Common use of Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme? Clause in Contracts

Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?. Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten folgende Vorausset- zungen: I.6.2.1 Fahrzeuggruppe a) Untere Fahrzeuggruppe: Pkw, Leichtkrafträder, Krafträder, Trikes, Quads, Campingfahrzeu- ge, Lkw bis 3,5 t, Kranken- und Leichenwagen. b) Mittlere Fahrzeuggruppe: Taxen, Mietwagen, Lkw und Zugmaschinen im Werkverkehr. c) Obere Fahrzeuggruppe: Lkw und Zugmaschinen im gewerblichen Güterverkehr, Kraftomni- busse sowie Abschleppwagen. Eine Übertragung ist zudem möglich - von einem Lkw bis 3,5 t auf einen Lkw über 3,5 t oder eine Zugma- schine im Werkverkehr bis 149 kW, - von einem Pkw, einem Mietwagen oder einem Taxi mit 7 bis 9 Plät- zen auf einen Kraftomnibus mit nicht mehr als 20 Plätzen (ohne Fah- rersitz). - bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen, Raupenschleppern und Gabelstaplern kann die SF-Klasse nur dann übertragen werden, wenn es sich bei dem Ersatzfahrzeug um ein gleichartiges Fahrzeug han- delt. Wir übernehmen die Schadenverläufe in der Kfz-Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung nur zusammen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Vollkaskoversiche- rung aus einem anderen für ihn bestehenden Vertrag aufgibt, um den Schadenverlauf für das versicherte Fahrzeug zu nutzen. Gelten für die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertra- gen wird, nach Anhang 2 unterschiedliche SF-Staffeln, wird Ihr Fahr- zeug entsprechend der Anzahl der schadenfreien Jahre des übertra- genden Fahrzeugs in die für das übernehmende Fahrzeug geltende Staffel eingestuft. Schäden und Unterbrechungen, die sich noch nicht auf den Schaden- verlauf ausgewirkt haben, werden nach der für das übernehmende Fahrzeug geltenden Staffel berücksichtigt. Wir übernehmen den Schadenverlauf von einer anderen Person nur für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug der anderen Person überwiegend von Ihnen gefahren wurde, und unter folgenden Voraussetzungen: a) Es handelt sich bei der anderen Person um Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner, Ihren mit Ihnen in häuslicher Ge- meinschaft lebenden Lebenspartner, einen Elternteil, einen Groß- elternteil, Ihr Kind, Ihr Enkelkind oder Ihren Arbeitgeber; b) Sie machen den Zeitraum, in dem das Fahrzeug der anderen Per- son überwiegend von Ihnen gefahren wurde glaubhaft; hierzu ge- hört insbesondere - eine schriftliche Erklärung von Ihnen und der anderen Person; ist die andere Person verstorben, ist die Erklärung durch Sie ausrei- chend; ist die andere Person Ihr Ehepartner oder Ihr eingetrage- ner Lebenspartner, kann die Erklärung entfallen; - die Vorlage einer Kopie Ihres Führerscheins zum Nachweis dafür, dass Sie für den entsprechenden Zeitraum im Besitz einer gülti- gen Fahrerlaubnis waren; c) Die andere Person ist mit der Übertragung ihres Schadenverlaufs an Sie einverstanden und gibt damit ihren Schadenfreiheitsrabatt in vollem Umfang auf; ist die andere Person verstorben, ist die Er- klärung durch Sie ausreichend. d) Die Nutzung des Fahrzeugs der anderen Person durch Sie liegt bei der Übernahme nicht mehr als zwölf Monate zurück. e) Eine Anrechnung der schadenfrei versicherten Zeit nach Einstu- fung nach I.2.2.2 auf einen anderen Vertrag ist nur nach der tat- sächlich versicherten Zeit und nur auf den Ehegatten, den einge- tragenen Lebenspartner oder den in häuslicher Gemeinschaft le- benden Partner möglich. Haben Sie einen Betrieb und dessen zugehörige Fahrzeuge übernom- men, übernehmen wir den Schadenverlauf dieser Fahrzeuge unter folgenden Voraussetzungen: - der bisherige Betriebsinhaber mit der Übernahme des Schadenver- laufs durch Sie einverstanden ist und damit den Schadenfreiheitsra- batt in vollem Umfang auf - Sie machen glaubhaft, dass sich durch die Übernahme des Betriebs die bisherige Risikosituation nicht verändert hat.

Appears in 1 contract

Samples: KFZ Versicherung

Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?. Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten folgende Vorausset- zungenfol- gende Voraussetzungen: I.6.2.1 FahrzeuggruppeDie Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird, gehören derselben Fahrzeuggruppe an, oder das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf über- nommen wird, gehört einer höheren Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, auf das übertragen wird. a) a. Untere Fahrzeuggruppe: Pkw, LeichtkrafträderKleinkrafträder mit amtlichen Kennzeichen, Krafträder, Wohnmobile, gewerblich oder privat ge- nutzte Quads/ATVs, landwirtschaftlich genutzte Quads/ATVs, Trikes, Quadsdreirädrige Fahrzeuge, Campingfahrzeu- gevier- rädrige Fahrzeuge, Lkw bis 3,5 tFun-Fahrzeuge (Buggy, Kranken- Road- kart, Go-Kart u.a.) sowie Bautruppwagen, Bestat- tungswagen, Bürofahrzeuge, Hub- und LeichenwagenGabelstap- ler, Fahrzeuge für Tiere zu Sportzwecken z.B. Pfer- detransporter, Krankenwagen und Notarzteinsatz- fahrzeuge, Lieferwagen, landwirtschaftliche Zugma- schinen, Verkaufsfahrzeuge, Werkstattwagen, Mul- tifunktionsfahrzeug und Teleskopstapler. b) b. Mittlere Fahrzeuggruppe: Taxen, Mietwagen, Lkw und Zugmaschinen im Werkverkehr. c) c. Obere Fahrzeuggruppe: Abschleppwagen und Pannenhilfsfahrzeuge, Feuer- wehrkraftfahrzeuge mit Ausnahme von Gerätewa- gen und Gruppenwagen (Mannschaftswagen), Lkw und Zugmaschinen im gewerblichen Güterverkehr, Kraftomni- busse sowie AbschleppwagenOmnibusse, Viehtransporter. Eine Übertragung ist zudem möglich - von einem Lkw bis 3,5 t Lieferwagen auf einen Lkw über 3,5 t oder auf eine Zugma- schine Zugmaschine im Werkverkehr bis 149 kWWerkverkehr, - von einem Pkw, einem Mietwagen Lieferwagen im Kurier- oder Postdienst oder einem Taxi mit 7 bis 9 Plät- zen Lieferwagen, der zur entgeltlichen Warenauslie- ferung genutzt wird, auf einen Kraftomnibus mit nicht mehr als 20 Plätzen (ohne Fah- rersitz)Lkw oder auf eine Zug- maschine im Güterverkehr, - von einem Lkw oder einer Zugmaschine im Werkver- kehr auf einen Lkw oder auf eine Zugmaschine im Gü- terverkehr. - bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen, Raupenschleppern und Gabelstaplern kann die SF-Klasse nur dann übertragen werden, wenn Soweit es sich bei dem Ersatzfahrzeug um ein gleichartiges nachstehend genanntes Fahrzeug han- delt. Wir übernehmen die Schadenverläufe in handelt, ist eine Übertragung von diesem nur möglich auf ein Fahrzeug, das der Kfz-Haftpflicht- Art und in Verwendung des Fahr- zeugs entspricht, von dem der Vollkaskoversicherung nur zusammen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Vollkaskoversiche- rung aus einem anderen für ihn bestehenden Vertrag aufgibt, um den Schadenverlauf für das versicherte Fahrzeug zu nutzen. Gelten für übernom- men wird: - Landwirtschaftliche Zugmaschine / landwirtschaftlich genutztes Quad / ATV - Hub- und Gabelstapler - Teleskoplader I.6.2.2 Gehören die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertra- gen Schaden- verlauf übertragen wird, keiner Fahrzeuggruppe nach Anhang 2 unterschiedliche SF-StaffelnI.6.2.1 an, wird Ihr kann der Schadenverlauf nur übertragen wer- den, wenn das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, der Art und Verwendung des Fahr- zeug entsprechend zeugs entspricht, auf das der Anzahl der schadenfreien Jahre Schadenverlauf übertragen wird. I.6.2.3 Besteht oder bestand innerhalb des übertra- genden Fahrzeugs in die letzten Jahres für das übernehmende Fahrzeug geltende Staffel eingestuftFahrzeug, von dem der Schadenverlauf nach I.6.1 über- nommen werden soll eine Fahrzeugvollversicherung, kön- nen die Schadenverläufe der Kfz-Haftpflicht- und Fahr- zeugvollversicherung nur zusammen übernommen wer- den. Schäden und Unterbrechungen, die sich noch nicht auf den Schaden- verlauf ausgewirkt haben, werden nach der für das übernehmende Fahrzeug geltenden Staffel berücksichtigt. I.6.2.4 Wir übernehmen den Schadenverlauf von einer anderen Person nur für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug der anderen Person überwiegend von Ihnen gefahren wurde, und unter folgenden Voraussetzungen: a) a. Es handelt sich bei der anderen Person um Ihren EhepartnerEhe- partner, Ihren eingetragenen LebenspartnerLebenspartner oder um Ihre Eltern, Ihren mit Ihnen in häuslicher Kinder, Großeltern, Enkel oder um Ihre Ge- meinschaft lebenden Lebenspartnerschwister. Die Übertragung des Schadenverlaufs ist auch dann möglich, einen Elternteil, einen Groß- elternteil, Ihr Kind, Ihr Enkelkind wenn die andere Person eine juris- tische Person oder Ihren Arbeitgeberein Unternehmen ist; b) b. Sie machen den Zeitraum, in dem das Fahrzeug der anderen Per- son Person überwiegend von Ihnen gefahren wurde wurde, glaubhaft; hierzu ge- hört gehört insbesondere - eine schriftliche Erklärung von Ihnen und der anderen Person; ist . Ist die andere Person verstorben, ist die Erklärung Erklä- rung durch Sie ausrei- chend; ist ausreichend. Ist die andere Person Ihr Ehepartner oder Ihr eingetrage- ner eingetragener Lebenspartner, kann die Erklärung entfallen; - die Vorlage des Originals und Einreichung einer Kopie Foto- kopie Ihres Führerscheins zum Nachweis dafür, dass Sie für den entsprechenden Zeitraum ununterbrochen im Besitz einer gülti- gen gültigen Fahrerlaubnis für die jeweiligen Fahrzeuge der anderen Person waren;. c) Die c. die andere Person ist mit der Übertragung ihres Schadenverlaufs Scha- denverlaufs an Sie einverstanden und gibt damit ihren Schadenfreiheitsrabatt in vollem Umfang auf; . I.6.2.5 Wir übernehmen den Schadenverlauf bei einem Rabatt- tausch, wenn Sie glaubhaft machen, dass die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird, überwiegend von demselben Personenkreis gefahren wird. Zur Glaubhaftmachung ist die andere Person verstorben, ist die Er- klärung durch Sie ausreichend. d) Die Nutzung des Fahrzeugs der anderen Person durch Sie liegt eine schriftliche Erklärung von Ihnen erforderlich. I.6.2.6 Wir übernehmen den Schadenverlauf bei der Übernahme nicht mehr als zwölf Monate zurück. e) Eine Anrechnung der schadenfrei versicherten Zeit nach Einstu- fung einer Sonder- ersteinstufung nach I.2.2.2 es sei denn, Ihr Vertrag, für den die Sonderersteinstufung galt, endete durch Kündi- gung nach B.2.5, G.2.1, G.3.1, G.2.3, G.3.3, und § 38 VVG, oder auf einen anderen Vertrag ist nur Grund B.2.4 oder Rücktritt nach der tat- sächlich versicherten Zeit und nur auf den Ehegatten, den einge- tragenen Lebenspartner oder den in häuslicher Gemeinschaft le- benden Partner möglich. Haben Sie einen Betrieb und dessen zugehörige Fahrzeuge übernom- men, übernehmen wir den Schadenverlauf dieser Fahrzeuge unter folgenden Voraussetzungen: - der bisherige Betriebsinhaber mit der Übernahme des Schadenver- laufs durch Sie einverstanden ist und damit den Schadenfreiheitsra- batt in vollem Umfang auf - Sie machen glaubhaft, dass sich durch die Übernahme des Betriebs die bisherige Risikosituation nicht verändert hat§ 37 VVG.

Appears in 1 contract

Samples: KFZ Versicherung

Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?. Für die Übernahme eines Schadenverlaufs Schadenverlaufes gelten folgende Vorausset- zungenVoraussetzungen: I.6.2.1 Fahrzeuggruppe a) Untere Fahrzeuggruppe: PkwI.6.3.1 Wenn für die Fahrzeuge, Leichtkrafträderzwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird, Krafträderder gleiche Versicherungsumfang besteht, Trikes, Quads, Campingfahrzeu- ge, Lkw bis 3,5 t, Kranken- und Leichenwagen. b) Mittlere Fahrzeuggruppe: Taxen, Mietwagen, Lkw und Zugmaschinen im Werkverkehr. c) Obere Fahrzeuggruppe: Lkw und Zugmaschinen im gewerblichen Güterverkehr, Kraftomni- busse sowie Abschleppwagen. Eine Übertragung ist zudem möglich - von einem Lkw bis 3,5 t auf einen Lkw über 3,5 t oder eine Zugma- schine im Werkverkehr bis 149 kW, - von einem Pkw, einem Mietwagen oder einem Taxi mit 7 bis 9 Plät- zen auf einen Kraftomnibus mit nicht mehr als 20 Plätzen (ohne Fah- rersitz). - bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen, Raupenschleppern und Gabelstaplern kann die SF-Klasse nur dann übertragen werden, wenn es sich bei dem Ersatzfahrzeug um ein gleichartiges Fahrzeug han- delt. Wir übernehmen wir die Schadenverläufe in der Kfz-Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung nur zusammen. Dies gilt nichtI.6.3.2 Sie können den Schadenverlauf nur übernehmen, wenn gleiche Risikoverhältnisse vor- liegen. Dies ist der Versicherungsnehmer Fall, wenn das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernom- men werden soll, derselben oder einer höheren Fahrzeuggruppe angehört und die Vollkaskoversiche- rung aus einem anderen für ihn bestehenden Vertrag aufgibt, um den Schadenverlauf für das versicherte Fahrzeug zu nutzenNut- zung und Verwendung beider Fahrzeuge vergleichbar sind. I.6.3.3 Gelten für die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertra- gen übertragen wird, nach Anhang 2 1 unterschiedliche SF-Staffeln, wird Ihr Fahr- zeug Fahrzeug entsprechend der Anzahl der schadenfreien Jahre des übertra- genden Fahrzeugs übertragenden Fahrzeuges in die für das übernehmende Fahrzeug geltende Staffel eingestuft. Schäden und Unterbrechungen, die sich noch nicht auf den Schaden- verlauf ausgewirkt Schadenverlauf aus- gewirkt haben, werden nach der für das übernehmende Fahrzeug geltenden Staffel berücksichtigt. I.6.3.4 Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird, gehören der- selben Fahrzeuggruppe an, oder das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf über- nommen wird, gehört einer höheren Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, auf das übertragen wird. a Untere Fahrzeuggruppe: Pkw, Leichtkrafträder, Krafträder, Campingfahrzeuge, Lieferwagen, landwirtschaftliche Zugmaschinen, Kranken- und Leichenwagen. b Mittlere Fahrzeuggruppe: Lkw und Zugmaschinen im Werkverkehr. c Obere Fahrzeuggruppe: Lkw und Zugmaschinen im gewerblichen Güterverkehr, Kraftomnibusse sowie Abschleppwagen. Eine Übertragung ist zudem möglich: - von einem Lieferwagen auf einen Lkw, Verkaufsfahrzeuge oder eine Zugmaschine im Werkverkehr bis 149 kW, - von einem Pkw mit 7 bis 9 Plätzen, einem Mietwagen oder einem Taxi auf einen Kraftomnibus mit nicht mehr als 20 Plätzen (ohne Fahrersitz) - von einem Mietwagen oder Taxi auf einen Pkw, ein Leichtkraftrad, ein Kraftrad, ein Campingfahrzeug, einen Lieferwagen, eine landwirtschaftliche Zugmaschine, einen Krankenwagen oder einen Leichenwagen. Bei Raupenschleppern und Staplern kann die SF-Klasse nur dann übertragen wer- den, wenn es sich bei dem Ersatzfahrzeug auch um ein solches Fahrzeug handelt. I.6.3.5 Wir übernehmen den Schadenverlauf von einer anderen Person nur für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug der anderen Person überwiegend von Ihnen gefahren wurde, und unter folgenden Voraussetzungen. Zu- sätzlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: a) a Es handelt sich bei der anderen Person um Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner, ein Elternteil, Ihr Kind, Ihre Großeltern, Ihr Enkelkind, Ihre Geschwis- ter, Ihre Schwiegerkinder /-eltern, Ihren Arbeitgeber/-nehmer oder eine andere mit Ihnen in häuslicher Ge- meinschaft lebenden Lebenspartner, einen Elternteil, einen Groß- elternteil, Ihr Kind, Ihr Enkelkind Gemeinschaft lebende Person oder Ihren Arbeitgeber;eine juristische Person. b) b Sie machen den ZeitraumZeitraum glaubhaft, in dem das Fahrzeug der anderen Per- son überwiegend Person über- wiegend von Ihnen gefahren wurde glaubhaft; hierzu ge- hört insbesondere wurde. Dazu gehört vor allem - eine schriftliche Erklärung in Textform von Ihnen und der anderen Person; ist . Ist die andere Person verstorben, ist die Erklärung durch Sie ausrei- chend; ist ausreichend. Ist die andere Person Ihr Ehepartner oder Ihr eingetrage- ner Lebenspartner, Ehe- partner/eingetragener Lebenspartner kann die Erklärung entfallen; . - die Vorlage einer Kopie Ihres Führerscheins zum Nachweis dafürFührerscheines, dass Sie für den entsprechenden Zeitraum Zeitraum, in dem Sie das Fahrzeug der anderen Person überwiegend gefahren haben, ununterbrochen im Besitz einer gülti- gen gültigen Fahrerlaubnis waren;. Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis kann nur der Zeitraum, der nach der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis liegt, für die Anrech- nung eines Schadenfreiheitsrabattes berücksichtigt werden. c) Die c die andere Person ist mit der Übertragung ihres Schadenverlaufs Schadenverlaufes an Sie einverstanden einver- standen und gibt damit ihren Schadenfreiheitsrabatt in vollem Umfang auf; ist . Ist die andere Person verstorben, ist die Er- klärung eine Erklärung durch Sie ausreichend. d) Die d die Nutzung des Fahrzeugs Fahrzeuges der anderen Person durch Sie liegt bei der Übernahme Übernah- me nicht mehr als zwölf Monate zurück. e) Eine Anrechnung der schadenfrei versicherten Zeit nach Einstu- fung nach I.2.2.2 auf einen anderen Vertrag ist nur nach der tat- sächlich versicherten Zeit und nur auf den Ehegatten, den einge- tragenen Lebenspartner oder den in häuslicher Gemeinschaft le- benden Partner möglich. I.6.3.6 Haben Sie einen Betrieb und dessen zugehörige Fahrzeuge übernom- menübernommen, übernehmen überneh- men wir den Schadenverlauf dieser Fahrzeuge unter folgenden Voraussetzungen: - Fahrzeuge. Voraussetzung ist, dass der bisherige Betriebsinhaber mit der Übernahme des Schadenver- laufs Schadenverlaufes durch Sie einverstanden ist und damit den Schadenfreiheitsra- batt Schadenfreiheitsrabatt in vollem Umfang auf - Sie machen glaubhaft, dass sich durch die Übernahme des Betriebs die bisherige Risikosituation nicht verändert hataufgibt.

Appears in 1 contract

Samples: KFZ Versicherung

Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?. Für die Übernahme eines Schadenverlaufs Schadenverlaufes gelten folgende Vorausset- zungenVoraussetzungen: I.6.2.1 Fahrzeuggruppe a) Untere Fahrzeuggruppe: PkwI.6.3.1 Wenn für die Fahrzeuge, Leichtkrafträderzwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird, Krafträderder gleiche Versicherungsumfang besteht, Trikes, Quads, Campingfahrzeu- ge, Lkw bis 3,5 t, Kranken- und Leichenwagen. b) Mittlere Fahrzeuggruppe: Taxen, Mietwagen, Lkw und Zugmaschinen im Werkverkehr. c) Obere Fahrzeuggruppe: Lkw und Zugmaschinen im gewerblichen Güterverkehr, Kraftomni- busse sowie Abschleppwagen. Eine Übertragung ist zudem möglich - von einem Lkw bis 3,5 t auf einen Lkw über 3,5 t oder eine Zugma- schine im Werkverkehr bis 149 kW, - von einem Pkw, einem Mietwagen oder einem Taxi mit 7 bis 9 Plät- zen auf einen Kraftomnibus mit nicht mehr als 20 Plätzen (ohne Fah- rersitz). - bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen, Raupenschleppern und Gabelstaplern kann die SF-Klasse nur dann übertragen werden, wenn es sich bei dem Ersatzfahrzeug um ein gleichartiges Fahrzeug han- delt. Wir übernehmen wir die Schadenverläufe in der Kfz-Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung nur zusammen. Dies gilt nichtI.6.3.2 Sie können den Schadenverlauf nur übernehmen, wenn gleiche Risikoverhältnisse vor- liegen. Dies ist der Versicherungsnehmer Fall, wenn das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen werden soll, derselben oder einer höheren Fahrzeuggruppe angehört und die Vollkaskoversiche- rung aus einem anderen für ihn bestehenden Vertrag aufgibt, um den Schadenverlauf für das versicherte Fahrzeug zu nutzenNutzung und Verwendung beider Fahrzeuge vergleichbar sind. I.6.3.3 Gelten für die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertra- gen übertragen wird, nach Anhang 2 1 unterschiedliche SF-Staffeln, wird Ihr Fahr- zeug Fahrzeug entsprechend der Anzahl der schadenfreien Jahre des übertra- genden Fahrzeugs übertragenden Fahrzeuges in die für das übernehmende Fahrzeug geltende Staffel eingestuft. Schäden und Unterbrechungen, die sich noch nicht auf den Schaden- verlauf ausgewirkt Schadenverlauf aus- gewirkt haben, werden nach der für das übernehmende Fahrzeug geltenden Staffel berücksichtigt. I.6.3.4 Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird, gehören der- selben Fahrzeuggruppe an, oder das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf über- nommen wird, gehört einer höheren Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, auf das übertragen wird. a Untere Fahrzeuggruppe: Pkw, Leichtkrafträder, Krafträder, Campingfahrzeuge, Lieferwagen, landwirtschaft- liche Zugmaschinen, Kranken- und Leichenwagen. b Mittlere Fahrzeuggruppe: Lkw und Zugmaschinen im Werkverkehr, Verkaufsfahrzeuge. c Obere Fahrzeuggruppe: Lkw und Zugmaschinen im gewerblichen Güterverkehr, Kraftomnibusse sowie Abschleppwagen. Eine Übertragung ist zudem möglich: - von einem Lieferwagen auf einen Lkw, Verkaufsfahrzeuge oder eine Zugmaschine im Werkverkehr bis 149 kW, - von einem Pkw mit 7 bis 9 Plätzen, einem Mietwagen oder einem Taxi auf einen Kraftomnibus mit nicht mehr als 20 Plätzen (ohne Fahrersitz) oder - von einem Mietwagen oder Taxi auf einen Pkw, ein Leichtkraftrad, ein Kraftrad, ein Campingfahrzeug, einen Lieferwagen, eine landwirtschaftliche Zugmaschine, einen Krankenwagen oder einen Leichenwagen. Bei Raupenschleppern und Staplern kann die SF-Klasse nur dann übertragen wer- den, wenn es sich bei dem Ersatzfahrzeug auch um ein solches Fahrzeug handelt. I.6.3.5 Wir übernehmen den Schadenverlauf von einer anderen Person nur für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug der anderen Person überwiegend von Ihnen gefahren wurde, und unter folgenden Voraussetzungen. Zu- sätzlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: a) a Es handelt sich bei der anderen Person um Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner, ein Elternteil, Ihr Kind, Ihre Großeltern, Ihr Enkelkind, Ihre Geschwis- ter, Ihre Schwiegerkinder /-eltern, Ihren Arbeitgeber /-nehmer oder eine andere mit Ihnen in häuslicher Ge- meinschaft lebenden Lebenspartner, einen Elternteil, einen Groß- elternteil, Ihr Kind, Ihr Enkelkind Gemeinschaft lebende Person oder Ihren Arbeitgeber;eine juristische Person, b) b Sie machen den ZeitraumZeitraum glaubhaft, in dem das Fahrzeug der anderen Per- son überwiegend Person über- wiegend von Ihnen gefahren wurde glaubhaft; hierzu ge- hört insbesondere wurde. Dazu gehört vor allem - eine schriftliche Erklärung in Textform von Ihnen und der anderen Person; ist . Ist die andere Person verstorben, ist die Erklärung durch Sie ausrei- chend; ist ausreichend. Ist die andere Person Ihr Ehepartner oder Ihr eingetrage- ner Lebenspartner, Ehe- partner/eingetragener Lebenspartner kann die Erklärung entfallen; . - die Vorlage einer Kopie Ihres Führerscheins zum Nachweis dafürFührerscheines, dass Sie für den entsprechenden Zeitraum Zeitraum, in dem Sie das Fahrzeug der anderen Person überwiegend gefahren haben, ununterbrochen im Besitz einer gülti- gen gültigen Fahrerlaubnis waren;. Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis kann nur der Zeitraum, der nach der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis liegt für die Anrech- nung eines Schadenfreiheitsrabattes berücksichtigt werden. c) Die c die andere Person ist mit der Übertragung ihres Schadenverlaufs Schadenverlaufes an Sie einverstanden einver- standen und gibt damit ihren Schadenfreiheitsrabatt in vollem Umfang auf; ist . Ist die andere Person verstorben, ist die Er- klärung eine Erklärung durch Sie ausreichend. d) Die d die Nutzung des Fahrzeugs Fahrzeuges der anderen Person durch Sie liegt bei der Übernahme Übernah- me nicht mehr als zwölf Monate zurück. e) Eine Anrechnung der schadenfrei versicherten Zeit nach Einstu- fung nach I.2.2.2 auf einen anderen Vertrag ist nur nach der tat- sächlich versicherten Zeit und nur auf den Ehegatten, den einge- tragenen Lebenspartner oder den in häuslicher Gemeinschaft le- benden Partner möglich. I.6.3.6 Haben Sie einen Betrieb und dessen zugehörige Fahrzeuge übernom- menübernommen, übernehmen überneh- men wir den Schadenverlauf dieser Fahrzeuge unter folgenden Voraussetzungen: - Fahrzeuge. Voraussetzung ist, dass der bisherige Betriebsinhaber mit der Übernahme des Schadenver- laufs Schadenverlaufes durch Sie einverstanden ist und damit den Schadenfreiheitsra- batt Schadenfreiheitsrabatt in vollem Umfang aufgibt. I.6.3.7 Im Rahmen des Betriebsüberganges bei einer landwirtschaftlichen Hofübertragung müssen Sie Folgendes beachten: Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt den Scha- denverlauf auf - Sie machen glaubhaftein Fahrzeug einer anderen als der bisherigen Fahrzeugart übertra- gen, dass sich durch die Übernahme des Betriebs die bisherige Risikosituation nicht verändert hatübernehmen wir den Schadenverlauf maximal nach der Dauer Ihrer gültigen Fah- rerlaubnis.

Appears in 1 contract

Samples: KFZ Versicherung

Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?. Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten folgende Vorausset- zungenVoraus- setzungen: I.6.2.1 FahrzeuggruppeDie Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertra- gen wird, gehören derselben Fahrzeuggruppe an, oder das Fahr- zeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, gehört einer höheren Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, auf das übertragen wird. a) a. Untere Fahrzeuggruppe: Pkw, LeichtkrafträderKleinkrafträder mit amtlichen Kennzeichen, Krafträder, Wohnmobile, gewerblich oder privat genutzte Quads/ATVs, landwirtschaftlich genutzte Quads/ATVs, Trikes, Quadsdreirädrige Fahrzeuge, Campingfahrzeu- gevierrädrige Fahrzeuge, Lkw bis 3,5 tFun-Fahrzeuge (Buggy, Kranken- Roadkart, Go-Kart u.a.) sowie Bautruppwagen, Bestattungswa- gen, Bürofahrzeuge, Hub- und LeichenwagenGabelstapler, Fahrzeuge für Tiere zu Sportzwecken z.B. Pferdetransporter, Krankenwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge, Lieferwagen, landwirtschaftliche Zugmaschinen, Verkaufsfahrzeuge, Werkstattwagen, Multifunk- tionsfahrzeug und Teleskopstapler. b) b. Mittlere Fahrzeuggruppe: Taxen, Mietwagen, Lkw und Zugmaschinen im Werkverkehr. c) c. Obere Fahrzeuggruppe: Abschleppwagen und Pannenhilfsfahrzeuge, Feuerwehrkraft- fahrzeuge mit Ausnahme von Gerätewagen und Gruppenwa- gen (Mannschaftswagen), Lkw und Zugmaschinen im gewerblichen GüterverkehrGüter- verkehr, Kraftomni- busse sowie AbschleppwagenOmnibusse, Viehtransporter. Eine Übertragung ist zudem möglich - von einem Lkw bis 3,5 t Lieferwagen auf einen Lkw über 3,5 t oder auf eine Zugma- schine im Werkverkehr bis 149 kWWerkverkehr, - von einem Pkw, einem Mietwagen Lieferwagen im Kurier- oder Postdienst oder einem Taxi mit 7 bis 9 Plät- zen Lieferwagen, der zur entgeltlichen Warenauslieferung genutzt wird, auf einen Kraftomnibus mit nicht mehr als 20 Plätzen (ohne Fah- rersitz)Lkw oder auf eine Zugmaschine im Güterver- kehr, - von einem Lkw oder einer Zugmaschine im Werkverkehr auf ei- nen Lkw oder auf eine Zugmaschine im Güterverkehr. - bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen, Raupenschleppern und Gabelstaplern kann die SF-Klasse nur dann übertragen werden, wenn Soweit es sich bei dem Ersatzfahrzeug um ein gleichartiges nachstehend genanntes Fahrzeug han- delt. Wir übernehmen die Schadenverläufe in handelt, ist eine Übertragung von diesem nur möglich auf ein Fahrzeug, das der Kfz-Haftpflicht- Art und in Verwendung des Fahrzeugs entspricht, von dem der Vollkaskoversicherung nur zusammen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Vollkaskoversiche- rung aus einem anderen für ihn bestehenden Vertrag aufgibt, um den Schadenverlauf für das versicherte Fahrzeug zu nutzen. Gelten für Scha- denverlauf übernommen wird: - Landwirtschaftliche Zugmaschine / landwirtschaftlich genutztes Quad / ATV - Hub- und Gabelstapler - Teleskoplader I.6.2.2 Gehören die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird, keiner Fahrzeuggruppe nach I.6.2.1 an, kann der Schadenverlauf nur übertragen werden, wenn das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, der Art und Verwen- dung des Fahrzeugs entspricht, auf das der Schadenverlauf übertra- gen wird, nach Anhang 2 unterschiedliche SF-Staffeln, wird Ihr Fahr- zeug entsprechend der Anzahl der schadenfreien Jahre . I.6.2.3 Besteht oder bestand innerhalb des übertra- genden Fahrzeugs in die letzten Jahres für das übernehmende Fahrzeug geltende Staffel eingestuftFahrzeug, von dem der Schadenverlauf nach I.6.1 übernommen werden soll eine Fahrzeugvollversicherung, können die Schadenver- läufe der Kfz-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung nur zusam- men übernommen werden. Schäden und Unterbrechungen, die sich noch nicht auf den Schaden- verlauf ausgewirkt haben, werden nach der für das übernehmende Fahrzeug geltenden Staffel berücksichtigt. I.6.2.4 Wir übernehmen den Schadenverlauf von einer anderen Person Per- son nur für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug der anderen Person überwiegend von Ihnen gefahren wurde, und unter folgenden VoraussetzungenVor- aussetzungen: a) a. Es handelt sich bei der anderen Person um Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner, Ihren mit Ihnen in häuslicher Ge- meinschaft lebenden Lebenspartneroder um Ihre Eltern, einen ElternteilKin- der, einen Groß- elternteilGroßeltern, Ihr KindEnkel oder um Ihre Geschwister. Die Übertra- gung des Schadenverlaufs ist auch dann möglich, Ihr Enkelkind wenn die an- dere Person eine juristische Person oder Ihren Arbeitgeberein Unternehmen ist; b) b. Sie machen den Zeitraum, in dem das Fahrzeug der anderen Per- son Person überwiegend von Ihnen gefahren wurde wurde, glaubhaft; hierzu ge- hört gehört insbesondere - eine schriftliche Erklärung von Ihnen und der anderen Person; ist Per- son. Ist die andere Person verstorben, ist die Erklärung durch Sie ausrei- chend; ist ausreichend. Ist die andere Person Ihr Ehepartner Ehepart- ner oder Ihr eingetrage- ner eingetragener Lebenspartner, kann die Erklärung entfallen; - die Vorlage des Originals und Einreichung einer Kopie Fotokopie Ihres Führerscheins zum Nachweis dafür, dass Sie für den entsprechenden Zeitraum ununterbrochen im Besitz einer gülti- gen gültigen Fahrerlaubnis für die jeweiligen Fahrzeuge der an- deren Person waren;. c) Die c. die andere Person ist mit der Übertragung ihres Schadenverlaufs Schadenver- laufs an Sie einverstanden und gibt damit ihren Schadenfreiheitsrabatt Schadenfrei- heitsrabatt in vollem Umfang auf; . I.6.2.5 Wir übernehmen den Schadenverlauf bei einem Rabatt- tausch, wenn Sie glaubhaft machen, dass die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird, überwiegend von dem- selben Personenkreis gefahren wird. Zur Glaubhaftmachung ist die andere Person verstorben, ist die Er- klärung durch Sie ausreichend. d) Die Nutzung des Fahrzeugs der anderen Person durch Sie liegt eine schriftliche Erklärung von Ihnen erforderlich. I.6.2.6 Wir übernehmen den Schadenverlauf bei der Übernahme nicht mehr als zwölf Monate zurück. e) Eine Anrechnung der schadenfrei versicherten Zeit nach Einstu- fung einer Sonderer- steinstufung nach I.2.2.2 es sei denn, Ihr Vertrag, für den die Son- derersteinstufung galt, endete durch Kündigung nach B.2.5, G.2.1, G.3.1, G.2.3, G.3.3, und § 38 VVG, oder auf einen anderen Vertrag ist nur Grund B.2.4 oder Rücktritt nach der tat- sächlich versicherten Zeit und nur auf den Ehegatten, den einge- tragenen Lebenspartner oder den in häuslicher Gemeinschaft le- benden Partner möglich. Haben Sie einen Betrieb und dessen zugehörige Fahrzeuge übernom- men, übernehmen wir den Schadenverlauf dieser Fahrzeuge unter folgenden Voraussetzungen: - der bisherige Betriebsinhaber mit der Übernahme des Schadenver- laufs durch Sie einverstanden ist und damit den Schadenfreiheitsra- batt in vollem Umfang auf - Sie machen glaubhaft, dass sich durch die Übernahme des Betriebs die bisherige Risikosituation nicht verändert hat§ 37 VVG.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung

Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?. Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten folgende Vorausset- zungen: : I.6.2.1 FahrzeuggruppeWenn für die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird, der gleiche Versicherungsumfang besteht, überneh- men wir die Schadenverläufe in der Kfz-Haftpflicht- und in der Vollkas- koversicherung nur zusammen. Geltung unterschiedlicher SF-Staffeln I.6.2.2 Gelten für die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird, nach Anhang 2 unterschiedliche SF-Staffeln, wird Ihr Fahrzeug entsprechend der Anzahl der schadenfreien Jahre des über- tragenden Fahrzeugs in die für das übernehmende Fahrzeug geltende Staffel eingestuft. Fahrzeuggruppe I.6.2.3 Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertra- gen wird, gehören derselben Fahrzeuggruppe an, oder das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, gehört einer höheren Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, auf das übertragen wird. a) Untere Fahrzeuggruppe: Pkw, Leichtkrafträder, Krafträder, Trikes, Quads, Campingfahrzeu- geCampingfahrzeuge, Lkw bis 3,5 t, Kranken- und Leichenwagen. b) Mittlere Fahrzeuggruppe: Taxen, Mietwagen, Lkw und Zugmaschinen im Werkverkehr. c) Obere Fahrzeuggruppe: Lkw und Zugmaschinen im gewerblichen Güterverkehr, Kraftomni- busse Kraftomnibusse sowie Abschleppwagen. Eine Übertragung ist zudem möglich - von einem Lkw bis 3,5 t auf einen Lkw über 3,5 t oder eine Zugma- schine im Werkverkehr bis 149 kW, - von einem Pkw, einem Mietwagen oder einem Taxi mit 7 bis 9 Plät- zen auf einen Kraftomnibus mit nicht mehr als 20 Plätzen (ohne Fah- rersitz). - bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen, Raupenschleppern und Gabelstaplern kann die SF-Klasse nur dann übertragen werden, wenn es sich bei dem Ersatzfahrzeug um ein gleichartiges Fahrzeug han- delt. Wir übernehmen die Schadenverläufe in der Kfz-Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung nur zusammen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Vollkaskoversiche- rung aus einem anderen für ihn bestehenden Vertrag aufgibt, um den Schadenverlauf für das versicherte Fahrzeug zu nutzen. Gelten für die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertra- gen wird, nach Anhang 2 unterschiedliche SF-Staffeln, wird Ihr Fahr- zeug entsprechend der Anzahl der schadenfreien Jahre des übertra- genden Fahrzeugs in die für das übernehmende Fahrzeug geltende Staffel eingestuft. Schäden und Unterbrechungen, die sich noch nicht auf den Schaden- verlauf ausgewirkt haben, werden nach der für das übernehmende Fahrzeug geltenden Staffel berücksichtigt. Wir übernehmen den Schadenverlauf von einer anderen Person nur für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug der anderen Person überwiegend von Ihnen gefahren wurde, und unter folgenden Voraussetzungen:. a) Das Fahrzeug des Dritten gehörte der gleichen oder einer höheren Fahrzeuggruppe als Ihr Fahrzeug an; b) Es handelt sich bei der anderen Person um Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner, Ihren mit Ihnen in häuslicher Ge- meinschaft Gemein- schaft lebenden Lebenspartner, einen Elternteil, einen Groß- elternteilGroßelternteil, Ihr Kind, Ihr Enkelkind oder Ihren Arbeitgeber; bc) Sie machen den Zeitraum, in dem das Fahrzeug der anderen Per- son überwiegend von Ihnen gefahren wurde glaubhaft; hierzu ge- hört gehört insbesondere - eine schriftliche Erklärung von Ihnen und der anderen Person; ist die andere Person verstorben, ist die Erklärung durch Sie ausrei- chendausreichend; ist die andere Person Ihr Ehepartner oder Ihr eingetrage- ner Lebenspartnereingetragener Lebens- partner, kann die Erklärung entfallen; - die Vorlage einer Kopie Ihres Führerscheins zum Nachweis dafür, dass Sie für den entsprechenden Zeitraum im Besitz einer gülti- gen gültigen Fahrerlaubnis waren; cd) Die andere Person ist mit der Übertragung ihres Schadenverlaufs an Sie einverstanden und gibt damit ihren Schadenfreiheitsrabatt in vollem Umfang auf; ist die andere Person verstorben, ist die Er- klärung Erklärung durch Sie ausreichend. de) Die Nutzung des Fahrzeugs der anderen Person durch Sie liegt bei der Übernahme nicht mehr als zwölf Monate zurück.; ef) Eine Anrechnung der schadenfrei versicherten Zeit nach Einstu- fung nach I.2.2.2 auf einen anderen Vertrag ist nur nach der tat- sächlich tatsächlich versicherten Zeit und nur auf den Ehegatten, den einge- tragenen Lebenspartner eingetragenen Le- benspartner oder den in häuslicher Gemeinschaft le- benden lebenden Partner möglich. Haben Sie einen Betrieb und dessen zugehörige Fahrzeuge übernom- men, übernehmen wir den Schadenverlauf dieser Fahrzeuge unter folgenden Voraussetzungen: - der bisherige Betriebsinhaber mit der Übernahme des Schadenver- laufs durch Sie einverstanden ist und damit den Schadenfreiheitsra- batt in vollem Umfang auf - Sie machen glaubhaft, dass sich durch die Übernahme des Betriebs die bisherige Risikosituation nicht verändert hat.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung

Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?. Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten folgende Vorausset- zungen: I.6.2.1 FahrzeuggruppeDie Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertra- gen wird, gehören derselben Fahrzeuggruppe an, oder das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, gehört einer höheren Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, auf das übertragen wird. a) a Untere Fahrzeuggruppe: Pkw, LeichtkrafträderKleinkrafträder mit amtlichen Kennzeichen, KrafträderKrafträ- der, Wohnmobile, gewerblich oder privat genutzte Quads/ATVs, landwirtschaftlich genutzte Quads/ATVs, Trikes, Quadsdreirädrige Fahrzeuge, Campingfahrzeu- gevierrädrige Fahrzeuge, Lkw bis 3,5 tFun-Fahrzeuge (Buggy, Kranken- Roadkart, Go-Kart) sowie Bau- truppwagen, Bestattungswagen, Bürofahrzeuge, Hub- und LeichenwagenGabelstapler, Fahrzeuge für Tiere zu Sportzwecken z.B. Pferdetransporter, Krankenwagen und Notarztein- satzfahrzeuge, Lieferwagen, landwirtschaftliche Zugma- schinen, Verkaufsfahrzeuge, Werkstattwagen, Multifunk- tionsfahrzeug und Teleskopstapler. b) b Mittlere Fahrzeuggruppe: Taxen, Mietwagen, Lkw und Zugmaschinen im WerkverkehrWerkver- kehr. c) c Obere Fahrzeuggruppe: Abschleppwagen und Pannenhilfsfahrzeuge, Feuerwehr- kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Gerätewagen und Gruppenwagen (Mannschaftswagen), Lkw und Zugmaschinen Zugma- schinen im gewerblichen Güterverkehr, Kraftomni- busse sowie AbschleppwagenOmnibusse, Viehtransporter. Eine Übertragung ist zudem möglich - von einem Lkw bis 3,5 t Lieferwagen auf einen Lkw über 3,5 t oder auf eine Zug- maschine im Werkverkehr, - von einem Lieferwagen im Kurier- oder Postdienst oder einem Lieferwagen, der zur entgeltlichen Warenausliefe- rung genutzt wird, auf einen Lkw oder auf eine Zugma- schine im Werkverkehr bis 149 kWGüterverkehr, - von einem Pkw, einem Mietwagen Lkw oder einem Taxi mit 7 bis 9 Plät- zen einer Zugmaschine im Werkverkehr auf einen Kraftomnibus mit nicht mehr als 20 Plätzen (ohne Fah- rersitz)Lkw oder auf eine Zugmaschine im Güterver- kehr. - bei landwirtschaftlichen ZugmaschinenSoweit es sich um ein nachstehend genanntes Fahrzeug handelt, Raupenschleppern und Gabelstaplern kann die SF-Klasse ist eine Übertragung nur dann übertragen werdenmöglich, wenn es sich bei das Fahr- zeug, von dem Ersatzfahrzeug um ein gleichartiges Fahrzeug han- delt. Wir übernehmen die Schadenverläufe in der Kfz-Haftpflicht- Schadenverlauf übernommen wird, der Art und in Verwendung des Fahrzeugs entspricht, auf das der Vollkaskoversicherung nur zusammen. Dies gilt nichtSchadenverlauf übertragen wird: - Landwirtschaftliche Zugmaschine, wenn der Versicherungsnehmer die Vollkaskoversiche- rung aus einem anderen für ihn bestehenden Vertrag aufgibtlandwirtschaflich ge- nutztes Quad/ATV - Hub- und Gabelstapler, um den Schadenverlauf für das versicherte Fahrzeug zu nutzen. Gelten für - Teleskopstapler I.6.2.2 Gehören die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertra- gen Schadenver- lauf übertragen wird, keiner Fahrzeuggruppe nach Anhang 2 unterschiedliche SF-StaffelnI.6.2.1 an, wird Ihr Fahr- zeug entsprechend kann der Anzahl Schadenverlauf nur übertragen werden, wenn das Fahrzeug, von dem der schadenfreien Jahre Schadenverlauf übernommen wird, der Art und Verwendung des übertra- genden Fahrzeugs in die entspricht, auf das der Schadenverlauf übertragen wird. I.6.2.3 Besteht oder bestand innerhalb des letzten Jahres für das übernehmende Fahrzeug geltende Staffel eingestuftFahrzeug, von dem der Schadenverlauf nach I.6.1 übernom- men werden soll eine Fahrzeugvollversicherung, können die Schadenverläufe der Kfz-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversi- cherung nur zusammen übernommen werden. Schäden und Unterbrechungen, die sich noch nicht auf den Schaden- verlauf ausgewirkt haben, werden nach der für das übernehmende Fahrzeug geltenden Staffel berücksichtigt. I.6.2.4 Wir übernehmen den Schadenverlauf von einer anderen Person Per- son nur für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug der anderen Person überwiegend von Ihnen gefahren wurde, und unter folgenden Voraussetzungen: a) a Es handelt sich bei der anderen Person um Ihren EhepartnerEhe- partner, Ihren eingetragenen Lebenspartner, Ihren oder um Personen, die mit Ihnen nach § 1589 BGB in gerader Li- nie verwandt sind (z.B. Elternteil, Kind) und mit Ihnen in häuslicher Ge- meinschaft lebenden LebenspartnerGemeinschaft leben. Die Übertragung des Schadenverlaufs ist auch dann möglich, einen Elternteil, einen Groß- elternteil, Ihr Kind, Ihr Enkelkind oder Ihren Arbeitgeberwenn die andere Person eine Firma ist; b) b Sie machen den Zeitraum, in dem das Fahrzeug der anderen Per- son an- deren Person überwiegend von Ihnen gefahren wurde wurde, glaubhaft; hierzu ge- hört gehört insbesondere - eine schriftliche Erklärung von Ihnen und der anderen Person; ist . Ist die andere Person verstorben, ist die Erklärung Er- klärung durch Sie ausrei- chend; ist ausreichend. Ist die andere Person Ihr Ehepartner oder Ihr eingetrage- ner eingetragener Lebenspartner, kann die Erklärung entfallen; - die Vorlage des Originals und Einreichung einer Kopie Foto- kopie Ihres Führerscheins zum Nachweis dafür, dass Sie für den entsprechenden Zeitraum ununterbrochen im Besitz einer gülti- gültigen Fahrerlaubnis für die jeweili- gen Fahrerlaubnis Fahrzeuge der anderen Person waren;. c) Die c die andere Person ist mit der Übertragung ihres Schadenverlaufs Scha- denverlaufs an Sie einverstanden und gibt damit ihren Schadenfreiheitsrabatt in vollem Umfang auf; . I.6.2.5 Wir übernehmen den Schadenverlauf bei einem Rabatt- tausch, wenn Sie glaubhaft machen, dass die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird, über- wiegend von demselben Personenkreis gefahren wird. Zur Glaubhaftmachung ist die andere Person verstorben, ist die Er- klärung durch Sie ausreichend. d) Die Nutzung des Fahrzeugs der anderen Person durch Sie liegt eine schriftliche Erklärung von Ihnen erforderlich. I.6.2.6 Wir übernehmen den Schadenverlauf bei der Übernahme nicht mehr als zwölf Monate zurück. e) Eine Anrechnung der schadenfrei versicherten Zeit nach Einstu- fung einer Sonderer- steinstufung nach I.2.2.2 es sei denn, Ihr Vertrag, für den die Sonderersteinstufung galt, endete durch Kündigung nach B.2.5, G.2.1, G.3.1, G.2.3, G.3.3, und § 38 VVG, oder auf einen anderen Vertrag ist nur Grund B.2.4 oder Rücktritt nach der tat- sächlich versicherten Zeit und nur auf den Ehegatten, den einge- tragenen Lebenspartner oder den in häuslicher Gemeinschaft le- benden Partner möglich. Haben Sie einen Betrieb und dessen zugehörige Fahrzeuge übernom- men, übernehmen wir den Schadenverlauf dieser Fahrzeuge unter folgenden Voraussetzungen: - der bisherige Betriebsinhaber mit der Übernahme des Schadenver- laufs durch Sie einverstanden ist und damit den Schadenfreiheitsra- batt in vollem Umfang auf - Sie machen glaubhaft, dass sich durch die Übernahme des Betriebs die bisherige Risikosituation nicht verändert hat§ 37 VVG.

Appears in 1 contract

Samples: KFZ Versicherung