WELTWEITE KOSTENGARANTIE Musterklauseln

WELTWEITE KOSTENGARANTIE a) Wenn eine stationäre Heilbehand- lung in Österreich nicht durchgeführt werden kann, haben Sie die Möglich- keit ein Krankenhaus xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxx für die Behandlung aufzusuchen. Wenn Sie Krankenhausleistungen im Ausland in Anspruch nehmen wollen, die nicht unter Punkt (5) „Europa- garantie“ fallen, ist eine Voranfrage bei uns erforderlich. Wenn wir die Genehmigung erteilt haben, werden wir Sie über die weitere Vorgehens- weise in geschriebener Form informieren. Wir werden Ihnen alle Kosten, darunter fallen die die Hauskosten, Operationskosten und Arzthonorare, die Reise- und ggf. Übernachtungskosten erstatten. Wenn Sie keine Voranfrage an uns gerichtet haben bzw. wir Ihnen die Zusage nicht im Vorfeld erteilt haben, besteht lediglich Anspruch im Rahmen der tariflichen Leistungen gemäß Punkt (7). Übersteigen die vom Krankenhaus in Rechnung gestellten Kosten die tariflichen Leis- tungen, kann es sein, dass Mehrkosten für Sie entstehen, die wir Ihnen nicht erstatten werden.
WELTWEITE KOSTENGARANTIE a) Wenn eine stationäre Heilbehand- lung in Österreich nicht durchgeführt werden kann, haben Sie die Möglich- keit ein Krankenhaus xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxx für die Behandlung aufzusuchen. Wenn Sie Krankenhausleistungen im Ausland in Anspruch nehmen wollen, die nicht unter Punkt (5) „Europaga- rantie“ fallen, ist eine Voranfrage bei uns erforderlich. Wenn wir die Geneh- migung erteilt haben, werden wir Sie über die weitere Vorgehensweise in geschriebener Form informieren. Wir werden Ihnen alle Kosten, darunter fallen die Hauskosten, Operationskos- ten und Arzthonorare, die Reise und ggf. Übernachtungskosten erstatten. Wenn Sie keine Voranfrage an uns gerichtet haben bzw. wir Ihnen die Zusage nicht im Vorfeld erteilt haben, besteht lediglich Anspruch im Rahmen der tariflichen Leistungen gemäß Punkt (7). Übersteigen die vom Krankenhaus in Rechnung gestellten Kosten die tariflichen Leistungen, kann es sein, dass Mehrkosten für Sie entstehen, die wir Ihnen nicht erstatten werden. b) Weltweite Kostengarantie für Behandlungen wegen eines Unfalles oder einer akut auftretenden Erkrankung während eines vorüber- gehenden Auslandsaufenthaltes. Nimmt die versicherte Person eine Be- handlung wegen eines Unfalles oder einer akut auftretenden Erkrankung während eines vorübergehenden Aufenthaltes in einem Krankenhaus außerhalb Österreichs in Anspruch, so werden die Hauskosten, Operations- kosten und Arzthonorare der Sonder- klasse zur Gänze übernommen. Die Kostengarantie gilt für die ersten 62 Tage jeder Reise.
WELTWEITE KOSTENGARANTIE. ✓ ✓ KEIN SELBSTBEHALT: bei kurzem Krankenhausaufenthalt (d.h. es fällt ab dem 5. Tag eines Krankenhausaufenthaltes ein Selbstbehalt an), Schwangerschaft und Entbindung, ambulanten und tagesklinisch durchgeführten Operationen und den weiteren Versicherungsleistungen Pauschale bei bösartigen Neubildungen, Psychologische Beratung bei bestimmten Diagnosen, Ärztliche Zweitmeinung, Palliativtagegeld ✓ ✓ EINBETTZIMMER ✓ MEIN VORSORGECHECK: spezielle Gesundheitsförderung und Vorsorge z.B. Medizinische Genanalyse; Quantenphysikalische Ganzkörpermessung; Ganzheitlich mikrobiologische Darmanalyse; Gesundheit-Checkup für Herz-Kreislauf, Entgiftung, Immunstatus, Stressoren etc.; Vital- oder Darm-Checkup für Kinder und Darm-Checkup für Säuglinge bzw. Neugeborene ✓ VÖLLIGER SELBSTBEHALT-ENTFALL ✓

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  • Wiederherstellungskosten Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Wertes des Altmaterials nicht höher sind als der Neuwert der versicherten Sache. Sind die Wiederherstellungskosten höher, so liegt ein Totalschaden vor. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischen Zustand. Versicherte Sachen, die in verschiedenen Positionen bezeichnet sind, gelten auch dann nicht als einheitliche Sache, wenn sie wirtschaftlich zusammen gehören. Werden versicherte Sachen in einer Sammelposition aufgeführt, so gelten sie nicht als einheitliche Sache, sofern diese eigenständig verwendet werden können.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Verbraucherstreitbeilegung Das Unternehmen ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).

  • Eingruppierung Die Eingruppierung der/des Beschäftigten richtet sich nach den Tätigkeitsmerk- malen der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA). Die/Der Beschäftigte erhält Entgelt nach der Entgeltgruppe, in der sie/er eingruppiert ist.

  • Rettungskosten Der Versicherer übernimmt - Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten), sowie - außergerichtliche Gutachterkosten. Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachterkosten zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme für Sachschäden nicht übersteigen. Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten werden auch insoweit von ihm übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme für Sachschäden übersteigen. Eine Billigung des Versicherers von Maßnahmen des Versicherungsnehmers oder Dritter zur Abwendung oder Minderung des Schadens gilt nicht als Weisung des Versicherers.

  • Wartezeiten Es bestehen keine Wartezeiten.

  • Sachverständigenkosten Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.

  • Einbruchdiebstahl Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb 3.2.1 in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels eines Schlüssels, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher Schlüssel) oder mittels anderer Werkzeuge eindringt; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.2 in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel (siehe Ziffer 3.2.1) oder andere Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.3 aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hatte; 3.2.4 in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und eines der Mittel nach Ziffer 3.3.1.1 oder Ziffer 3.3.1.2 anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten; 3.2.5 mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub nach Ziffer 3.3 an sich gebracht hatte, in einen Raum eines Gebäudes eindringt oder dort ein Behältnis öffnet; 3.2.6 in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem Schlüssel eindringt, den er - innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes - durch Diebstahl an sich gebracht hatte, vorausgesetzt, dass weder der Versicherungsnehmer noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte.

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.