Werkseigene Einrichtungen Musterklauseln

Werkseigene Einrichtungen. Ohne Genehmigung des INFINEUM-Verantwortlichen dürfen werkseigene Einrichtungen, fahrbares Gerät, Werkzeuge, Leitern usw. nicht benutzt werden. Es ist untersagt, Verankerungen z.B. für Hebezeuge an vorhandenen Rohrleitungen oder sonstigen Einrichtungen ohne Zustimmung des INFINEUM-Verantwortlichen anzubringen. Für die Entnahme von Wasser aus dem Löschwassernetz oder dem Betriebswassernetz ist eine Genehmigung über den INFINEUM-Verantwortlichen anzufordern. Da das Löschwassernetz im Alarmfall unter einem Überdruck von 12 bar steht, ist besondere Vorsicht geboten. Trinkwasser darf nur an den gekennzeichneten Stellen bzw. Wasserhähnen in festen Gebäuden entnommen werden. Es ist verboten, Anschlüsse an die Energie-Netze ohne Genehmigung herzustellen. Die erforderlichen Anschlüsse müssen über den INFINEUM-Verantwortlichen freigegeben sein. Schalthandlungen an INFINEUM-Verteilungen sind verboten. Bei Beschädigung von INFINEUM-Einrichtungen ist sofort der INFINEUM-Verantwortliche zu verständigen.
Werkseigene Einrichtungen. Werkzeuge und Betriebseinrichtungen sind pfleglich zu behandeln und nur bestimmungsgemäß einzusetzen. Der Gebrauch von werkseigenen Einrichtungen, Maschinen, Werkstoffen usw. ist nur mit Genehmigung der zuständigen Fachabteilung und/oder Koordinator zulässig. Die Verwendung von Maschinen & Anlagen, Werkzeugen, Flürförderzeugen, Leitern, etc. bedarf der vorher- gehenden Zustimmung des Ansprechpartners / Koordinators und/oder Betreibers. Sind Arbeiten an oder in der Nähe stromführender Anlagen oder Einrichtungen durchzuführen, so muss in jedem Fall die zuständige Fachabteilungeingeschaltet werden, die über entsprechende Maßnahmen entschei- det. Die Abschaltung des elektrischen Stromes muss frühzeitig beantragt werden, so dass entsprechende Absprachen mit den Produktionsstellen rechtzeitig getroffen werden können. Die Stromabschaltung und -ein- schaltung bzw. Montage und Demontage des Schutzes darf nur von dem Beauftragten der REHAU-Elektro- abteilung vorgenommen werden. Eigenmächtige Handlungen sind an allen REHAU-Einrichtungen verboten. Die verwendeten elektrischen Baustellenverteiler müssen dem Stand der Technik und gültigen Vorschriften (VDE) entsprechen. Es dürfen nur geprüfte elektrische Betriebsmittel verwendet werden.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.