Common use of Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme? Clause in Contracts

Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?. Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten fol- gende Voraussetzungen: I.6.2.1 Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird, gehören derselben Fahrzeuggruppe an, oder das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, gehört einer höheren Fahrzeug- gruppe an als das Fahrzeug, auf welches übertragen wird. a) Untere Fahrzeuggruppe: Pkw, Leichtkrafträder, Krafträder, Trikes, Quads, Cam- pingfahrzeuge, Lieferwagen, Kranken- und Leichen- wagen. b) Mittlere Fahrzeuggruppe: Taxen, Mietwagen, Lkw und Zugmaschinen im Werkver- kehr. c) Obere Fahrzeuggruppe: Lkw und Zugmaschinen im gewerblichen Güterverkehr, Kraftomnibusse sowie Abschleppwagen. d) Eine Übertragung ist zudem möglich - von einem Lieferwagen auf einen Lkw oder eine Zug- maschine im Werkverkehr mit einer Gesamtmasse (zulässigem Gesamtgewicht) bis 6 t, - von einem Pkw mit 7 bis 9 Plätzen einschließlich Miet- wagen und Taxen auf einen Kraftomnibus mit nicht mehr als 20 Plätzen (ohne Fahrersitz). - bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen, Raupen- schleppern und Gabelstaplern kann die SF-Klasse nur dann übertragen werden, wenn es sich bei dem Ersatzfahrzeug um ein gleichartiges Fahrzeug han- delt.

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Samples: KFZ Versicherung

Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?. Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten fol- gende folgende Voraussetzungen: I.6.2.1 Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen über- tragen wird, gehören derselben Fahrzeuggruppe an, oder das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, gehört einer höheren Fahrzeug- gruppe Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, auf welches das übertragen wird. a) a Untere Fahrzeuggruppe: Pkw, Leichtkrafträder, Krafträder, TrikesCampingfahrzeuge, QuadsLkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse, Cam- pingfahrzeuge, LieferwagenGabelstapler, Kranken- und Leichen- wagenLeichenwagen. b) b Mittlere Fahrzeuggruppe: Taxen, Mietwagen, Lkw und Zugmaschinen im Werkver- kehrWerk- verkehr. c) c Obere Fahrzeuggruppe: Lkw und Zugmaschinen im gewerblichen Güterverkehr, Kraftomnibusse sowie Abschleppwagen. d) . Eine Übertragung ist zudem möglich - möglich: – von einem Lieferwagen Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse auf einen Lkw über 3,5 t zulässige Gesamtmasse oder eine Zug- maschine ei- ne Zugmaschine im Werkverkehr mit einer Gesamtmasse (zulässigem Gesamtgewicht) bis 6 t, - Werkverkehr. – von einem Pkw mit 7 bis 9 Plätzen einschließlich Miet- wagen und Taxen auf einen Kraftomnibus mit nicht mehr als 20 Plätzen (ohne Fahrersitz). - bei Bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen, Raupen- schleppern und Gabelstaplern kann die SF-Klasse Zugmaschinen ist eine Übertra- gung nur dann übertragen werdenmöglich, wenn es sich bei dem auch das Ersatzfahrzeug um ein gleichartiges Fahrzeug han- delteine landwirtschaftliche Zugmaschine ist.

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Samples: KFZ Versicherung

Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?. Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten fol- gende Voraussetzungenfolgende Vor- aussetzungen: I.6.2.1 Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird, gehören derselben Fahrzeuggruppe an, oder das FahrzeugFahr- zeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, gehört einer höheren Fahrzeug- gruppe Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, auf welches das übertragen wird. a) Untere Fahrzeuggruppe: Pkw, Leichtkrafträder, Krafträder, Trikes, Quads, Cam- pingfahrzeuge, Lieferwagen, Kranken- Lieferwagen und Leichen- wagenKran- kenwagen. b) Mittlere Fahrzeuggruppe: Taxen, Mietwagen, Lkw und Zugmaschinen im Werkver- kehr, außer Lieferwagen. c) Obere Fahrzeuggruppe: Lkw und Zugmaschinen im gewerblichen Güterverkehr, außer Lieferwagen, Kraftomnibusse sowie Abschleppwagen. d) Sonderfahrzeuge außer Krankenwagen. Eine Übertragung ist zudem möglich - von einem Lieferwagen auf einen Lkw oder eine Zug- maschine im Werkverkehr mit einer Gesamtmasse (zulässigem Gesamtgewicht) Werk- oder im Güternahverkehr bis 6 tt Nutzlast (bei Lkw), - von einem Lkw oder einer Zugmaschine im Werkver- kehr auf einen Lkw oder eine Zugmaschine im Güter- nahverkehr, - von einem Pkw mit 7 bis 9 Plätzen einschließlich Miet- wagen Mietwagen und Taxen auf einen Kraftomnibus mit nicht mehr als 20 Plätzen (ohne Fahrersitz). - bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen, Raupen- schleppern und Gabelstaplern kann die SF-Klasse nur dann übertragen werden, wenn es sich bei dem Ersatzfahrzeug um ein gleichartiges Fahrzeug han- delt.

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Samples: Haftpflichtversicherung Für Die Land Und Forstwirtschaft

Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?. Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten fol- gende folgende Voraussetzungen: I.6.2.1 Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen übertra- gen wird, gehören derselben Fahrzeuggruppe an, oder das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, gehört ge- hört einer höheren Fahrzeug- gruppe Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, auf welches das übertragen wird. a) a Untere Fahrzeuggruppe: Pkw, Leichtkrafträder, Krafträder, TrikesCampingfahrzeuge, QuadsLkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse, Cam- pingfahrzeuge, LieferwagenGabelstapler, Kranken- und Leichen- wagenLeichenwagen. b) b Mittlere Fahrzeuggruppe: Taxen, Mietwagen, Lkw und Zugmaschinen im Werkver- kehr. c) Werkverkehr. c Obere Fahrzeuggruppe: Lkw und Zugmaschinen im gewerblichen Güterverkehr, Kraftomnibusse sowie Abschleppwagen. d) . Eine Übertragung ist zudem möglich - möglich: – von einem Lieferwagen Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse auf einen Lkw oder eine Zug- maschine Zugmaschine im Werkverkehr mit einer Gesamtmasse (zulässigem Gesamtgewicht) bis 6 tt Nutzlast, - von einem Pkw mit 7 bis 9 Plätzen einschließlich Miet- wagen und Taxen auf einen Kraftomnibus mit nicht mehr als 20 Plätzen (ohne Fahrersitz). - bei Bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen, Raupen- schleppern und Gabelstaplern kann die SF-Klasse Zugmaschinen ist eine Übertragung nur dann übertragen werdenmöglich, wenn es sich bei dem auch das Ersatzfahrzeug um ein gleichartiges Fahrzeug han- delteine land- wirtschaftliche Zugmaschine ist.

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Samples: Kraftfahrtversicherung

Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?. Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten fol- gende folgende Voraussetzungen: I.6.2.1 Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird, gehören derselben Fahrzeuggruppe an, oder das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, gehört einer höheren Fahrzeug- gruppe Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, auf welches das übertragen wird. a) Untere Fahrzeuggruppe: Pkw, Leichtkrafträder, Krafträder, Trikes, Quads, Cam- pingfahrzeugeCampingfahrzeu- ge, Lieferwagen, Kranken- landwirtschaftliche Zugmaschinen und Leichen- wagenRaupenschlepper, Krankenwagen. b) Mittlere Fahrzeuggruppe: Taxen, Mietwagen, Lkw und Zugmaschinen im Werkver- kehrWerkverkehr. c) Obere Fahrzeuggruppe: Lkw und Zugmaschinen im gewerblichen Güterverkehr, Güterver- kehr sowie Kraftomnibusse sowie Abschleppwagen. d) Eine Übertragung ist zudem möglich - von einem Lieferwagen auf einen Lkw oder eine Zug- maschine Zugmaschine im Werkverkehr mit einer Gesamtmasse (zulässigem Gesamtgewicht) Werkver kehr bis 6 t10 t zulässiger Gesamtmasse, - von einem Pkw mit 7 bis 9 Plätzen einschließlich Miet- wagen einschließ- lich Mietwagen und Taxen auf einen Kraftomnibus Kraftomni- bus mit nicht mehr als 20 Plätzen (ohne FahrersitzFahrer- sitz). - bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen, Raupen- schleppern Gemeinsame Übernahme des Schadenverlaufs in der Kfz-Haftpflicht- und Gabelstaplern kann die SF-Klasse nur dann übertragen werden, wenn es sich bei dem Ersatzfahrzeug um ein gleichartiges Fahrzeug han- delt.der Vollkaskoversicherung

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Samples: KFZ Versicherung

Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?. Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten fol- gende folgende Voraussetzungen: Fahrzeuggruppe I.6.2.1 Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird, gehören derselben Fahrzeuggruppe an, oder das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, gehört einer höheren Fahrzeug- gruppe Fahr- zeuggruppe an als das Fahrzeug, auf welches das übertragen wird. a) a Untere Fahrzeuggruppe: Pkw, Leichtkrafträder, Krafträder, Trikes, Quads, Cam- pingfahrzeuge, Lieferwagen, Kranken- Lieferwagen und Leichen- wagenKrankenwagen. b) b Mittlere Fahrzeuggruppe: Taxen, Mietwagen, Lkw und Zugmaschinen im Werkver- kehrWerkverkehr, außer Lieferwagen. c) c Obere Fahrzeuggruppe: Lkw und Zugmaschinen im gewerblichen Güterverkehr, außer Liefer- wagen, Kraftomnibusse sowie Abschleppwagen. d) Eine Übertragung ist zudem möglich - von einem Lieferwagen auf einen Lkw oder eine Zug- maschine im Werkverkehr mit einer Gesamtmasse (zulässigem Gesamtgewicht) bis 6 t, - von einem Pkw mit 7 bis 9 Plätzen einschließlich Miet- wagen Sonderfahrzeuge außer Krankenwagen. Gemeinsame Übernahme des Schadenverlaufs in der Kfz-Haftpflicht- und Taxen auf einen Kraftomnibus mit nicht mehr als 20 Plätzen (ohne Fahrersitz). - bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen, Raupen- schleppern und Gabelstaplern kann die SF-Klasse nur dann übertragen werden, wenn es sich bei dem Ersatzfahrzeug um ein gleichartiges Fahrzeug han- delt.der Vollkaskoversicherung

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Samples: KFZ Versicherung

Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?. Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten fol- gende folgende Voraussetzungen: I.6.2.1 Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen übertra- gen wird, gehören derselben Fahrzeuggruppe an, oder das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, gehört ge- hört einer höheren Fahrzeug- gruppe Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, auf welches das übertragen wird. a) a Untere Fahrzeuggruppe: Pkw, Leichtkrafträder, Krafträder, TrikesCampingfahrzeuge, QuadsLie- ferwagen, Cam- pingfahrzeuge, LieferwagenGabelstapler, Kranken- und Leichen- wagenLeichenwagen. b) b Mittlere Fahrzeuggruppe: Taxen, Mietwagen, Lkw und Zugmaschinen im Werkver- kehr. c) Werkverkehr. c Obere Fahrzeuggruppe: Lkw und Zugmaschinen im gewerblichen Güterverkehr, Kraftomnibusse sowie Abschleppwagen. d) . Eine Übertragung ist zudem möglich - möglich: – von einem Lieferwagen auf einen Lkw oder eine Zug- maschine Zugma- schine im Werkverkehr mit einer Gesamtmasse (zulässigem Gesamtgewicht) bis 6 tt Nutzlast, - von einem Pkw mit 7 bis 9 Plätzen einschließlich Miet- wagen und Taxen auf einen Kraftomnibus mit nicht mehr als 20 Plätzen (ohne Fahrersitz). - bei Bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen, Raupen- schleppern und Gabelstaplern kann die SF-Klasse Zugmaschinen ist eine Übertragung nur dann übertragen werdenmöglich, wenn es sich bei dem auch das Ersatzfahrzeug um ein gleichartiges Fahrzeug han- delteine land- wirtschaftliche Zugmaschine ist.

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Samples: KFZ Versicherung

Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?. Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten fol- gende folgende Voraussetzungen: I.6.2.1 Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird, gehören derselben Fahrzeuggruppe an, oder das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, gehört einer höheren Fahrzeug- gruppe Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, auf welches das übertragen wird. a) a Untere Fahrzeuggruppe: Pkw, Leichtkrafträder, Krafträder, Trikes, Quads, Cam- pingfahrzeugeCampingfahrzeuge, Lieferwagen, Landwirtschaftliche Zugmaschinen, Kranken- und Leichen- wagenLeichenwagen. b) b Mittlere Fahrzeuggruppe: Taxen, Mietwagen, Lkw und Zugmaschinen im Werkver- kehr. c) Werkverkehr. c Obere Fahrzeuggruppe: Lkw und Zugmaschinen im gewerblichen Güterverkehr, Kraftomnibusse sowie Abschleppwagen. d) . Eine Übertragung ist zudem möglich - von einem Lieferwagen auf einen Lkw oder eine Zug- maschine Zugmaschine im Werkverkehr mit einer Gesamtmasse (zulässigem Gesamtgewicht) bis 6 t200 kW, - von einem Pkw mit 7 bis 9 Plätzen einschließlich Miet- wagen Mietwagen und Taxen auf einen Kraftomnibus mit nicht mehr als 20 Plätzen (ohne Fahrersitz). - bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen, Raupen- schleppern Gemeinsame Übernahme des Schadenverlaufs in der Kfz-Haftpflicht- und Gabelstaplern kann die SF-Klasse nur dann übertragen werden, wenn es sich bei dem Ersatzfahrzeug um ein gleichartiges Fahrzeug han- delt.der Vollkaskoversicherung

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung

Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?. Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten fol- gende Voraussetzungen: I.6.2.1 Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird, gehören derselben Fahrzeuggruppe an, oder das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, gehört einer höheren Fahrzeug- gruppe an als das Fahrzeug, auf welches das übertragen wird. a) Untere Fahrzeuggruppe: Pkw, Leichtkrafträder, Krafträder, Trikes, Quads, Cam- pingfahrzeugeCampingfahr- zeuge, Lieferwagen, Gabelstapler, Kranken- und Leichen- wagenLeichenwagen. b) Mittlere Fahrzeuggruppe: Taxen, Mietwagen, Lkw und Zugmaschinen im Werkver- kehrWerk- verkehr sowie landwirtschaftliche Zugmaschinen. c) Obere Fahrzeuggruppe: Lkw und Zugmaschinen im gewerblichen GüterverkehrGüter- verkehr, Kraftomnibusse sowie Abschleppwagen. d) . Eine Übertragung ist zudem möglich - von einem Lieferwagen auf einen Lkw oder eine Zug- maschine Zugmaschine im Werkverkehr mit einer bis 10 Tonnen zuläs- siger Gesamtmasse (zulässigem (= Gesamtgewicht) bis 6 t, - von einem Pkw mit 7 bis 9 Plätzen einschließlich Miet- wagen Mietwagen und Taxen auf einen Kraftomnibus mit nicht mehr als 20 Plätzen (ohne Fahrersitz). - bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen, Raupen- schleppern und Gabelstaplern kann die SF-Klasse nur dann übertragen werden, wenn es sich bei dem Ersatzfahrzeug um ein gleichartiges Fahrzeug han- delt.

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Samples: KFZ Versicherung

Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?. Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten fol- gende Voraussetzungenfolgende Vorausset- zungen: I.6.2.1 Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird, gehören derselben Fahrzeuggruppe an, oder das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, gehört einer höheren Fahrzeug- gruppe Fahr- zeuggruppe an als das Fahrzeug, auf welches das übertragen wird. a) a Untere Fahrzeuggruppe: Pkw, Leichtkrafträder, Krafträder, Trikes, Quads, Cam- pingfahrzeugeCampingfahrzeuge, Lieferwagen, Kranken- Gabelstapler, Kranken­ und Leichen- wagenLeichenwagen. b) b Mittlere Fahrzeuggruppe: Taxen, Mietwagen, Lkw und Zugmaschinen im Werkver- kehr. c) Werkverkehr. c Obere Fahrzeuggruppe: Lkw und Zugmaschinen im gewerblichen Güterverkehr, Kraftomnibusse Kraftomni- busse sowie Abschleppwagen. d) . Eine Übertragung ist zudem möglich - von einem Lieferwagen auf einen Lkw oder eine Zug- maschine im Werkverkehr mit einer bis 6.000 kg Gesamtmasse (zulässigem Gesamtgewicht) ); – von einem Lkw im Werkverkehr auf einen Lkw im gewerblichen Güter- verkehr bis 6 t, - 6.000 kg Gesamtmasse (Gesamtgewicht); – von einem Pkw mit 7 bis 9 Plätzen einschließlich Miet- wagen Mietwagen und Taxen Ta- xen auf einen Kraftomnibus mit nicht mehr als 20 Plätzen (ohne FahrersitzFah- rersitz). - bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen, Raupen- schleppern VWK 844 (09.19) Gemeinsame Übernahme des Schadenverlaufs in der Kfz­Haftpflicht­ und Gabelstaplern kann die SF-Klasse nur dann übertragen werden, wenn es sich bei dem Ersatzfahrzeug um ein gleichartiges Fahrzeug han- delt.der Vollkaskoversicherung

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung

Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?. Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten fol- gende folgende Voraussetzungen: I.6.2.1 Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird, gehören derselben Fahrzeuggruppe an, oder das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, gehört einer höheren Fahrzeug- gruppe Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, auf welches das übertragen wird. a) Untere . a Erste Fahrzeuggruppe: Pkw, LeichtkrafträderZweiräder sowie Trikes und Quads/ATV, Krafträderwelche jeweils ein amtliches Kennzeichen führen müssen, TrikesCampingfahrzeuge, QuadsLieferwagen im Werkverkehr, Cam- pingfahrzeugeKrankenwagen, LieferwagenLandwirtschaftliche Zugmaschinen, Kranken- und Leichen- wagen. b) Mittlere Raupenschlepper. b Zweite Fahrzeuggruppe: Taxen, Mietwagen, Lkw und Zugmaschinen im Werkver- kehrWerkverkehr. c) Obere c Dritte Fahrzeuggruppe: Lieferwagen, Lkw und Zugmaschinen im gewerblichen gewerb- lichen Güterverkehr, Kraftomnibusse sowie Abschleppwagen. d) Kraftomnibusse. Eine Übertragung ist zudem möglich - von einem Lieferwagen auf einen Lkw oder eine Zug- maschine Zugmaschine im Werkverkehr mit einer Gesamtmasse (zulässigem Gesamtgewicht) bis 6 t7,5 t zulässige Gesamtmasse, - von einem Pkw mit 7 bis 9 Plätzen einschließlich Miet- wagen Mietwagen und Taxen auf einen Kraftomnibus mit nicht mehr als 20 Plätzen (ohne Fahrersitz). - bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen, Raupen- schleppern und Gabelstaplern kann die SF-Klasse nur dann übertragen werden, wenn es sich bei dem Ersatzfahrzeug um ein gleichartiges Fahrzeug han- delt.

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Samples: KFZ Versicherung