telefonisch der Notfallzentrale gemeldet werden.
Appears in 4 contracts
Samples: durchblicker.at, durchblicker.at, durchblicker.at