Wie wird ein Arbeitsverhältnis beendet? Musterklauseln

Wie wird ein Arbeitsverhältnis beendet?. Beendigungsgründe Kündigung Allgemeiner Kündigungsschutz Pflichten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Wie wird ein Arbeitsverhältnis beendet?. Beendigung von befristeten Arbeitsverträgen Erreichen einer vereinbarten Altergrenze
Wie wird ein Arbeitsverhältnis beendet?. Zugang der Kündigungserklärung reicht aus. Das Recht der Kündigung steht beiden Vertragsparteien zu. Für den Arbeitgeber gelten jedoch strengere Voraussetzungen.
Wie wird ein Arbeitsverhältnis beendet? rung wird nicht anerkannt, wenn der Empfänger den Zugang verhin- dert. Auch Urlaub wird nicht als Grund für eine Verzögerung aner- kannt. Die ANGABE VON KÜNDIGUNGSGRÜNDEN ist bei fristgerechter nicht, bei fristloser Kündigung nur auf Verlangen vorgeschrieben. Allerdings können Schadenersatzansprüche entstehen, wenn der Arbeitgeber die Kündigungsgründe nicht mitteilt. Die Angabe von Kündigungsgründen kann im Tarifvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Einzelvertrag vorgeschrieben sein. Das NACHSCHIEBEN VON KÜNDIGUNGSGRÜNDEN im Arbeitsgerichts- prozess ist grundsätzlich zulässig, wenn die Gründe bereits bei Abgabe der Kündigungserklärung vorgelegen haben. Sofern ein Betriebsrat besteht, können grundsätzlich keine Kündigungsgründe nachgeschoben werden, zu denen der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß gehört worden ist (§ 102 BetrVG). Die Kündigung kann wegen VERSTOSS GEGEN EIN GESETZLICHES VER- BOT ODER DIE GUTEN SITTEN nichtig sein (z. B. Kündigung einer Ange- stellten, die sexuelle Anträge des Arbeitgebers abgelehnt hat). Ein Ver- stoß gegen ein GESETZLICHES VERBOT liegt vor, wenn z. B. einem Arbeitnehmer wegen der Kandidatur zum Betriebsrat gekündigt wird.
Wie wird ein Arbeitsverhältnis beendet?. Die ordentliche Kündigung TERMINE gebunden,
Wie wird ein Arbeitsverhältnis beendet?. Dafür bedarf es einer Änderungskündigung: Sie bezweckt die Änderung einzelner Arbeitsbedingungen, führt aber zur Beendigung des gesamten Arbeitsvertrages, wenn der Kündigungsempfänger der angebotenen Änderung nicht zustimmt. Änderungskündigungen des Arbeitgebers unterliegen den Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes. Eine Ände- rungskündigung ist auch als AUSSERORDENTLICHE KÜNDIGUNG zuläs- sig, wenn die Änderung der Arbeitsbedingungen unabweisbar notwen- dig ist und die neuen Bedingungen für den Arbeitnehmer zumutbar sind.
Wie wird ein Arbeitsverhältnis beendet?. Die Kündigungsfrist während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, beträgt zwei Wochen. Je nach Dauer des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber bei einer Kündigung längere Kündigungsfristen als die Grundkündigungsfrist (verlängerte Kündigungsfristen) einzuhalten. Die verlängerten Kündigungsfristen betragen nach • 2jähriger Betriebszugehörigkeit – 1 Monat zum Ende eines Kalender- monats, • 5jähriger Betriebszugehörigkeit – 2 Monate zum Ende eines Kalender- monats, • 8jähriger Betriebszugehörigkeit – 3 Monate zum Ende eines Kalender- monats, • 10jähriger Betriebszugehörigkeit – 4 Monate zum Ende eines Kalender- monats, • 12jähriger Betriebszugehörigkeit – 5 Monate zum Ende eines Kalender- monats, • 15jähriger Betriebszugehörigkeit – 6 Monate zum Ende eines Kalender- monats, • 20jähriger Betriebszugehörigkeit – 7 Monate zum Ende eines Kalender- monats. Berücksichtigt wird dabei die Betriebszugehörigkeit NACH VOLLEN- DUNG DES 25. LEBENSJAHRES. In Tarifverträgen können alle Kündigungsfristen verlängert oder ver- kürzt werden. Es ist nicht zulässig, in Tarif- und Arbeitsverträgen für Arbeitnehmer längere Kündigungsfristen als für Arbeitgeber festzu- schreiben. Soweit für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinder- KÜNDIGUNG 67 ten Menschen keine längeren gesetzlichen, tarifvertraglichen oder ein- zelvertraglichen Kündigungsfristen gelten, beträgt die Kündigungsfrist MINDESTENS VIER WOCHEN. Diese Frist gilt auch bei einer Kündigung während der Probezeit oder bei einer bis zu dreimonatigen Aushilfstätig- keit sowie dann, wenn im Tarifvertrag eine kürzere Kündigungsfrist fest- gelegt ist. Für jede ausserordentliche, fristlose Kündigung ist ein WICHTIGER GRUND erforderlich. Hierunter fallen nur solche Gründe, die dem Kündigenden die FORTSET- ZUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES UNZUMUTBAR machen. Die ausserordentliche Kündigung muss die UNAUSWEICHLICH LETZTE MASSNAHME für den Kündigenden sein, d. h. alle nach den Umständen milderen Mittel (z. B. VERSETZUNG, ÄNDERUNGSKÜNDIGUNG, Fristlos kündigen kann sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitneh- mer. Ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung durch den ARBEITGE- BER kann u. a. sein: • beharrliche Arbeitsverweigerung, häufige Unpünklichkeit, Vortäu- schung oder Ankündigen einer Arbeitsunfähigkeit, • beharrlicher Verstoß gegen arbeitsvertragliche Nebenpflichten (Miss- achtung von Arbeitsschutzvorschriften, Ausübung unzulässiger Neben- beschäftigung...
Wie wird ein Arbeitsverhältnis beendet?. Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, • Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot, • Straftaten gegen den Arbeitgeber oder Arbeitskollegen (Körperverlet- zung, Diebstahl, Unterschlagung, Spesenbetrug), • Verdacht einer schwerwiegenden strafbaren Handlung, wenn sich der Verdacht auf objektive Tatsachen gründet und die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforder- liche Vertrauen zu zerstören. In WENIGER SCHWERWIEGENDEN FÄLLEN kann eine fristgemäße (ver- haltensbedingte) Kündigung gerechtfertigt sein. Als Gründe für die fristlose Kündigung durch den ARBEITNEHMER kom- men u. a. in Betracht • Nichtzahlung des Arbeitsentgelts, wenn der Arbeitgeber zeitlich oder dem Betrag nach erheblich in Verzug kommt, • vorsätzliche oder grob fahrlässige Gefährdung von Leben und Gesund- heit des Arbeitnehmers, • ständiges und erhebliches Überschreiten der Höchstarbeitszeiten, • Straftaten des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer. Auch eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer setzt grundsätz- lich eine erfolglose Abmahnung des Arbeitgebers voraus.
Wie wird ein Arbeitsverhältnis beendet? der Arbeitgeber bei der Sozialauswahl soziale Gründe nicht ausrei- chend berücksichtigt hat, • die Kündigung Richtlinien widerspricht, die mit dem Betriebsrat ver- einbart sind, • der zu kündigende Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz im Betrieb oder Unternehmen weiterbeschäftigt werden kann, • eine Weiterbeschäftigung nach zumutbaren Schulungsmaßnahmen oder zu geänderten Vertragsbedingungen möglich ist und der Arbeit- nehmer sein Einverständnis erteilt hat. Hat der Betriebsrat Widerspruch gegen eine ordentliche Kündigung ein- gelegt und der Arbeitnehmer rechtzeitig Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben, ist der Arbeitnehmer bis zum Abschluss des Kün- digungsschutzprozesses weiterzubeschäftigen, wenn die Weiterbeschäfti- gung nach dem Urteil des Arbeitsgerichts nicht zu einer unzumutbaren Belastung des Arbeitgebers führt und der Arbeitnehmer die Weiterbe- schäftigung verlangt.
Wie wird ein Arbeitsverhältnis beendet?. Hat das Arbeitsverhältnis bereits am 31. Dezember 2003 bestanden, fin- det das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, wenn in dem Betrieb am 31. Dezember 2003 in der Regel mehr als fünf Arbeitnehmer (aus- schließlich der Auszubildenden) beschäftigt waren, die zum Zeitpunkt der Kündigung des Arbeitsverhältnisses noch im Betrieb beschäftigt sind. Arbeitnehmer, die nach dem 31. Dezember 2003 neu eingestellt worden sind, werden hierbei nicht mehr mitgezählt. Als EIN Arbeitnehmer wird gezählt, wer regelmäßig mehr als 30 Stunden in der Woche beschäftigt ist. Arbeitnehmer, die weniger arbeiten, wer- den nur anteilig berücksichtigt: • bis einschließlich 20 Stunden mit 0,50 • bis einschließlich 30 Stunden mit 0,75. Außer der Mindestgröße setzt die Anwendung des Kündigungsschutzge- setzes voraus, dass das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Kündigung in dem Betrieb oder Unternehmen ununterbrochen länger als sechs Monate bestanden hat (Wartezeit). Das Kündigungsschutzgesetz schützt Arbeitnehmer vor SOZIAL NICHT GERECHTFERTIGTEN KÜNDIGUNGEN. Eine Kündigung ist SOZIAL GERECHTFERTIGT, wenn sie durch GRÜNDE,