Geltungsbereich und Vertragsgegenstand Musterklauseln

Geltungsbereich und Vertragsgegenstand. 1.1. Für wen gelten diese ALB?
Geltungsbereich und Vertragsgegenstand. 1.1 Die TOGETHER CCA GmbH (nachfolgend „TOGETHER CCA“ genannt) erbringt für den Auftraggeber die im Vertrag und den Vertragsdokumenten wie z.B. Angebote vereinbarten Dienstleistungen (z.B. Serviceleistungen, Installationsleistungen und Lieferungen) auf dem Gebiet der Informationstechnologie. Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen die TOGETHER CCA gegenüber dem Auftraggeber erbringt, auch wenn im Einzelfall bei Vertragsabschluss, nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Sie von TOGETHER CCA ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. 1.2 TOGETHER CCA erhält vom Auftraggeber alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Daten in der von TOGETHER CCA geforderten Form. Der Kunde wird TOGETHER CCA bei der Leistungserbringung nach besten Kräften unterstützen und alle zur Erreichung der Projektziele erforderlichen Maßnahmen ergreifen, die nicht ausdrücklich von den Leistungsverpflichtungen von TOGETHER CCA erfasst sind. Der Auftraggeber wird alle TOGETHER CCA übergebenen Informationen bei sich zusätzlich verwahren, um bei Beschädigung oder Verlust eine Rekonstruktion zu gewährleisten. 1.3 Unterstützungsleistungen und Beistellungen des Kunden erfolgen grundsätzlich unentgeltlich. 1.4 Sofern TOGETHER CCA im Rahmen des Vertrages Softwareprogramme für den Auftraggeber erstellt oder anpasst („Softwareprogramme“), hat der Auftraggeber ein vollständiges Pflichtenheft und alle erforderlichen Testdaten TOGETHER CCA in der von TOGETHER CCA geforderten Form zur Verfügung zu stellen. Das Pflichtenheft wird verbindlich, wenn TOGETHER CCA sich schriftlich damit einverstanden erklärt. Auf Wunsch unterstützt TOGETHER CCA den Auftraggeber bei der Erstellung des Pflichtenheftes gegen gesondertes Entgelt. TOGETHER CCA ist an ein 1.5 Angebot, das dem Kunden übergeben wurde 30 Werktage gebunden, soweit keine anderer Zeitraum im Angebot genannt wird. 1.6 Jeder Vertragspartner nennt dem anderen einen sachkundigen Mitarbeiter, der die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Entscheidungen entweder zu treffen oder zu veranlassen hat. Ist ein Mitarbeiter von TOGETHER CCA wegen Krankheit, Urlaub oder anderen vom Kunden nicht zu vertretenden Gründen daran gehindert, die Leistungen zu erbringen, wird TOGETHER CCA unverzüglich einen anderen geeigneten Mitarbeiter einsetzen. Im Übrigen ist TOGETHER CCA berechtigt, einen Mitarbeiter jederze...
Geltungsbereich und Vertragsgegenstand a. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Mitgliedschaft in der initiative360 gelten für die Teilnahme von Unternehmen des Gastgewerbes sowie Unternehmen der Zu- lieferindustrie des Gastgewerbes am initiative360-Programm (nachfolgend „initiative360-Mitgliedschaft“) der Busche Verlagsgesellschaft mbH Xxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx Tel. +00 000 00000-0, Fax: +00 000 00000-00 E-Mail: xxxxxxxx@xxxxxxxxxx000.xx vertreten durch den Geschäftsführer Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxx, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Dortmund unter HRB 6793 (nachfolgend „BUSCHE“). b. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entge- genstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abwei- chende Bedingungen des Mitglieds erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zuge- stimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Mitglieds die Leistung an das Mitglied vorbehaltlos ausführen. c. Die initiative360-Mitgliedschaft erlaubt den Mitgliedern den Zugang zum exklusiven initiative360-Programm von BUSCHE und die Inanspruchnahme der angebotenen initiative360- Leistungen, zu denen insbesondere die folgend Aufgeführten gehören, wobei XXXXXX die Ausgestaltung und Frequenz der Leistungen nach billigem Ermessen eigenständig verantwortet: I. Kostenfreie oder vergünstigte Teilnahme an ausgewählten Veranstaltungen von BUSCHE. Hierzu zählen insbesondere die Netzwerkveranstaltungen zur Förderung des Kontakts und des Austausches unter den initiative360-Mitgliedern (mögli- che Veranstaltungsformate könnten z.B. Online-Meetings, Round Table-Treffen, Besichtigungen von Unternehmen, On- line-Workshops oder Online-Live-Kurse sowie die Durchfüh- rung regelmäßiger Stakeholder-Dialoge sein). Eine Teilnahme an den vorgenannten Veranstaltungen kann dem Mitglied aufgrund begrenzter Kapazitäten nicht garantiert werden. II. Nutzungsrecht des offiziellen initiative360-Labels, das auf die Mitgliedschaft in der initiative360 hinweist. Einmalig wird dem initiative360-Mitglied ein initiative360-Label in Form eines Aufklebers (z.B. zur Anbringung an der Eingangstür) zur Verfügung gestellt.
Geltungsbereich und Vertragsgegenstand. 6.1.1 Durch diese „Besonderen Beratungsbedingungen“ werden keine konkreten Schulungs-/Beratungs- leistungen beauftragt, sondern die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Erbringung solcher Leistungen festgelegt. Zu den Beratungs-/Schulungsleistungen zählen unter anderem Anwender- schulungen, Softwaretraining, Datenmigration, Einführung von Softwarelösungen, Erstellung eines Proof of Concept, Softwareprojektberatung. Die Einzelbeauftragung von Schulungs-/Beratungs- leistungen erfolgt anhand Ziffer 2.1. GRAITEC erbringt die im Angebot / in der Auftragsbestätigung im Detail beschriebenen Schulungs-/Beratungsleistungen auf Basis des so geschlossenen Einzel- vertrags („Beratungsvertrag“). 6.1.2 Von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Beratungsbedingungen kann nur insoweit abgewichen werden, wie dies im Rahmen der Einzelbeauftragung der Beratungsverträge ausdrücklich zwi- schen den Vertragspartnern vereinbart ist.‌
Geltungsbereich und Vertragsgegenstand. 1.1 Für Proteus und Advanced Software der Netzsch ("Software") gelten ausschließlich die nachfolgenden Lizenzbedingungen. Ergänzend gelten die "Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen für die NETZSCH-Gruppe (Deutschland)" in der jeweils aktuellen Fassung. Im Falle eines Widerspruchs zu jenen Bedingungen gelten diese Lizenzbedingungen vorrangig. Abweichende Bedingungen des Kunden, die von der Netzsch nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind für die Netzsch unverbindlich, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. 1.2 Vertragsgegenstand ist die Überlassung der Software durch Netzsch an den Kunden. Die Software besteht aus einem oder mehreren Programmen zur Messdurchführung und Speicherung von Messdaten („Messsoftware“) und/oder einem oder mehreren Programmen zur Auswertung und graphischen Aufbereitung der Messergebnisse („Auswertesoftware“) sowie der entsprechenden Dokumentation. 1.3 Die Software wird dem Kunden von der Netzsch lediglich zur Nutzung überlassen (Lizenz). Der Kunde erhält auf Grundlage der nachfolgenden Bestimmungen diese Lizenz für die gelieferte Version zeitlich unbefristet gegen Einmalzahlung.
Geltungsbereich und Vertragsgegenstand. 2.1 Diese Besonderen Bestimmungen zur Auftragsverarbeitung und ihre An- lage finden Anwendung und werden Bestandteil der Verträge zwischen ETK networks und dem Kunden, wenn und soweit ETK networks im Rahmen der Erbringung von Leistungen personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet (z.B. bei Leistungen des myApps Cloud-Service oder Wartungs- und/oder Supportleistungen sowie Leistungen im Zusammenhang mit Schulungen und Online-Trainings) und die DS-GVO und ggf. weitere Datenschutzgesetze hie- rauf Anwendung finden. 2.2 Gegenstand der Vereinbarung ist die Regelung der Rechte und Pflichten des Verantwortlichen (nachfolgend „Kunde“ genannt) und des Auftragsver- arbeiters (nachfolgend „ETK networks“ genannt), sofern im Rahmen der Leis- tungserbringung auf der Grundlage eines Vertrages und den jeweils gelten- den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), z.B. für den myApps Cloud- Service, eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch ETK networks für den Kunden im Sinne des anwendbaren Datenschutzrechtes stattfindet. Die Verarbeitung gilt entsprechend für die Fern-Prüfung (z.B. Remote-Zu- griff) und/oder Wartung im Rahmen der Leistungserbringung, wenn dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann. 2.3 Aus dem jeweiligen Vertrag nebst den AGB (z.B. Besondere Bestimmun- gen über den myApps Cloud-Service) sowie diesen ergänzenden Besonderen Bestimmungen für Auftragsverarbeitung sowie der Anlage zu diesen Beson- deren Bestimmungen ergeben sich Rechtsgrundlage, Gegenstand und Dauer sowie Art und Zweck der Verarbeitung, Art der personenbezogenen Daten sowie die Kategorien der betroffenen Personen. 2.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden grundsätzlich nicht Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Et- was anderes gilt nur, wenn sie von ETK networks schriftlich bestätigt wurden. 2.5 Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung wird erst durch schriftliche Bestäti- gung von ETK networks verbindlich. Erfolgt der Vertragsschluss im elektroni- schen Rechtsverkehr, gibt der Kunde durch das Anklicken des Bestätigungs- buttons auf elektronischem Wege ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages (rechtsgeschäftliche Erklärung) ab und akzeptiert darüber hinaus diese Be- sonderen Bestimmungen zur Auftragsverarbeitung.
Geltungsbereich und Vertragsgegenstand. 1.1 Für wen gelten diese ALB? Diese ALB regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Stromlieferan- ten und dem Kunden. Der Begriff „Kunde“ umfasst alle Geschlechter. Aus Gründen der Lesbarkeit wird nur dieser Begriff verwendet. Diese ALB gelten für Haushaltskunden und Kleinunternehmer. Sofern für Unternehmen, die keine Kleinunternehmen sind, nicht gesonderte ALB vereinbart wurden, gelten diese ALB auch in diesem Verhältnis. Der Begriff „Haushaltskunde“ bestimmt sich nach § 7 Abs 1 Z 25 ElWOG 2010 und meint Verbraucher im Sinne des § 1 Z 2 KSchG, die Energie für den Eigenverbrauch im Haushalt kaufen; dies schließt gewerbliche und berufliche Tätigkeiten nicht mit ein. Der Begriff „Kleinunternehmer“ bestimmt sich nach § 7 Abs 1 Z 33 ElWOG 2010 und meint Unternehmen iSd § 1 Abs 1 Z 1 KSchG, die weniger als 50 Personen beschähigen, weniger als 100.000 kWh an Elektrizität verbrauchen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbi- lanzsumme von höchstens zehn Millionen Euro haben. Die Begriffe „Verbraucher“ und „Unternehmer“ bestimmen sich nach § 1 Abs 1 KSchG.
Geltungsbereich und Vertragsgegenstand. 1.1. Für Verkauf und Übereignung von Compleo Hardware zur Aufla- dung von Elektromobilitätsfahrzeugen (nachfolgend „Hardware“ genannt) durch Compleo Charging Technologies GmbH, Oberste- Xxxxx-Xxxxxx 00x, 00000 Xxxxxxxx (nachfolgend „Compleo“ ge- nannt), an B2B-Kunden im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB, d.h. einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde/n“ genannt) und die Erfüllung dieser Leistungen gelten ne- ben den Allgemeinen Leistungsbedingungen für B2B-Kunden für Leistungen auf dem Gebiet der Elektromobilität (nachfolgend „All- gemeine Leistungsbedingungen“ genannt) die nachfolgenden Sonderbedingungen Hardware. Sollte es bezogen auf den Kauf von Hardware jedoch zu Abweichungen zwischen den Allgemeinen Leistungsbedingungen und den nachfolgenden Sonderbedingun- gen kommen, so sind die entsprechenden Regelungen dieser Son- derbedingungen vorrangig anzuwenden. 1.2. Der Gegenstand dieser Sonderbedingungen Hardware ist die Fest- legung von Sonderregeln für den Verkauf und die Übereignung von Hardware an den Kunden. Zu den Bedingungen dieser Sonderbe- dingungen Hardware stellt Compleo dem Kunden Hardware zur Aufladung von Elektromobilitätsfahrzeugen zusammen mit Mon- tage- und Nutzungshinweisen für diese Hardware sowie zu dieser Hardware gehörende Firmware zur Verfügung. Produktspezifikati- onen zu von Compleo auf Grundlage dieser Sonderbedingungen dem Kunden zur Verfügung gestellten Hardware stehen für den Kunden auf folgender Website zum Abruf bereit: xxxxx://xxx.xxxxxxx-xxxxxxxx.xxx/xxxxxxxx/xxxxxxxx-xxxxxx 1.3. Art und Anzahl der durch den Kunden konkret bestellten Hardware, die Compleo dem Kunden zu diesen Bedingungen zur Verfügung stellt, sind allein dem individuellen Angebotsschreiben zu entneh- men, dem diese Sonderbedingungen Hardware als Anlage beigefügt sind. 1.4. Bei Erbringung der unter dieser Sondervereinbarung vereinbarten Leistungen gegenüber dem Kunden wird Compleo die für diese Leistungen relevanten Service Level einhalten, die dem Compleo Service Level Agreement in seiner jeweils gültigen Fassung entnom- men werden können. Compleo wird die jeweils gültige Fassung des Service Level Agreements zum Abruf durch den Kunden auf der zu- vor genannten Website bereitstellen.
Geltungsbereich und Vertragsgegenstand. Diese Vereinbarung ist unverzichtbarer Bestandteil des Liefervertrags mit ISH und für die Geschäftsbeziehungen zwischen LIEFERANT und den Gesellschaften der ISH-Gruppe. Ebenso wie ISH sind sämtliche Gesellschaften der ISH Gruppe berechtigt, auf der Basis dieser Qualitätssicherungsvereinbarung beim Lieferanten zu bestellen. Zur ISH-Gruppe gehören derzeit alle nachfolgenden Unternehmen: - Innomotive Systems Xxxxxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 0x, 00000 Xxxxxxxxx (Xxxxxxxxxxx) - Innomotive Systems Hainichen(Nanjing)Co.,Ltd. Xx. 0 Xxxxxxxx Xxxx, Xxxx Xxxxxxxxxx Xxxx, 000000 Xxxxxxx (Xxxxx) Für künftig neu zur ISH hinzukommende Unternehmen gilt diese Vereinbarung ab dem Zeitpunkt, ab dem die Zugehörigkeit des jeweiligen Unternehmens zur ISH für den LIEFERANTEN erkennbar ist. Gegenstand der Vereinbarung sind alle vom LIEFERANTEN gelieferten Produkte und Dienstleistungen (nachfolgend Produkte genannt). In dieser Qualitätssicherungsvereinbarung sind die obligatorischen Rahmenbedingungen zwischen LIEFERANT und ISH festgelegt. Zusätzlich können individuelle Qualitätssicherungsmaßnahmen zwischen ISH und dem LIEFERANTEN vereinbart werden.