Übernahme eines Schadenverlaufs Musterklauseln

Übernahme eines Schadenverlaufs. I.6.1 In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf übernommen?
Übernahme eines Schadenverlaufs. I.6.1 In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf übernommen? Der Schadenverlauf eines anderen Vertrags - auch wenn dieser bei einem anderen Versicherer bestanden hat - wird auf den Vertrag des versicherten Fahrzeugs unter den Voraussetzungen nach I.6.2 und I.6.3 in folgenden Fällen übernommen: I.6.1.1 Sie haben das versicherte Fahrzeug anstelle eines anderen Fahrzeugs angeschafft.
Übernahme eines Schadenverlaufs. I.6.1 In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf übernommen? I.6.2 Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?
Übernahme eines Schadenverlaufs. I.7.1 In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf übernommen? I.7.1.1 Sie haben das versicherte Fahrzeug anstelle eines anderen Fahr- zeugs angeschafft.
Übernahme eines Schadenverlaufs. I.6.1 In welchen Fällen ist die Übernahme eines Schadenverlaufs möglich? Fahrzeugwechsel Rabatttausch Schadenverlauf einer anderen Person
Übernahme eines Schadenverlaufs. I.6.1 IN WELCHEN FÄLLEN WIRD EIN SCHADENVERLAUF ÜBERNOMMEN?
Übernahme eines Schadenverlaufs. I.6.1 In welchen Fällen muss der Scha- denverlauf übernommen werden? Soweit die Voraussetzungen nach I.6.3 und I.6.4 erfüllt sind, wird der Schadenverlauf in den folgenden Fällen aus dem bisherigen Versicherungsvertrag übernommen: Versichererwechsel 1) Wechseln Sie mit Ihrer Versicherung zu uns, übernehmen wir Dauer und Schadenfreiheit des bisherigen Versicherungsvertrages sowie die Anzahl der Schäden und Unterbrechungen. Fahrzeugwechsel 2) Das versicherte Fahrzeug ersetzt ein anderes Fahrzeug und die behördliche Außerbetriebsetzung, Ummeldung oder Veräußerung des bisherigen Fahrzeugs erfolgt bis zu 60 Tage nach Zulassung des ver- sicherten Fahrzeugs. Hinweis: Der Vertrag für das versicherte Fahrzeug wird nach I.7 eingestuft, wenn der Schadenverlauf vor Beendigung dieses Vertrages an den Vertrag für das Ersatzfahrzeug abgegeben wird. I.6.2 In welchen Fällen ist die Über- nahme eines Schadenverlaufs außerdem möglich? Die Übernahme eines Schadenverlaufs von einem anderen Vertrag ist unter den Voraussetzungen nach I.6.3 und I.6.4 in den folgenden Fällen möglich: Verbleibendes Fahrzeug 1) Sie besitzen außer dem versicherten Fahrzeug noch ein anderes Fahrzeug und veräußern dieses oder setzen es ohne Ruheversicherung außer Betrieb und beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs. Weiteres Fahrzeug 2) Sie versichern ein weiteres Fahrzeug bei uns und beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs aus Ihrem bereits vorhandenen Versicherungsvertrag. Schadenverlauf einer anderen Person I.6.3 Welche weiteren Regelungen gelten für die Übernahme?
Übernahme eines Schadenverlaufs. I.6.1 In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf übernom- men? I.6.1.1 Fahrzeugwechsel
Übernahme eines Schadenverlaufs. Die Übernahme bezieht sich auf den tatsächlichen Schadenverlauf. Sondereinstufungen, die sich zum Beispiel durch den Rabattschutz ergeben, bleiben unberücksichtigt. Der Schadenverlauf eines anderen Vertrags – auch wenn dieser bei einem anderen Versicherer bestanden hat – wird auf den Vertrag des versicherten Fahrzeugs unter den Voraussetzungen nach I.6.2 und I.6.3 in folgenden Fällen übernommen: I.6.1.1 Sie haben das versicherte Fahrzeug anstelle eines anderen Fahrzeugs angeschafft.
Übernahme eines Schadenverlaufs. I.6.1 In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf übernommen? Der Schadenverlauf eines anderen Vertrags – auch wenn die- ser bei einem anderen Versicherer bestanden hat – wird auf