Welche Pflichten hat der Arbeitgeber? Musterklauseln

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?. Entgeltfortzahlung bei Kurmaßnahmen
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?. Entgeltzahlungspflicht Entgeltsicherung Entgeltzahlung ohne Arbeit Gleichbehandlungsgrundsatz Nebenpflichten des Arbeitgebers Verletzung der Arbeitgeberpflichten Betriebsänderung/Betriebsübergang
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber? vereinbarungen. Bei einer Gewinn- oder Umsatzbeteiligung ist der Ar- beitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer die zur Ermittlung seines Be- teiligungsanspruchs notwendigen Auskünfte zu erteilen und ihm die Nachprüfung persönlich oder über einen Wirtschaftsprüfer zu gestatten. Eine überdurchschnittliche Leistung des Arbeitnehmers kann mit einer PRÄMIE vergütet werden. Die Prämie wird in der Regel zusätzlich zum Lohn gezahlt und dient der Steigerung der Arbeitsmenge oder der Ar- beitsqualität. Anspruchsgrundlage kann ein Tarifvertrag, eine Betriebs- vereinbarung oder eine einzelvertragliche Vereinbarung sein. Eine SONDERVERGÜTUNG ist eine Leistung des Arbeitgebers, die er ein- mal oder mehrmals im Jahr zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt er- bringt. Die GRATIFIKATION ist eine Sondervergütung bei besonderen Anlässen, wie z. B. Weihnachten und Jubiläen. Durch Tarifvertrag, Be- triebsvereinbarung, Arbeitsvertrag oder wiederholte vorbehaltlose Ge- währung kann ein Rechtsanspruch, auch in der HÖHE, darauf entstehen. Ansonsten kann der Arbeitgeber nach freiem Ermessen bestimmen, ob er eine Gratifikation zahlt und in welcher Höhe. Durch eine Rückzah- lungsklausel kann der Arbeitnehmer verpflichtet werden, die Gratifika- tion zurückzuzahlen, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem 31. Xxxx des Folgejahres beendet wird. Das gilt aber nicht, wenn eine Weihnachtszu- wendung weniger als 100 € beträgt. Die tarifvertraglich, per Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag vorgesehene Anrechnung von krankheitsbedingten Fehlzeiten auf Sonderzuwendungen ist dann zulässig, wenn für jeden solchen Fehltag allenfalls ein Viertel des im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag ent- fallenden Arbeitsentgelts angerechnet wird. 34 ENTGELTZAHLUNGSPFLICHT
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?. Verantwortung, Leistungszulagen, persönliche Zulagen oder Sozialzula- gen wie Kinder- oder Ortszulagen. Auch ZUSCHLÄGE sind zusätzliche Zahlungen des Arbeitgebers. Sie werden für besondere Leistungen oder Belastungen des Arbeitnehmers gezahlt. Gebräuchlich sind Zuschläge für Nachtarbeit, Überstunden oder Sonn- und Feiertagsarbeit. Mit Ausnahme des Zuschlags für Nachtarbeit besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Zu- lagen oder Zuschläge. Ein entsprechender Anspruch des Arbeitnehmers kann sich nur aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einer betrieblichen Übung oder einer einzelvertraglichen Regelung ergeben. Dem Betriebsrat steht bei Fragen der betrieblichen Entgeltgestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Ein- führung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung, und bei der Festsetzung der Akkord- und Prämiensätze und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte ein Mitbestimmungsrecht zu, sofern tarifvertragliche Regelungen nicht bestehen.
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber? nehmeranteilen an den BEITRÄGEN ZUR SOZIALVERSICHERUNG (Kran- ken-, Renten- und Pflegeversicherung) und zur BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT verpflichtet. Er ist verpflichtet, Xxxxxxx und Sozialversicherungs- beiträge richtig zu berechnen und an das Finanzamt bzw. die Kranken- kassen abzuführen.
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?. Anlageverträge des Arbeitnehmers zu überweisen. Mit staatlicher Sparzu- lage werden unterhalb einer Einkommensgrenze insbesondere das Bau- sparen und die Entschuldung von Wohneigentum bis 470 € jährlich sowie der Erwerb von Aktienfondsanteilen bis 400 € jährlich gefördert. Ohne Sparzulage ist die Anlage in bestimmten Lebensversicherungen und anderen Sparverträgen möglich.
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?. ENTGELTZAHLUNG OHNE ARBEIT Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ARBEITSUNFÄHIGKEIT liegt vor, wenn der Arbeitnehmer nicht oder nur mit der Gefahr, seinen Gesundheitszustand zu verschlechtern, fähig ist, seiner Arbeit nachzukommen. In der Regel entscheidet der behandelnde Arzt, ob der Arbeitnehmer arbeitsfähig ist.
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussicht- liche Dauer mitzuteilen. Bei einer Krankheit, die länger als drei Tage dauert, hat der Arbeitnehmer spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben andauert, muss eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgegeben werden. Stehen andere Vereinbarungen nicht entgegen, kann der Arbeitgeber die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch schon ab dem ersten Tag verlangen. Hat der Arbeitgeber Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitneh- mers, kann er dies der Krankenkasse mitteilen. Diese ist dann verpflich- tet, die Arbeitsunfähigkeit durch ihren Medizinischen Dienst überprüfen zu lassen. Solche Zweifel liegen zum Beispiel dann vor, wenn der Versi- cherte durch häufige Arbeitsunfähigkeit oder häufige Kurzerkrankun- gen, insbesondere zum Beginn oder Ende einer Woche, auffällt. Xxxxxxx der Arbeitnehmer seiner gesetzlichen Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nicht nachkommt, ist der Arbeitgeber berech- tigt, die Entgeltfortzahlung zu verweigern. Bis zur Erfüllung dieser Ver- pflichtung hat er ein Leistungsverweigerungsrecht, es sei denn, er weiß aus sicherer Kenntnis vom Bestehen der Arbeitsunfähigkeit. Bei Arbeitsunfähigkeit im Ausland ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sowohl dem Arbeitgeber als auch seiner gesetzlichen Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer und seine Adresse am Aufenthaltsort in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung mitzutei- len; die hierfür entstehenden Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen. Bei Rückkehr ins Inland ist der erkrankte Arbeitnehmer verpflichtet, sowohl dem Arbeitgeber als auch seiner Krankenkasse die Rückkehr unverzüg- lich anzuzeigen.
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?. Zum Beispiel bei: • Geburt oder Sterbefall in der Familie, • schweren Erkrankungen naher Angehöriger, • eigener Hochzeit, • eigener Silberhochzeit. Von diesem Grundsatz kann durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung AUCH ZUM NACHTEIL DES ARBEITNEHMERS ABGEWICHEN werden. Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht nicht z. B. bei Arbeitsverhinderung wegen • schlechter Witterungsverhältnisse, • Ausfalls des öffentlichen Verkehrssystems.
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?. Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft