Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?. Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten folgende Voraussetzungen: I.6.2.1 Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird, gehören derselben Fahrzeuggruppe an, oder das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf über- nommen wird, gehört einer höheren Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, auf das übertragen wird. a Untere Fahrzeuggruppe: Pkw, Leichtkrafträder, Krafträder, Campingfahrzeuge, Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen, Gabelstapler, Kranken- und Leichenwagen. b Mittlere Fahrzeuggruppe: Taxen, Mietwagen, Lastkraftwagen mit einem zulässi- gen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen und Zugmaschinen im Werkverkehr. c Obere Fahrzeuggruppe: Lastkraftwagen unabhängig vom zulässigen Gesamt- gewicht und Zugmaschinen im gewerblichen Güterver- kehr, Kraftomnibusse sowie Abschleppwagen. Eine Übertragung ist zudem möglich - von einem Lastkraftwagen mit einem zulässigen Ge- samtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen auf einen Last- kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen.
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Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?. Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten folgende Voraussetzungen: I.6.2.1 Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird, gehören derselben Fahrzeuggruppe an, an oder das FahrzeugFahr- zeug, von dem der Schadenverlauf über- nommen übernommen wird, gehört einer höheren Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, auf das übertragen wird.
a Untere Fahrzeuggruppe: a) Erste Fahrzeuggruppe Landwirtschaftliche Zugmaschinen und Gabelstapler
b) Zweite Fahrzeuggruppe Pkw, Leichtkrafträder, Leichtkraftroller, Krafträder, Trikes, Quads, Campingfahrzeuge, Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen, GabelstaplerLieferwagen, Kranken- und Leichenwagen.Leichen- wagen
b Mittlere Fahrzeuggruppe: c) Dritte Fahrzeuggruppe Taxen, Mietwagen, Lastkraftwagen mit einem zulässi- gen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen Lkw und Zugmaschinen im Werkverkehr.
c Obere Fahrzeuggruppe: Lastkraftwagen unabhängig vom zulässigen Gesamt- gewicht d) Vierte Fahrzeuggruppe Lkw und Zugmaschinen im gewerblichen Güterver- kehrGüterverkehr, Kraftomnibusse Omnibusse sowie Abschleppwagen. Abschleppwagen Eine Übertragung ist zudem möglich - möglich: – von einem Lastkraftwagen mit einem zulässigen Ge- samtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen Lieferwagen auf einen Last- kraftwagen Lkw im Werkverkehr bis 6.000 kg Gesamtgewicht – von einem Lkw im Werkverkehr auf einen Lkw im gewerblichen Güterverkehr bis 6.000 kg Gesamtgewicht – von einem Pkw einschließlich Mietwagen und Taxen auf einen Omnibus mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnennicht mehr als 20 Plätzen (ohne Fahrersitz).
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