Welche Regeln gelten für die Versicherungsteuer?. Die Reisekranken-Versicherung bzw. Incoming- Kranken-Versicherung für Gäste aus dem Ausland ist gemäß § 4 Nr. 5 Versicherungsteuergesetz versicherungsteuerfrei. Wird sie gemeinsam mit anderen Versicherungen im Rahmen eines Versi- cherungspakets abgeschlossen, weisen wir diesen Prämienanteil gesondert aus. Der Ausweis erfolgt in der Prämienrechnung, die insoweit Bestandteil des Versicherungsvertrages ist.
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Welche Regeln gelten für die Versicherungsteuer?. Die Reisekranken-Versicherung bzw. Incoming- Kranken-Versicherung für Gäste aus dem Ausland ist gemäß § 4 Nr. 5 Versicherungsteuergesetz versicherungsteuerfreiversicherungsteuer- frei. Wird sie gemeinsam mit anderen Versicherungen Versiche- rungen im Rahmen eines Versi- cherungspakets Versicherungspakets abgeschlossen, weisen wir diesen Prämienanteil gesondert aus. Der Ausweis erfolgt in der PrämienrechnungPrämi- enrechnung, die insoweit Bestandteil des Versicherungsvertrages Versi- cherungsvertrages ist.
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Welche Regeln gelten für die Versicherungsteuer?. Die Reisekranken-Versicherung bzw. Incoming- Kranken-Versicherung für Gäste aus dem Ausland ist gemäß § 4 Nr. 5 Versicherungsteuergesetz versicherungsteuerfrei. Wird sie gemeinsam mit anderen Versicherungen im Rahmen eines Versi- cherungspakets abgeschlossenVersicherungspakets abgeschlos- sen, weisen wir diesen Prämienanteil gesondert aus. Der Ausweis erfolgt in der Prämienrechnung, die insoweit Bestandteil des Versicherungsvertrages Versicherungsver- trages ist.
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Welche Regeln gelten für die Versicherungsteuer?. Die ReisekrankenKrankenrücktransport-Versicherung bzw. Incoming- Kranken-Versicherung für Gäste aus dem Ausland ist gemäß § 4 Nr. 5 Versicherungsteuergesetz versicherungsteuerfreiversicherungsteuer- frei. Wird sie gemeinsam mit anderen Versicherungen im Rahmen eines Versi- cherungspakets Versicherungspakets abgeschlossen, weisen wir diesen Prämienanteil gesondert aus. Der Ausweis erfolgt in der Prämienrechnung, die insoweit Bestandteil des Versicherungsvertrages ist.
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Welche Regeln gelten für die Versicherungsteuer?. Die Reisekranken-Versicherung bzw. Incoming- Kranken-Versicherung für Gäste aus dem Ausland ist gemäß § 4 Nr. 5 Versicherungsteuergesetz versicherungsteuerfreiversi- cherungsteuerfrei. Wird sie gemeinsam mit anderen Versicherungen im Rahmen eines Versi- cherungspakets Versicherungspa- kets abgeschlossen, weisen wir diesen Prämienanteil gesondert aus. Der Ausweis erfolgt in der PrämienrechnungPrämien- rechnung, die insoweit Bestandteil des Versicherungsvertrages Versicherungs- vertrages ist.
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Welche Regeln gelten für die Versicherungsteuer?. Die Reisekranken-Versicherung bzw. Incoming- Kranken-Versicherung für Gäste aus dem Ausland ReisekrankenVersicherung ist gemäß § 4 Nr. 5 Versicherungsteuergesetz versicherungsteuerfrei. Wird sie gemeinsam mit anderen Versicherungen im Rahmen eines Versi- cherungspakets abgeschlossenVersicherungspakets abgeschlos sen, weisen wir diesen Prämienanteil gesondert aus. Der Ausweis erfolgt in der Prämienrechnung, die insoweit Bestandteil des Versicherungsvertrages ist.
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Welche Regeln gelten für die Versicherungsteuer?. Die Reisekranken-Versicherung bzw. Incoming- Kranken-Versicherung für Gäste aus dem Ausland ist gemäß § 4 Nr. 5 Versicherungsteuergesetz versicherungsteuerfrei. Wird sie gemeinsam mit anderen Versicherungen im Rahmen eines Versi- cherungspakets Versicherungspakets abgeschlossen, weisen wir diesen Prämienanteil gesondert aus. Der Ausweis erfolgt in der Prämienrechnung, die insoweit Bestandteil des Versicherungsvertrages ist.
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