Common use of Wer bekommt Ihre Daten? Clause in Contracts

Wer bekommt Ihre Daten?. Innerhalb der Hanseatic Bank erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten brauchen. Auch von uns eingesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen können zu diesen Zwecken Daten erhalten, wenn diese das Bankgeheimnis und unsere schriftlichen datenschutzrechtlichen Weisungen wahren. Dies sind im wesentlichen Unternehmen aus den im Folgenden aufgeführten Kategorien. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb der Bank ist zunächst zu beachten, dass wir als Bank zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet sind, von de- nen wir Kenntnis erlangen (Bankgeheimnis gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Informa- tionen über Sie dürfen wir nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben, wir zur Erteilung einer Bankauskunft befugt sind und/oder von uns beauftragte Auftragsverarbeiter gleichgerichtet die Einhaltung des Bankgeheimnisses sowie die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverord- nung /des Bundesdatenschutzgesetzes garantieren. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein: • Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Europäische Bankenaufsichtsbehörde, Europäische Zentralbank, Finanzbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung. • Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, vergleichbare Einrichtungen und Auftragsverarbeiter, an die wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehung mit Ihnen personenbezogene Daten übermitteln. Im Einzelnen: Abwicklung von Bankauskünften, Unterstützung/Wartung von EDV- / IT-Anwendungen, Archivierung, Belegbearbeitung, CallCenter-Services, Compliance-Services, Controlling, Datenscreening für Anti-Geldwäsche- Zwecke, Datenvernichtung, Einkauf/Beschaffung, Flächenmanagement, Immobiliengutachten, Kreditabwicklungsservice, Sicherheitenverwaltung, Zahlkartenabwicklung (Kreditkarten), Kundenverwaltung, Lettershops, Marketing, Medientechnik, Meldewesen, Research, Risikocontrolling, Spesenabrechnung, Telefonie, Videolegitimation, Webseitenmanagement, Wertpapierdienstleistung, Wirtschaftsprüfungsdienstleistung. Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie Ihre Einwilligung zur Datenübermitt- lung erteilt haben bzw. für die Sie uns vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben. Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer (Staaten außerhalb des Europäischen Wirt- schaftsraums (EWR)) erfolgt nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Da- tenschutzniveau bestätigt worden ist oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvorschriften oder EU-Standarddatenschutzklauseln) vereinbart worden sind oder Sie der Hanseatic Bank Ihre Einwilligung erteilt haben. Über Einzelheiten wird Sie die Hanseatic Bank, sofern gesetzlich vorgegeben, gesondert informieren.

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Samples: www.hanseaticbank.de, antrag.hanseaticbank.de, antrag.hanseaticbank.de

Wer bekommt Ihre Daten?. Innerhalb der Hanseatic Bank erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten gesetzli- xxxx Xxxxxxxxx brauchen. Auch von uns eingesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen können zu diesen Zwecken Daten erhalten, wenn diese das Bankgeheimnis und unsere schriftlichen datenschutzrechtlichen datenschutzrecht- lichen Weisungen wahren. Dies sind im wesentlichen Unternehmen aus den im Folgenden aufgeführten Kategorien. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb der Bank ist zunächst zu beachten, dass wir als Bank zur Verschwiegenheit Verschwiegen- heit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet ver- pflichtet sind, von de- nen denen wir Kenntnis erlangen (Bankgeheimnis gemäß unserer Allgemeinen GeschäftsbedingungenBankgeheimnis). Informa- tionen Informationen über Sie dürfen wir nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben, wir zur Erteilung Ertei- lung einer Bankauskunft befugt sind und/und / oder von uns beauftragte Auftragsverarbeiter gleichgerichtet die Einhaltung des Bankgeheimnisses Bankgeheim- nisses sowie die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverord- nung /des Grundverordnung / des Bundesdatenschutzgesetzes garantieren. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener personen- bezogener Daten z. B. sein: • Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche BundesbankBundes- bank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Europäische Euro- päische Bankenaufsichtsbehörde, Europäische Zentralbank, Finanzbehörden, Bundeszentralamt für Steuern) bei Vorliegen Vorlie- gen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung. • Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, vergleichbare vergleichba- re Einrichtungen und Auftragsverarbeiter, an die wir zur Durchführung Durch- führung der Geschäftsbeziehung mit Ihnen personenbezogene Daten übermitteln. Im Einzelnen: Abwicklung von BankauskünftenBankaus- künften, Unterstützung/Unterstützung / Wartung von EDV- / IT-Anwendungen, Archivierung, Belegbearbeitung, CallCenterCallcenter-Services, Compliance-Services, ControllingCon- trolling, Datenscreening für Anti-Geldwäsche- Geldwäsche-Zwecke, DatenvernichtungDaten- vernichtung, Einkauf/Einkauf / Beschaffung, Flächenmanagement, Immobiliengutachten, KreditabwicklungsserviceKre- ditabwicklungsservice, Sicherheitenverwaltung, Zahlkartenabwicklung (Kreditkarten)Beitreibung, Einlagenkontenverwaltung, Kundenverwaltung, Lettershops, MarketingOnline und Offline Marketing und Marketingmaßnahmen, Medientechnik, MeldewesenMelde- wesen, Research, Risikocontrolling, Spesenabrechnung, Telefonie, Videolegitimation, Webseitenmanagement, Wertpapierdienstleistung, Wirtschaftsprüfungsdienstleistung. Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie Ihre Einwilligung zur Datenübermitt- lung Datenübermittlung erteilt haben bzw. für die Sie uns vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben. Eine Übermittlung personenbezogener Daten Datenübermittlung in Drittländer Länder außerhalb der EU bzw. des EWR (Staaten außerhalb des Europäischen Wirt- schaftsraums (EWR)sogenannte Drittstaaten) erfolgt nurfindet nur statt, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Da- tenschutzniveau bestätigt worden dies zur Ausführung Ihrer Aufträge erforderlich, gesetzlich vorgeschrie- ben ist oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvorschriften steuerrechtliche Meldepflichten), Sie uns eine Ein- willigung erteilt haben oder im Rahmen einer Auftragsdatenver- arbeitung. Werden Dienstleister im Drittstaat eingesetzt, sind diese zusätzlich zu schriftlichen Weisungen durch die Vereinba- rung der EU-Standarddatenschutzklauseln) vereinbart worden sind oder Sie der Hanseatic Bank Ihre Einwilligung erteilt haben. Über Einzelheiten wird Sie die Hanseatic Bank, sofern gesetzlich vorgegeben, gesondert informierenStandardvertragsklauseln zur Einhaltung des Daten- schutzniveaus in Europa verpflichtet.

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Samples: web.gefa-bank.de

Wer bekommt Ihre Daten?. Innerhalb der Hanseatic Bank erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten brauchen. Auch von uns eingesetzte einge- setzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen können zu diesen Zwecken Daten erhalten, wenn diese das Bankgeheimnis und unsere schriftlichen datenschutzrechtlichen Weisungen wahren. Dies sind im wesentlichen Unternehmen aus den im Folgenden aufgeführten Kategorien. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb der Bank ist zunächst zu beachten, dass wir als Bank zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet sind, von de- nen denen wir Kenntnis erlangen (Bankgeheimnis gemäß unserer Allgemeinen GeschäftsbedingungenBankgeheimnis). Informa- tionen Informationen über Sie dürfen wir nur weitergebenwei- tergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben, wir zur Erteilung einer Bankauskunft befugt sind und/und / oder von uns beauftragte Auftragsverarbeiter gleichgerichtet die Einhaltung des Bankgeheimnisses sowie die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverord- nung /des Grundverordnung / des Bundesdatenschutzgesetzes garantieren. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener personen- bezogener Daten z. B. sein: Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche BundesbankBundes- bank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Europäische Bankenaufsichtsbehörde, Europäische Zentralbank, Finanzbehörden, Bundeszentralamt für Steuern) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung. Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, vergleichbare vergleich- bare Einrichtungen und Auftragsverarbeiter, an die wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehung mit Ihnen personenbezogene personen- bezogene Daten übermitteln. Im Einzelnen: Abwicklung von Bankauskünften, Unterstützung/Unterstützung / Wartung von EDV- / IT-IT- Anwendungen, Archivierung, Belegbearbeitung, CallCenterCallcenter-Services, Compliance-Compliance- Services, Controlling, Datenscreening für Anti-Geldwäsche- Zwecke, Datenvernichtung, Einkauf/Einkauf / Beschaffung, Flächenmanagement, ImmobiliengutachtenFlächen- management, Kreditabwicklungsservice, SicherheitenverwaltungSicherheiten- verwaltung, Zahlkartenabwicklung (Kreditkarten)Beitreibung, KundenverwaltungEinlagenkontenverwaltung, Kundenver- waltung, Lettershops, Marketing, MedientechnikOnline und Offline Marketing und Marketing- maßnahmen, Meldewesen, Research, Risikocontrolling, Spesenabrechnung, Telefonie, Videolegitimation, Webseitenmanagement, Wertpapierdienstleistung, Wirtschaftsprüfungsdienstleistung. Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie Ihre Einwilligung zur Datenübermitt- lung Datenübermittlung erteilt haben bzw. für die Sie uns vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben. Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer (Staaten außerhalb des Europäischen Wirt- schaftsraums (EWR)) erfolgt nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Da- tenschutzniveau bestätigt worden ist oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvorschriften oder EU-Standarddatenschutzklauseln) vereinbart worden sind oder Sie der Hanseatic Bank Ihre Einwilligung erteilt haben. Über Einzelheiten wird Sie die Hanseatic Bank, sofern gesetzlich vorgegeben, gesondert informieren.

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Samples: www.gefa-bank.de

Wer bekommt Ihre Daten?. Innerhalb der Hanseatic Bank Bayerischen Versorgungskammer erhalten nur diejenigen Stellen Personen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Anbahnung, Durchführung oder Abwicklung des Mietverhältnisses oder zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten gesetzlicher Verpflichtungen brauchen. Auch von uns eingesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen können zu diesen Zwecken Daten erhalten, wenn diese das Bankgeheimnis die Vertraulichkeit wahren und unsere schriftlichen datenschutzrechtlichen Weisungen wahrenauf Basis der mit den Partnern geschlossenen Datenschutz-Vereinbarungen einhalten. Dies sind im wesentlichen Unternehmen aus den im Folgenden aufgeführten Kategorien. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb der Bank ist zunächst zu beachtenunseres Hauses weisen wir darauf hin, dass wir als Bank zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen Daten unserer vorgemerkten Interessenten und Wertungen Mieter verpflichtet sind, von de- nen denen wir Kenntnis erlangen (Bankgeheimnis gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen)erlangen. Informa- tionen Informationen über Sie dürfen wir nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben, wir zur Erteilung einer Bankauskunft befugt Auskunft aufgrund unserer Aufgabe befugt, durch gesetzliche Bestimmungen verpflichtet sind und/oder Sie eingewilligt haben. Dabei haben die von uns beauftragte beauftragten Auftragsverarbeiter gleichgerichtet die Einhaltung des Bankgeheimnisses der Vertraulichkeit sowie die der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverord- nung /des Bundesdatenschutzgesetzes DSGVO und des Bayerischen Datenschutzgesetzes zu garantieren. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein: • Öffentliche Stellen und Institutionen IT-Dienstleister bzw. Softwaresystemhäuser für EDV-Anwendungen (z. B. Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Europäische Bankenaufsichtsbehörde, Europäische Zentralbank, Finanzbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung. • Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, vergleichbare Einrichtungen und Auftragsverarbeiter, an die wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehung mit Ihnen personenbezogene Daten übermitteln. Im Einzelnen: Abwicklung von Bankauskünften, Unterstützung/Wartung von EDV- / externe IT-AnwendungenAdministration, ArchivierungEDV-Systemhersteller); Rechtsanwälte (Mieterstreitigkeiten, BelegbearbeitungInkasso, CallCenterRäumung); Messdienst- unternehmen; Bauträger; Handwerksfirmen (Instandhaltung und –setzung, Modernisierung, Reparatur- maßnahmen, Gewährleistungsmängel); Gebäudeversicherer und Haftpflichtversicherer des Grundstücks, Inkasso-ServicesUnternehmen; Versorgungsunternehmen; Auskunfteien; Banken; Miet- interessenten bei Folgevermietung; Energieversorgungsunternehmen; Hausmeister, Compliance-ServicesHausmeisterfirmen, ControllingFacility – Management Dienstleister und externe Hausverwaltungen; Maklerunternehmen, Datenscreening Sozialdienstleister wie etwa Streitschlichter und Mediatoren. Landratsämter, Gemeinden, Städte, Gerichte, Sozialamt, Finanzamt, Wohnungsamt, ARGE/Jobcenter, Einwohnermeldeamt, Bundeszentralamt für Anti-Geldwäsche- ZweckeSteuern, DatenvernichtungErmittlungsbehörden (Polizei, Einkauf/BeschaffungStaatsanwaltschaft, Flächenmanagement, Immobiliengutachten, Kreditabwicklungsservice, Sicherheitenverwaltung, Zahlkartenabwicklung (KreditkartenZollbehörden), KundenverwaltungAufsichtsbehörden der Bayerischen Versorgungskammer, LettershopsSteuerberater, MarketingWirtschaftsprüfer, MedientechnikUnternehmensberater sowie andere Mieter derselben Abrechnungseinheit, Meldewesen, Research, Risikocontrolling, Spesenabrechnung, Telefonie, Videolegitimation, Webseitenmanagement, Wertpapierdienstleistung, Wirtschaftsprüfungsdienstleistungdenen auf Verlangen Einsicht in die Betriebs- und Heizkostenabrechnung von weiteren Mietern sowie zugrundeliegende Belege dieser Abrechnungen gewährt wird. Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie Ihre Einwilligung zur Datenübermitt- lung Datenübermittlung erteilt haben bzw. für die Sie uns vom Bankgeheimnis Datengeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben. Eine Übermittlung personenbezogener Daten Datenübermittlung in Drittländer Länder außerhalb der EU bzw. des EWR (Staaten außerhalb des Europäischen Wirt- schaftsraums (EWR)sogenannte Drittstaaten) erfolgt nurfindet nur statt, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Da- tenschutzniveau bestätigt worden ist oder andere angemessene Datenschutzgarantien dies zur Ausführung Ihrer Aufträge (z. B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvorschriften Zahlungsaufträge) erforderlich, gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. steuerrechtliche Meldepflichten), Sie uns eine Einwilligung erteilt haben oder im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung. Werden Dienstleister in Drittstaaten eingesetzt, sind diese zusätzlich zu schriftlichen Weisungen durch die Vereinbarung der EU-Standarddatenschutzklauseln) vereinbart worden sind oder Sie der Hanseatic Bank Ihre Einwilligung erteilt haben. Über Einzelheiten wird Sie Standardvertragsklauseln zur Einhaltung des Datenschutzniveaus in Europa verpflichtet, um die Hanseatic Bank, sofern gesetzlich vorgegeben, gesondert informierenSicherheit Ihrer Daten zu gewährleisten.

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Samples: www.bvk-immobilien.de

Wer bekommt Ihre Daten?. Innerhalb der Hanseatic Bank erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen gesetz- lichen Pflichten brauchen. Auch von uns eingesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen können zu diesen Zwecken Daten erhalten, wenn diese das Bankgeheimnis und unsere schriftlichen datenschutzrechtlichen daten- schutzrechtlichen Weisungen wahren. Dies sind im wesentlichen Unternehmen aus den im Folgenden aufgeführten Kategorien. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb der Bank ist zunächst zu beachten, dass wir als Bank zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet sind, von de- nen denen wir Kenntnis erlangen (Bankgeheimnis gemäß unserer Allgemeinen GeschäftsbedingungenBankgeheimnis). Informa- tionen Informatio- nen über Sie dürfen wir nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen Bestim- mungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben, wir zur Erteilung einer Bankauskunft befugt sind und/oder von uns beauftragte Auftragsverarbeiter Auftragsver- arbeiter gleichgerichtet die Einhaltung des Bankgeheimnisses sowie die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverord- nung /des Bundesdatenschutzgesetzes Grundverordnung/des Bundes- datenschutzgesetzes garantieren. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener personen- bezogener Daten z. B. sein: • Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Europäische Bankenaufsichtsbehörde, Europäische Zentralbank, FinanzbehördenFinanzbehör- den, Bundeszentralamt für Steuern) bei Vorliegen einer gesetzlichen gesetzli- chen oder behördlichen Verpflichtung. • Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, vergleichbare vergleichba- re Einrichtungen und Auftragsverarbeiter, an die wir zur Durchführung Durch- führung der Geschäftsbeziehung mit Ihnen personenbezogene Daten übermitteln. Im Einzelnen: Abwicklung von Bankauskünften, Unterstützung/Wartung von EDV- / ITEDV-/IT-Anwendungen, Archivierung, Belegbearbeitung, CallCenterCallcenter-Services, Compliance-Services, Controlling, Datenscreening Datenscree- ning für Anti-Geldwäsche- Geldwäsche-Zwecke, Datenvernichtung, Einkauf/Einkauf / Beschaffung, Flächenmanagement, Immobiliengutachten, Kreditabwicklungsservice, Sicherheitenverwaltung, Zahlkartenabwicklung (Kreditkarten)Beitreibung, Einlagenkontenverwaltung, Kundenverwaltung, Lettershops, Marketing, MedientechnikOnline und Offline Marketing und Marketingmaßnahmen, Meldewesen, Research, Risikocontrolling, SpesenabrechnungRisikocon- trolling, Telefonie, Videolegitimation, Webseitenmanagement, Wertpapierdienstleistung, Wirtschaftsprüfungsdienstleistung. Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie Ihre Einwilligung zur Datenübermitt- lung Datenübermittlung erteilt haben bzw. für die Sie uns vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben. Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer (Staaten außerhalb des Europäischen Wirt- schaftsraums (EWR)) erfolgt nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Da- tenschutzniveau bestätigt worden ist oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvorschriften oder EU-Standarddatenschutzklauseln) vereinbart worden sind oder Sie der Hanseatic Bank Ihre Einwilligung erteilt haben. Über Einzelheiten wird Sie die Hanseatic Bank, sofern gesetzlich vorgegeben, gesondert informieren.

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Samples: web.gefa-bank.de

Wer bekommt Ihre Daten?. Innerhalb der Hanseatic Bank Bausparkasse erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen ge- setzlichen Pflichten brauchen. Auch von uns eingesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen können zu diesen Zwecken Zwe- cken Daten erhalten, wenn diese das Bankgeheimnis und unsere schriftlichen datenschutzrechtlichen Weisungen wahren. Dies sind im wesentlichen Unternehmen aus in den im Folgenden aufgeführten KategorienKategorien kreditwirtschaft- liche Leistungen, IT-Dienstleistungen, Logistik, Druckdienst- leistungen, Telekommunikation, Inkasso, Beratung und Con- sulting sowie Vertrieb, Marketing und Anschriftenermittlung. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb der Bank Bausparkasse ist zunächst zu beachten, dass wir als Bank zur Verschwiegenheit Ver- schwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet sind, von de- nen denen wir Kenntnis erlangen erlan- gen (Bankgeheimnis gemäß unserer Allgemeinen GeschäftsbedingungenBankgeheimnis). Informa- tionen Informationen über Sie dürfen wir nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies erlauben oder gebieten, Sie eingewilligt haben, haben oder wir zur Erteilung einer Bankauskunft Auskunft befugt sind und/oder von uns beauftragte Auftragsverarbeiter gleichgerichtet die Einhaltung des Bankgeheimnisses sowie die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverord- nung /des Bundesdatenschutzgesetzes garantierensind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein: Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche BundesbankBun- desbank, Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtFinanzdienstleistungsauf- sicht, Europäische Bankenaufsichtsbehörde, Europäische Zentralbank, Finanzbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen gesetz- lichen oder behördlichen Verpflichtung. Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtungen und AuftragsverarbeiterEinrichtungen, an die wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehung mit Ihnen personenbezogene Daten übermitteln. Im Einzelnenübermitteln (je nach Vertrag: Abwicklung von Bankauskünftenz. B. Korrespondenz- banken, Unterstützung/Wartung von EDV- / IT-AnwendungenKreditanstalt für Wiederaufbau, Archivierung, Belegbearbeitung, CallCenter-Services, Compliance-Services, Controlling, Datenscreening für Anti-Geldwäsche- Zwecke, Datenvernichtung, Einkauf/Beschaffung, Flächenmanagement, Immobiliengutachten, Kreditabwicklungsservice, Sicherheitenverwaltung, Zahlkartenabwicklung (KreditkartenPfandbrief- emission oder Auskunfteien), Kundenverwaltung, Lettershops, Marketing, Medientechnik, Meldewesen, Research, Risikocontrolling, Spesenabrechnung, Telefonie, Videolegitimation, Webseitenmanagement, Wertpapierdienstleistung, Wirtschaftsprüfungsdienstleistung. Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermitt- lung Datenübermittlung erteilt haben bzw. für die Sie uns vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung Verein- barung oder Einwilligung befreit haben. Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer (Staaten außerhalb des Europäischen Wirt- schaftsraums (EWR)) erfolgt nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Da- tenschutzniveau bestätigt worden ist oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvorschriften oder EU-Standarddatenschutzklauseln) vereinbart worden sind oder Sie der Hanseatic Bank Ihre Einwilligung erteilt haben. Über Einzelheiten wird Sie die Hanseatic Bank, sofern gesetzlich vorgegeben, gesondert informieren.

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Samples: Antrag Für Kapitalanlagen Bei Der Alte Leipziger

Wer bekommt Ihre Daten?. Innerhalb der Hanseatic Bank erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen gesetz­ lichen Pflichten brauchen. Auch von uns eingesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen können zu diesen Zwecken Daten erhalten, wenn diese das Bankgeheimnis und unsere schriftlichen datenschutzrechtlichen daten­ schutzrechtlichen Weisungen wahren. Dies sind im wesentlichen Unternehmen aus den im Folgenden aufgeführten Kategorien. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb der Bank ist zunächst zu beachten, dass wir als Bank zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet sind, von de- nen denen wir Kenntnis erlangen (Bankgeheimnis gemäß unserer Allgemeinen GeschäftsbedingungenBankgeheimnis). Informa- tionen Informatio­ nen über Sie dürfen wir nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen Bestim­ mungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben, wir zur Erteilung einer Bankauskunft befugt sind und/oder von uns beauftragte Auftragsverarbeiter Auftragsver­ arbeiter gleichgerichtet die Einhaltung des Bankgeheimnisses sowie die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverord- nung /des Bundesdatenschutzgesetzes EU­Datenschutz­Grundverordnung/des Bundes­ datenschutzgesetzes garantieren. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener personen­ bezogener Daten z. B. sein: • Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Europäische Bankenaufsichtsbehörde, Europäische Zentralbank, Finanzbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung. • Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, vergleichbare Einrichtungen und Auftragsverarbeiter, an die wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehung mit Ihnen personenbezogene Daten übermitteln. Im Einzelnen: Abwicklung von Bankauskünften, Unterstützung/Wartung von EDV- / IT-AnwendungenEDV­/IT­Anwendungen, Archivierung, BelegbearbeitungCallcenter­Services, CallCenter-Services, Compliance-ServicesCompliance­Services, Controlling, Datenscreening Datenscree­ ning für Anti-Geldwäsche- ZweckeAnti­Geldwäsche­Zwecke, Datenvernichtung, Einkauf/Einkauf / Beschaffung, Flächenmanagement, Immobiliengutachten, Kreditabwicklungsservice, Sicherheitenverwaltung, Zahlkartenabwicklung (Kreditkarten)Beitreibung, Einlagenkontenverwaltung, Kundenverwaltung, Lettershops, Marketing, MedientechnikOnline und Offline Marketing und Marketingmaßnahmen, Meldewesen, Research, Risikocontrolling, SpesenabrechnungRisikocon­ trolling, Telefonie, Videolegitimation, Webseitenmanagement, Wertpapierdienstleistung, Wirtschaftsprüfungsdienstleistung. Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie Ihre Einwilligung zur Datenübermitt- lung Datenübermittlung erteilt haben bzw. für die Sie uns vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben. Eine Übermittlung personenbezogener Daten Datenübermittlung in Drittländer Länder außerhalb der EU bzw. des EWR (Staaten außerhalb des Europäischen Wirt- schaftsraums (EWR)sogenannte Drittstaaten) erfolgt nurfindet nur statt, soweit dem Drittland dies zur Ausführung Ihrer Aufträge erforderlich, gesetzlich vorgeschrieben ist (z. X. xxxxxx­ rechtliche Meldepflichten), Sie uns eine Einwilligung erteilt haben oder im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung. Werden Dienst­ leister im Drittstaat eingesetzt, sind diese zusätzlich zu schriftlichen Weisungen durch die EU-Kommission ein angemessenes Da- tenschutzniveau bestätigt worden ist oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvorschriften oder EU-Standarddatenschutzklauseln) vereinbart worden sind oder Sie Vereinbarung der Hanseatic Bank Ihre Einwilligung erteilt haben. Über Einzelheiten wird Sie die Hanseatic Bank, sofern gesetzlich vorgegeben, gesondert informierenEU­Standardvertragsklauseln zur Einhaltung des Datenschutzniveaus in Europa verpflichtet.

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