Wertminderung. Als Wertminderung wird das Verhältnis zwischen dem Wert des Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Schadenseintritts und seinem Neuwert zu 100 bezeichnet. In Abweichung dazu und beschränkt auf Personenkraftwagen wird die Wertminderung nach den folgenden Tabellen auf der Grundlage des Alters des versicherten Fahrzeugs be- stimmt: über 6 Monate 5% über 1 Jahr 10% über 2 Jahre 20% über 3 Jahre 30% über 4 Jahre 40% über 5 Jahre 50% Für die Bewertung der Schäden an den Reifen wird der tatsächliche Verschleiß der Lauffläche im Vergleich zum neuen Reifen berücksichtigt.
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Samples: KFZ Haftpflichtversicherung, KFZ Haftpflichtversicherung, Versicherungsvertrag Personenkraftwagen
Wertminderung. Als Wertminderung wird das Verhältnis zwischen dem Wert des Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Schadenseintritts und seinem sei- nem Neuwert zu 100 bezeichnet. In Abweichung dazu und beschränkt auf Personenkraftwagen wird die Wertminderung nach den folgenden Tabellen auf der Grundlage des Alters des versicherten Fahrzeugs be- stimmtbestimmt: über 6 Monate 5% über 1 Jahr 10% über 2 Jahre 20% über 3 Jahre 30% über 4 Jahre 40% über 5 Jahre 50% Für die Bewertung der Schäden an den Reifen wird der tatsächliche Verschleiß der Lauffläche im Vergleich zum neuen Reifen berücksichtigt.
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