Wertsicherungsklausel Musterklauseln

Wertsicherungsklausel. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen vereinbart. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom österreichischen statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder einer an seine Stelle tretende Index. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 5 % bleiben unberücksichtigt und werden erst bei Überschreiten dieses Spielraumes in vollem Ausmaß in Rechnung gestellt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Die sich so ergebenden Beträge sind auf eine Dezimalstelle kaufmännisch zu runden.
Wertsicherungsklausel. Vereinbarte periodische Pauschalbeträge, Einzelabfrage- und Nachverrechnungspreise können von CRIF am Beginn jedes Kalenderjahres angepasst werden. Als Maß zur Berechnung dient der von der Statistik Austria GmbH monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex (VPI 2015) bzw. der an seine Stelle tretende Index. Als Bezugsgröße für Anpassungen dient die für den Monat, in welchem die entsprechende Vereinbarung in Kraft tritt, errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 3% bleiben unberücksichtigt und werden erst maßgeblich, wenn in den darauffolgenden Jahren diese Indexzahl zusammengerechnet 3% übersteigt. Diesfalls ist die Durchführung einer Anpassung auf Basis der bis dahin verlautbarten Verbraucherpreisindizes möglich. Sollte CRIF von diesem Recht unmittelbar keinen Gebrauch machen, so gilt das nicht als Verzicht, sondern kann auch in den darauffolgenden Jahren von CRIF (auch rückwirkend) geltend gemacht werden. Alle Veränderungsraten sind auf eine gerundete Dezimalstelle zu berechnen.
Wertsicherungsklausel. Die Vergütung kann gemäß den folgenden beiden Möglichkeiten angepasst werden:
Wertsicherungsklausel. Verändert sich der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherindex, der im Ba- sisjahr 2000 mit 100 Punkten bewertet wurde, gegenüber dem Stand bei Vertragsbeginn oder gegenüber der letzten Mietanpassung um 5 Prozent (Prozent, nicht Prozentpunkte), soll die Angemessenheit der Grundmiete überprüft und die Miethöhe neu vereinbart wer- den.
Wertsicherungsklausel. 14.1 Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen vereinbart. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom österreichischen statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder einer an seine Stelle tretende Index. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl.
Wertsicherungsklausel. Die Pauschale und die Kosten aller Abfragen können am Beginn jedes Jahres der Kaufkraft angepasst werden. Als Maß zur Berechnung der Kaufkraft dient der von der Statistik Austria GmbH monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex (VPI 2015) bzw. der an seine Stelle tretende Index. Als Bezugsgröße für Anpassungen dient die für den Monat, in welchem die entsprechende Vereinbarung in Kraft tritt, errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 3% bleiben unberücksichtigt. Diese Schwankungsbreite ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraumes gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung der Pauschale als auch für die Berechnung des neuen Spielraumes zu bilden hat. Alle Veränderungsraten sind auf eine gerundete Dezimal- stelle zu berechnen.
Wertsicherungsklausel. 5.1 Bei wiederkehrenden Zahlungen aus Verträgen nach Nr. 6–8 ist Palette berech- tigt, die Preise nach Ablauf der Mindestlaufzeit einmal jährlich entsprechend dem Verbraucherpreisindex anzupassen.
Wertsicherungsklausel. Sollten sich die Lohnkosten danach aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder aufgrund innerbetrieblicher Abschlüsse oder andere, zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung, etc. verändern, so sind wir berechtigt bzw. verpflichtet, die Preise entsprechend nach oben oder unten anzupassen. Sofern es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt, werden jedenfalls während der ersten drei Monate ab Vertragsabschluss keine Preisveränderungen - es sei denn, diese wurden im Einzelnen ausdrücklich ausgehandelt - in Rechnung gestellt.
Wertsicherungsklausel. Der in Absatz IV. genannte Betrag wird derart wertgesichert, dass er sich im gleichen Ausmaß verändert, wie sich der vom Österreichischen Statis- tischen Zentralamt verlautbarten Baupreisindex 2010 oder der an seine Stelle tretenden Index gegenüber dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrages ändert, wobei Änderungen solange nicht zu berücksichtigen sind, als sie 3 % des bisher maßgebenden Betrages nicht übersteigen. Ausgangsbasis für eine neuerliche Wertsicherungsberechnung ist die für das x. Quartal xxxx errechnete Indexzahl. Wertsicherungsdifferenzen können in größeren Abständen verrechnet werden und die Annahme nicht wertgesicherter Beträge gilt nicht als Verzicht auf eine allfällige Wertsi- cherungsdifferenz. Sollte der Baupreisindex nicht mehr verlautbart werden, so tritt an seine Stelle der jeweilige Ersatzindex oder der Index, der ihm am meisten entspricht. Im Zweifel ist der Wert durch Sachverständige zu ermitteln. In jedem Falle ist es jedoch dem Vermieter unbenommen, zumindest den ortsüblichen Zins zu verlangen. Die neue Indexzahl bildet jeweils die Ausgangsgrundlage für die Errechnung der weiteren Überschreitungen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

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