Common use of Welche Vorschriften gelten? Clause in Contracts

Welche Vorschriften gelten?. Es gilt der zwischen dem Stromlieferanten und dem Kunden geschlossene Stromliefervertrag sowie diese ALB. Daneben gelten die jeweils aktuell zwingend anwendbaren Rechtsvorschriften und unabdingbaren Marktregeln im Sinne des § 7 Abs 1 Z 46 EIWOG 2010, soweit sie sich auf das Verhältnis zwischen Stromlieferant und Kunden beziehen. Für den Fall, dass dem Kunden für den aufgrund des Stromliefervertrages versorgten Zählpunkt kein standardisiertes Lastprofil zugeordnet ist, gelten darüber hinaus die gesondert zu vereinbarenden Bestimmungen über das Fahrplanmanagement.

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Samples: www.ewerk-dietrichschlag.at, www.evu-schoeder.at, durchblicker.at

Welche Vorschriften gelten?. Es gilt der zwischen dem Stromlieferanten und dem Kunden geschlossene Stromliefervertrag sowie diese ALB. Daneben gelten die jeweils aktuell ak- tuell zwingend anwendbaren Rechtsvorschriften und unabdingbaren Marktregeln im Sinne des § 7 Abs 1 Z 46 EIWOG 2010, soweit sie sich auf das Verhältnis zwischen Stromlieferant und Kunden Kun- den beziehen. Für den Fall, dass dem Kunden für den aufgrund des Stromliefervertrages versorgten versorg- ten Zählpunkt kein standardisiertes Lastprofil zugeordnet zu- geordnet ist, gelten darüber hinaus die gesondert geson- dert zu vereinbarenden Bestimmungen über das Fahrplanmanagement.

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Samples: www.voltino-gastino.at, www.voltino-gastino.at

Welche Vorschriften gelten?. Es gilt der zwischen dem Stromlieferanten und dem Kunden geschlossene Stromliefervertrag Strom- liefervertrag sowie diese ALB. Daneben gelten die jeweils aktuell zwingend anwendbaren an- wendbaren Rechtsvorschriften und unabdingbaren Marktregeln im Sinne des § 7 Abs 1 Z 46 EIWOG 2010, soweit sie sich auf das Verhältnis zwischen Stromlieferant Stromliefe- rant und Kunden beziehen. Für den Fall, dass dem Kunden für den aufgrund des Stromliefervertrages versorgten Zählpunkt kein standardisiertes Lastprofil zugeordnet zuge- ordnet ist, gelten darüber hinaus die gesondert zu vereinbarenden Bestimmungen über das Fahrplanmanagement.

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