Rehabilitation Musterklauseln

Rehabilitation. 1Die ambulante oder stationäre pneumologische Rehabilitation ist ein Prozess, bei dem asth- makranke Patientinnen und Patienten mit Hilfe eines multidisziplinären Teams darin unterstützt werden, die individuell bestmögliche physische und psychische Gesundheit zu erlangen und aufrechtzuerhalten sowie die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wieder herzustellen und selbstbestimmt und gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben. 2Eine Rehabilitationsleistung soll Benachteiligungen durch Asthma bronchiale und/oder ihre Begleit- und Folgeerkrankungen vermeiden helfen oder ihnen entgegenwirken. 3Dabei ist den besonderen Bedürfnissen betroffener Kinder und Jugendlicher Rechnung zu tragen. 4Die Rehabilitation kann Bestandteil einer am langfristigen Erfolg orientierten umfassenden Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Asthma bronchiale sein. 5Die Notwendigkeit einer Rehabilitationsleistung ist gemäß Ziffer II 1.6.4 individuell zu prüfen.
Rehabilitation. Im Rahmen des strukturierten Behandlungsprogramms ist individuell zu prüfen, ob eine Patientin von einer Rehabilitationsleistung profitieren kann. Die ambulante oder stationäre Rehabilitation ist ein Prozess, bei dem brustkrebserkrankte Patientinnen mit Hilfe eines multidisziplinären Teams darin unterstützt werden, die individuell bestmögliche physische und psychische Gesundheit zu erlangen und aufrechtzuerhalten sowie die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wieder herzustellen und selbstbestimmt und gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben. Eine Rehabilitationsleistung soll Benachteiligungen durch die Brustkrebserkrankung vermeiden helfen oder ihnen entgegenwirken.
Rehabilitation. Die kardiologische Rehabilitation ist der Prozess, bei dem herzkranke Patientinnen und Patienten mit Hilfe eines multidisziplinären Teams darin unterstützt werden, die individuell bestmögliche physische und psychische Gesundheit sowie soziale Integration zu erlangen und aufrechtzuerhalten. Sie ist Bestandteil einer am langfristigen Erfolg orientierten umfassenden Versorgung von KHK-Patientinnen und -Patienten. Die Zielvereinbarungen zwischen Ärztin oder Arzt und Patientin oder Patient sollen Maßnahmen zur Rehabilitation, insbesondere zur Selbstverantwortung der Patientinnen und Patienten, berücksichtigen. Dimensionen und Inhalte der Rehabilitation sind insbesondere:
Rehabilitation. Sämtliche körperlichen Therapien, die von einem Traumatologen, Neurologen, Rheumatologen oder Reha-Arzt verschrieben und von einem Physiotherapeuten in einem dafür vorgesehenen Rehabilitationszentrum durchgeführt werden. Diese Therapien gelten der Wiederherstellung der Funktionalität derjenigen Bereiche des Stütz- und Bewegungsapparats, die infolge einer Krankheit oder Unfalls beeinträchtigt werden, die während der Laufzeit der Versicherung eintreten. Roboterchirurgie, bildgeführte oder computergestützte Chirurgie wird das Verfahren zur Vornahme chirurgischer Eingriffe genannt, die mithilfe eines ferngesteuerten laparoskopischen Roboters, den Anweisungen eines im OP-Saal befindlichen Chirurgen folgend, durchführt werden. Der Eingriff erfolgt durch ein aus der Distanz geführtes virtuelles oder navigationsgestütztes Computersystem mithilfe einer speziellen Software mit 3D-Bildern, die mithilfe eines Computers erhalten werden.
Rehabilitation. 1Die ambulante oder stationäre pneumologische Rehabilitation ist ein Prozess, bei dem Patientinnen und Patienten mit COPD mit Hilfe eines multidisziplinären Teams darin unterstützt werden, die individuell bestmögliche physische und psychische Gesundheit zu erlangen und aufrechtzuerhalten sowie die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wieder herzustellen und selbstbestimmt und gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben. 2Eine Rehabilitationsleistung soll Benachteiligungen durch die COPD und/oder ihre Begleit- und Folgeerkrankungen vermeiden helfen oder ihnen entgegenwirken. 3Die Rehabilitation kann Bestandteil einer am langfristigen Erfolg orientierten umfassenden Versorgung von Patientinnen und Patienten mit COPD sein. 4Die Notwendigkeit einer Rehabilitationsleistung ist gemäß Nummer 1.6.4 individuell zu prüfen.
Rehabilitation. Eine Sportverletzung, Operation, chronische Erkrankung, ein Unfall oder akutes Ereignis, wie z.B. ein Schlag- anfall können zu einer Beeinträchtigung führen, die den Alltag und die Lebens- führung stark einschränken. Unter Reha- bilitation versteht man alle Maß- nahmen, die der Wiederherstellung, Besserung oder Aufrechterhaltung von Funktionen und Leistungen dienen, sodass eine Teilhabe am alltäglichen Leben uneingeschränkter möglich ist.
Rehabilitation. Behandlungen in einem geeigneten Rehabilitationszentrum,
Rehabilitation. Alle Behandlungen, die von einem Unfallchirurgen oder Traumatologen, Neurologen, Rheumatologen oder Rehabilitationsarzt verschrieben werden und von einem auf Rehabilitation spezialisierten Arzt oder einem Physiotherapeuten zur Wiederherstellung der Funktion der betroffenen Stellen des Bewegungsapparates nach einer Krankheit oder einem Unfall während der Gültigkeitsdauer der Police durchgeführt werden. Roboterchirurgie oder durch Computer unterstützte Chirurgie Als Roboter-Chirurgie, auch Tele- Operation genannt, wird die Chirurgie bezeichnet, die von einem Roboter auf Anweisungen des Chirurgen mit Hilfe von telerobotischer Laparoskopie und/oder mit Unterstützung eines Informatiksystems von Computerbildern oder mittels eines Navigationssystems in 3D durchgeführt wird. Schmerztherapie Medizinische Behandlung, die auf die Behandlung von chronischen Schmerzen spezialisiert ist.
Rehabilitation. Langzeiterkrankte werden nach Ablauf von 13 Wochen dem Personalrat gemeldet. Die Schwerbehindertenvertretung / Personalrat führen in gemeinsamer Absprache und mit Zustimmung der betroffenen Person ein Beratungsgespräch zu den Themen: • Wiedereingliederungsmöglichkeiten • Anerkennungsverfahren zum Grad der Behinderung • Auslaufen des Krankengeldes • Einbeziehen des Arbeitsamtes bei Lohnersatzleistungen • Inanspruchnahme einer Teilaltersrente, wenn der gesetzliche Anspruch auf eine ungeminderte Rente besteht. Beschäftigten mit betriebsärztlichen Attest werden Anpassungsmaßnahmen oder ein Arbeitsplatzwechsel (sofern möglich) angeboten. Langzeiterkrankte werden auf ärztliche Empfehlung stufenweise wieder eingegliedert. Der Arbeitsablauf wird der Reha-Maßnahme angepasst. Der Vorgesetzte erarbeitet dazu gemeinsam mit dem Personalrat / der Schwerbehindertenvertretung und dem Betriebsarzt einen Wiedereingliederungsplan. Verantwortlich: Dienstvorgesetzter, Beauftragter des Arbeitgebers, Betriebsarzt Beteiligt: Schwerbehindertenvertretung, Personalrat
Rehabilitation. Eine Behandlung mit dem Ziel, nach einer akuten Erkrankung oder Verletzung die normale Form und/oder Funktion wiederher- zustellen. Die Rehabilitationskosten werden nur für Behandlungen übernommen, die unmittelbar nach Beenden der akuten medizinischen Behandlung beginnen. Die Behandlung muss in einer zugelassenen Rehabilitationseinrichtung stattfinden. Jede Krankheit, die aus medizinischer Sicht in Verbindung mit einer anderen Krankheit steht.