Welches Recht gilt und welches Gericht ist zuständig?. Für die Aufnahme der Vertragsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Wenn Sie uns verklagen wollen, können Sie die Klage an folgenden Orten einreichen: • Am Sitz des Versicherungsunternehmens oder am Sitz der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung, • oder, wenn Sie eine natürliche Person sind, auch am Gericht Ihres Wohnsitzes. (Eine „natürliche Person“ ist ein Mensch, im Gegensatz zur „juristischen Person“; das ist zum Beispiel eine GmbH, eine AG oder ein Verein). Haben Sie keinen Wohnsitz, können Sie die Klage am Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts einreichen. Wenn wir Sie verklagen müssen, können wir die Klage an folgenden Orten einreichen: • Wenn Sie eine natürliche Person sind, am Gericht Ihres Wohnsitzes. (Eine „natürliche Person“ ist ein Mensch, im Gegensatz zur „juristi- schen Person“; das ist zum Beispiel eine GmbH, eine AG oder ein Verein). Haben Sie keinen Wohnsitz, können wir die Klage am Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts einreichen. • Wenn Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, am Sitz unseres Versiche- rungsunternehmens oder am Sitz der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung. • Wenn Sie eine juristische Person sind oder eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft, ist das Gericht an Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung zuständig.
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Samples: Insurance Agreement, Rechtsschutzversicherung, Privathaftpflichtversicherung