Übernahme eines Schadenverlaufs. I.6.1 In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf übernommen?
Übernahme eines Schadenverlaufs. I.6.1 In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf übernommen? Der Schadenverlauf eines anderen Vertrags - auch wenn dieser bei einem anderen Versicherer bestanden hat - wird auf den Vertrag des versicherten Fahrzeugs unter den Voraussetzungen nach I.6.2 und I.6.3 in folgenden Fällen übernommen: I.6.1.1 Sie haben das versicherte Fahrzeug anstelle eines anderen Fahrzeugs angeschafft.
Übernahme eines Schadenverlaufs. I.7.1 In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf übernommen? I.7.1.1 Sie haben das versicherte Fahrzeug anstelle eines anderen Fahr- zeugs angeschafft.
Übernahme eines Schadenverlaufs. I.7.1 In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf übernommen? I.7.2 Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?
Übernahme eines Schadenverlaufs. I.6.1 In welchen Fällen ist die Übernahme eines Schadenverlaufs möglich? Fahrzeugwechsel
1. Sie haben das versicherte Fahrzeug anstelle eines anderen Fahrzeugs angeschafft (Fahrzeugwechsel).
2. Sie besitzen neben dem versicherten Fahrzeug noch ein anderes Fahrzeug und veräußern dieses oder setzen es ohne Ruheversicherung außer Betrieb. Sie versichern ein weiteres Fahrzeug ohne Veräußerung oder Wegfall des versicherten Fahrzeugs.
3. Das Fahrzeug einer anderen Person wurde regelmäßig von Ihnen gefahren.
Übernahme eines Schadenverlaufs. I.4.1 In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf übernommen? Der Schadenverlauf eines anderen Vertrags - auch wenn dieser bei einem anderen Versicherer bestan- den hat - wird auf den Vertrag des versicherten Fahr- zeugs in folgenden Fällen übernommen: Fahrzeugwechsel I.4.1.1 Sie haben das versicherte Fahrzeug anstelle eines anderen Fahrzeugs angeschafft.
I.4.2 Welche Voraussetzungen gelten für die Über- nahme? Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten fol- gende Voraussetzungen: Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenver- lauf übertragen wird, gehören derselben Fahr- zeuggruppe an auf das übertragen wird. Fahrzeuggruppe: Pkw, Leichtkrafträder, Krafträder, Campingfahr- zeuge, Lieferwagen, Gabelstapler, Kranken- und Leichenwagen. Wir übernehmen die Schadenverläufe in der Kfz-Haft- pflicht- und in der Vollkaskoversicherung nur zusammen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Vollkaskoversicherung aus einem anderen für ihn be- stehenden Vertrag aufgibt, um den Schadenverlauf für das versicherte Fahrzeug zu nutzen.
I.4.3 Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versi- cherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus? I.4.3.1 Nach einer Unterbrechung des Versiche- rungsschutzes (Außerbetriebsetzung, Ver- tragsbeendigung, Veräußerung, Wagnis- wegfall) gilt:
a. Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf, als wäre der Versiche- rungsschutz nicht unterbrochen wor- den.
b. Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs und höchstens zwölf Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechung bestand. Sofern neben einer Rückstufung aufgrund einer Unterbrechung von mehr als einem Jahr gleichzeitig eine Rückstufung aufgrund einer Schadenmeldung zu erfolgen hat, gilt Folgendes: Zunächst ist die Rückstufung aufgrund des Schadens, danach die Rück- stufung aufgrund der Unterbrechung vorzu- nehmen. I.4.3.2 In dem auf die Übernahme folgenden Kalen- derjahr richtet sich die Einstufung des Ver- trags nach dessen Schadenverlauf und da- nach, wie lange der Versicherungsschutz in dem Kalenderjahr der Übernahme bestand:
a. Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme mindes- tens sechs Monate, wird der Vertrag entsprechend seines Verlaufs so einge- stuft, als hätte er ein volles Kalender- jahr bestanden.
b. Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme weniger als sechs Monate, unterbleibt eine Besserstufung trotz schadenfreien Ver- laufs.
Übernahme eines Schadenverlaufs. I.6.1 In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf übernom- men?
a) Die Übernahme bezieht sich auf den tatsächlichen Schadenverlauf. Sondereinstufungen, die sich z. B. durch den Rabattschutz erge- ben, bleiben unberücksichtigt.
b) Der Schadenverlauf eines anderen Vertrags - auch wenn dieser bei einem anderen Versicherer bestanden hat - wird auf den Vertrag des versicherten Fahrzeugs unter den Voraussetzungen nach I.6.2 und I.6.3 in folgenden Fällen übernommen: Sie haben das versicherte Fahrzeug anstelle eines anderen Fahrzeugs angeschafft.
Übernahme eines Schadenverlaufs. I.6.1 IN WELCHEN FÄLLEN WIRD EIN SCHADENVERLAUF ÜBERNOMMEN?
Übernahme eines Schadenverlaufs. Versichern Sie Ihr Fahrzeug anstelle des bislang versicherten Fahr- zeugs, ist eine Übertragung des Schadenverlaufs aus dem Rabatt- Schutz entsprechend den Regelungen nach I.6 möglich.
Übernahme eines Schadenverlaufs. I.6.1 In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf übernommen? Der Schadenverlauf eines anderen Vertrags – auch wenn die- ser bei einem anderen Versicherer bestanden hat – wird auf