Geltungsbereich und Vertragsgegenstand Musterklauseln

Geltungsbereich und Vertragsgegenstand. 1.1. Für wen gelten diese ALB?
Geltungsbereich und Vertragsgegenstand. 1.1 Die TOGETHER CCA GmbH (nachfolgend „TOGETHER CCA“ genannt) erbringt für den Auftraggeber die im Vertrag und den Vertragsdokumenten wie z.B. Angebote vereinbarten Dienstleistungen (z.B. Serviceleistungen, Installationsleistungen und Lieferungen) auf dem Gebiet der Informationstechnologie. Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen die TOGETHER CCA gegenüber dem Auftraggeber erbringt, auch wenn im Einzelfall bei Vertragsabschluss, nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Sie von TOGETHER CCA ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
Geltungsbereich und Vertragsgegenstand. 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TOGETHER TOGETHER CCA GmbH (nachfolgend „TOGETHER CCA“ genannt) regeln die Überlassung und Nutzung von TOGETHER CCA Lizenzprogrammen. Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen die TOGETHER CCA gegenüber dem Auftraggeber erbringt, auch wenn im Einzelfall bei Vertragsabschluss, nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Sie von TOGETHER CCA ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
Geltungsbereich und Vertragsgegenstand. 6.1.1 Durch diese „Besonderen Beratungsbedingungen“ werden keine konkreten Schulungs-/Beratungs- leistungen beauftragt, sondern die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Erbringung solcher Leistungen festgelegt. Zu den Beratungs-/Schulungsleistungen zählen unter anderem Anwender- schulungen, Softwaretraining, Datenmigration, Einführung von Softwarelösungen, Erstellung eines Proof of Concept, Softwareprojektberatung. Die Einzelbeauftragung von Schulungs-/Beratungs- leistungen erfolgt anhand Ziffer 2.1. GRAITEC erbringt die im Angebot / in der Auftragsbestätigung im Detail beschriebenen Schulungs-/Beratungsleistungen auf Basis des so geschlossenen Einzel- vertrags („Beratungsvertrag“).
Geltungsbereich und Vertragsgegenstand. 1.1. Für Verkauf und Übereignung von Compleo Hardware rund um das Laden von Elektrofahrzeugen (nachfolgend „Hardware“ genannt) durch Compleo Charging Solutions AG, Xxxxxxxxxx 0, 00000 Dort- mund (nachfolgend „Compleo“ genannt), an B2B-Kunden im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB, d.h. einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde/n“ genannt) und die Erfül- lung dieser Leistungen gelten neben den Allgemeinen Lieferbedin- gungen für B2B-Kunden (nachfolgend „Allgemeine Lieferbedin- gungen“ genannt) die nachfolgenden Sonderbedingungen Hard- ware. Sollte es bezogen auf den Kauf von Hardware jedoch zu Ab- weichungen zwischen den Allgemeinen Lieferbedingungen und den nachfolgenden Sonderbedingungen kommen, so sind die entspre- chenden Regelungen dieser Sonderbedingungen vorrangig anzu- wenden.
Geltungsbereich und Vertragsgegenstand. 1.1 Für Proteus und Advanced Software der Netzsch ("Software") gelten ausschließlich die nachfolgenden Lizenzbedingungen. Ergänzend gelten die "Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen für die NETZSCH-Gruppe (Deutschland)" in der jeweils aktuellen Fassung. Im Falle eines Widerspruchs zu jenen Bedingungen gelten diese Lizenzbedingungen vorrangig. Abweichende Bedingungen des Kunden, die von der Netzsch nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind für die Netzsch unverbindlich, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Geltungsbereich und Vertragsgegenstand. 1.1 Für wen gelten diese ALB? Diese ALB regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Stromlieferan- ten und dem Kunden. Der Begriff „Kunde“ umfasst alle Geschlechter. Aus Gründen der Lesbarkeit wird nur dieser Begriff verwendet. Diese ALB gelten für Haushaltskunden und Kleinunternehmer. Sofern für Unternehmen, die keine Kleinunternehmen sind, nicht gesonderte ALB vereinbart wurden, gelten diese ALB auch in diesem Verhältnis. Der Begriff „Haushaltskunde“ bestimmt sich nach § 7 Abs 1 Z 25 ElWOG 2010 und meint Verbraucher im Sinne des § 1 Z 2 KSchG, die Energie für den Eigenverbrauch im Haushalt kaufen; dies schließt gewerbliche und berufliche Tätigkeiten nicht mit ein. Der Begriff „Kleinunternehmer“ bestimmt sich nach § 7 Abs 1 Z 33 ElWOG 2010 und meint Unternehmen iSd § 1 Abs 1 Z 1 KSchG, die weniger als 50 Personen beschähigen, weniger als 100.000 kWh an Elektrizität verbrauchen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbi- lanzsumme von höchstens zehn Millionen Euro haben. Die Begriffe „Verbraucher“ und „Unternehmer“ bestimmen sich nach § 1 Abs 1 KSchG.
Geltungsbereich und Vertragsgegenstand. 1.1 Die gegenständlichen Nutzungsbedingungen gelten für die Zurverfügungstellung, den Betrieb und die Wartung der von der PNC Professionelle Netzwerke & Computersysteme GmbH (PNC), Xxxxxxxxxxxx 00, X-0000 Xxxxxxxxxxx bereitgestellten MyAustrianCloud sowie die Nutzung des Dienstes durch den Vertragspartner („Kunde“).
Geltungsbereich und Vertragsgegenstand. 1.1 Diese Vertragsbedingungen gelten für den Erwerb und die Nutzung der von MeisterLabs GmbH, Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx („MeisterLabs“), auf den Webseiten ´xxx.xxxxxxxxxxx.xxx´, ´xxx.xxxxxxxxxxx.xxx´ und ´xxx.xxxxxxxxxxx.xxx´ (zusammen „Webseiten“) angebotenen Software („Vertragsbedingungen“).