Wesentliche Merkmale des SEPA-Basislastschriftverfahrens Musterklauseln

Wesentliche Merkmale des SEPA-Basislastschriftverfahrens. Mit dem SEPA-Basislastschriftverfahren kann der Kunde über die ebase an den Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb des Gebiets des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („Single Euro Payments Area“, SEPA) bewirken. Zum SEPA-Raum gehören die im Anhang genannten Staaten und Gebiete. Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Basislastschriften • müssen der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleister das SEPA-Basislastschriftverfahren nutzen und • muss der Kunde vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfänger das SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem er über seinen Zahlungsdienstleister der ebase die Lastschriften vorlegt. Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basislastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der ebase die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrags verlangen.
Wesentliche Merkmale des SEPA-Basislastschriftverfahrens. Das SEPA-Basislastschriftverfahren richtet sich nach dem „SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook“ des European Payments Council. Mit dem SEPA-Basislastschriftverfahren kann ein Zahler über seinen Zahlungsdienstleister an den Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb des Gebiets des einheitlichen Euro- Zahlungsverkehrsraums („Single Euro Payments Area“, SEPA)1 bewirken. Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Basislastschriften muss der Zahler vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfänger das SEPA-Lastschriftmandat (siehe Nummer 2.4) erteilen. Der Kunde als Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem er über die Bank dem Zahlungsdienstleister des Zahlers die Lastschriften vorlegt. Der Zahler kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basislastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von seinem Zahlungsdienstleister die Erstattung des belasteten Lastschriftbe- trages ohne Angabe von Gründen verlangen. Dies führt zu einer Rückgängigmachung der Gutschrift auf dem Konto des Kunden als Zahlungsempfänger.
Wesentliche Merkmale des SEPA-Basislastschriftverfahrens. Mit dem SEPA-Basislastschriftverfahren kann der Kunde über die Bank an den Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb des Gebiets des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (»Single Euro Payments Area«, SEPA) bewirken. Zur SEPA gehören die im Anhang genannten Staaten und Gebiete.
Wesentliche Merkmale des SEPA-Basislastschriftverfahrens. Mit dem SEPA-Basislastschriftverfahren kann der Kunde über die Bank an den Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb des Gebiets des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („Single Euro Payments Area“, SEPA) bewirken. Zur SEPA gehören die im Anhang genannten Staaten und Gebiete. Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Basislastschriften muss – der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleister das SEPA-Basis- lastschriftverfahren nutzen und – der Kunde vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfänger das SEPA- Lastschriftmandat erteilen. Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem er über seinen Zahlungsdienstleister der Bank die Lastschriften vorlegt. Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basislast- schrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungs- buchung auf seinem Konto von der Bank die Erstattung des belasteten Lastschrift- betrages verlangen.
Wesentliche Merkmale des SEPA-Basislastschriftverfahrens. Das SEPA-Basislastschriftverfahren richtet sich nach dem „SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook“ des European Payments Council EPC in der jeweils gültigen Version Mit dem SEPA-Basislastschriftverfahren kann ein Zahler über seinen Zahlungsdienstleister an den Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb des Gebiets des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („Single Euro Payments Area“, SEPA)1 bewirken. Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Basislastschriften muss der Zahler vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfänger das SEPA- Lastschriftmandat (siehe Nummer 4.4) erteilen. Der Kunde als Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem er über die Bank dem Zahlungsdienstleister des Zahlers die Lastschriften vorlegt.
Wesentliche Merkmale des SEPA-Basislastschriftverfahrens. Das SEPA-Basislastschriftverfahren richtet sich nach dem „SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook“ des European Payment Council. Mit dem SEPA-Basislastschriftverfahren kann ein Zahler ü ber seinen Zahlung-s dienstleister an den Zahlungsempfä nger Zahlungen in Euro innerhalb des Ge- biets des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („ Single Euro Payments Area“ , SEPA) bewirken. Fü r die Ausfü hrung von Zahlungen mittelsSEPA-Basislastschriften muss der Zahler vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfä nger das SEPA-Lastschriftmandat (siehe Nr. 2.4) erteilen. Der Kunde als Zahlungsempfä nger lö st den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem er ü berebase dem Zahlungsdienstleister des Zahlers die Lastschriften vorlegt. Der Zahler kann bei autorisierten Zahlungen aufgrund einer SEPA-Basislastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von seinem Zahlungsdienstleister die Erstattung des belaste- ten Lastschriftbetrags ohne Angabe von Grü nden verlangen. Dies fü hrt zu einer Rü ckgä ngigmachung der Gutschrift auf dem Konto des Kunden als Zahlungs- empfä nger.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der Tl-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhal- ten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbrei- tung noch zum Abruf rechts und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenann- ten Verbote und Gebote, ist ERGOSOFT berechtigt, die Vereinba- rung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit ERGOSOFT wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorge- nannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde ERGOSOFT von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei ER- GOSOFT anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch ERGOSOFT. ERGOSOFT veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an ERGOSOFT übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstande- nen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.