Wertminderung. In Ergänzung zu den Reparaturkosten nach A.2.7.1 zahlen wir eine pauschale Wertminderung in Höhe von 5% der nachgewiesenen Nettoreparaturkosten für Vollkaskoschadenereignisse gemäß A.2.3.2 oder A.2.3.3. Voraussetzung ist, dass der Pkw (ausgenom- men Mietwagen, Taxen, Selbstfahrervermiet-Pkw und Leasingfahr- zeuge) zum Zeitpunkt des Schadens nicht älter als 48 Monate ist und die Nettoreparaturkosten 1 000 EUR übersteigen. Im Falle eines Totalschadens erstatten wir keine Wertminderung.
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Samples: Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung
Wertminderung. In Ergänzung zu den Reparaturkosten nach A.2.7.1 zahlen wir eine pauschale Wertminderung in Höhe von 5% der nachgewiesenen Nettoreparaturkosten für Vollkaskoschadenereignisse gemäß A.2.3.2 oder A.2.3.3. Voraussetzung ist, dass der Pkw (ausgenom- men ausgenommen Mietwagen, Taxen, Selbstfahrervermiet-Pkw und Leasingfahr- zeugeLeasingfahrzeuge) zum Zeitpunkt des Schadens nicht älter als 48 Monate ist und die Nettoreparaturkosten 1 000 1000 EUR übersteigen. Im Falle eines Totalschadens erstatten wir keine Wertminderung.
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Samples: Kraftfahrtversicherung Und Rechtsschutzversicherung