Common use of Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Reiseleistungen Clause in Contracts

Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Reiseleistungen. 11.1. Der Vermittler weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen. 11.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung übli- cherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen - auch unverschuldeten - Abbruch der Inanspruchnahme der Reiseleistungen nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseab- bruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen. 11.3. Der Vermittler empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskranken- versicherungsschutz zu achten. 11.4. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Ver- sicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und/oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung in der Reiserücktrittskos- tenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Der Vermittler haftet nicht, so- weit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverwei- gerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Vermittlung Von Reiseleistungen, Allgemeine Reisebedingungen, Allgemeine Reisebedingungen

Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Reiseleistungen. 11.110.1. Der Vermittler weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen. 11.210.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung übli- cherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen - auch unverschuldeten - Abbruch der Inanspruchnahme der Reiseleistungen nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseab- bruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen. 11.310.3. Der Vermittler empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskranken- versicherungsschutz zu achten. 11.410.4. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Ver- sicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und/oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung in der Reiserücktrittskos- tenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Der Vermittler haftet nicht, so- weit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverwei- gerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Vermittlung Von Reiseleistungen, Allgemeine Reisebedingungen, Allgemeine Reisebedingungen

Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Reiseleistungen. 11.110.1. Der Vermittler weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen Stor- nierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließenabzuschlie- ßen. 11.210.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung übli- cherweise üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen - auch unverschuldeten unver- schuldeten - Abbruch der Inanspruchnahme der Reiseleistungen nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseab- bruchversicherung Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen. 11.310.3. Der Vermittler empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskranken- versicherungsschutz Auslands- krankenversicherungsschutz zu achten. 11.410.4. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Ver- sicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen Vertragsbe- dingungen und/oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse Haf- tungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung Stornie- rung in der Reiserücktrittskos- tenversicherungReiserücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige und SelbstbehalteSelbstbe- halte. Der Vermittler haftet nicht, so- weit soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen Versiche- rungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverwei- gerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.wirksam

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Samples: Vermittlungsbedingungen Für Reiseleistungen

Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Reiseleistungen. 11.110.1. Der Vermittler weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen Stor- nierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen. 11.210.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung übli- cherweise üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen - auch unverschuldeten unverschul- deten - Abbruch der Inanspruchnahme der Reiseleistungen nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseab- bruchversicherung Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen. 11.310.3. Der Vermittler empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskranken- versicherungsschutz Auslands- krankenversicherungsschutz zu achten. 11.410.4. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Ver- sicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen Vertragsbedingun- gen und/oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse Haftungsaus- schlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung in der Reiserücktrittskos- tenversicherungRei- serücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Der Vermittler Vermitt- ler haftet nicht, so- weit soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen Versicherungsbe- dingungen ein Leistungsverwei- gerungsrecht Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.

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Samples: Reisevermittlungsbedingungen

Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Reiseleistungen. 11.1. Der Vermittler weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen Stor- nierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen. 11.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung übli- cherweise üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen - auch unverschuldeten unverschul- deten - Abbruch der Inanspruchnahme der Reiseleistungen nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseab- bruchversicherung Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen. 11.3. Der Vermittler empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskranken- versicherungsschutz Auslands- krankenversicherungsschutz zu achten. 11.4. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Ver- sicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen Vertragsbedingun- gen und/oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse Haftungsaus- schlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung in der Reiserücktrittskos- tenversicherungRei- serücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Der Vermittler Vermitt- ler haftet nicht, so- weit soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen Versicherungsbe- dingungen ein Leistungsverwei- gerungsrecht Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.

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Samples: Reisevermittlungsbedingungen

Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Reiseleistungen. 11.110.1. Der Vermittler weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos Kosten- risikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung Reiserücktrittskostenver- sicherung bei Buchung abzuschließen. 11.210.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung übli- cherweise Reiserücktrittskos- tenversicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen - auch unverschuldeten - Abbruch der Inanspruchnahme der Reiseleistungen nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseab- bruchversicherung Reiseabbruch- versicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen. 11.310.3. Der Vermittler empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskranken- versicherungsschutz ausreichen- den Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten. 11.410.4. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesenhin- gewiesen, dass die Ver- sicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen Reiseversi- cherungen besondere Vertragsbedingungen und/oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung in der Reiserücktrittskos- tenversicherungReiserücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Der Vermittler haftet nicht, so- weit soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen Versicherungsbedin- gungen ein Leistungsverwei- gerungsrecht Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.

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Samples: Vermittlungsbedingungen Für Reiseleistungen

Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Reiseleistungen. 11.1. Der Vermittler weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen. 11.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung übli- cherweise Reiserücktrittskosten-versicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen - auch unverschuldeten - Abbruch Ab-bruch der Inanspruchnahme der Reiseleistungen nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseab- bruchversicherung Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen. 11.3. Der Vermittler empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskranken- versicherungsschutz Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten. 11.4. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Ver- sicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und/oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere ins-besondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung in der Reiserücktrittskos- tenversicherungReiserücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Der Vermittler haftet nicht, so- weit soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverwei- gerungsrecht Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.

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Samples: Vermittlungsbedingungen Für Reiseleistungen

Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Reiseleistungen. 11.110.1. Der Vermittler weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen. 11.210.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung übli- cherweise üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen - auch unverschuldeten - Abbruch der Inanspruchnahme der Reiseleistungen nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseab- bruchversicherung Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen. 11.310.3. Der Vermittler empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskranken- versicherungsschutz Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten. 11.410.4. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Ver- sicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und/oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung in der Reiserücktrittskos- tenversicherungReiserücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Der Vermittler haftet nicht, so- weit soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverwei- gerungsrecht Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.

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Samples: Vermittlungsvertrag

Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Reiseleistungen. 11.1. Der Vermittler weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen Stor- nierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließenabzuschlie- ßen. 11.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung übli- cherweise üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen - auch unverschuldeten unver- schuldeten - Abbruch der Inanspruchnahme der Reiseleistungen nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseab- bruchversicherung Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen. 11.3. Der Vermittler empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskranken- versicherungsschutz Auslands- krankenversicherungsschutz zu achten. 11.4. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Ver- sicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen Vertragsbe- dingungen und/oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse Haf- tungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung Stornie- rung in der Reiserücktrittskos- tenversicherungReiserücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige und SelbstbehalteSelbstbe- halte. Der Vermittler haftet nicht, so- weit soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen Versiche- rungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverwei- gerungsrecht Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.

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Samples: Vermittlungsbedingungen Für Reiseleistungen

Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Reiseleistungen. 11.110.1. Der Vermittler weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen. 11.210.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung übli- cherweise Reiserücktritts- kostenversicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen - auch unverschuldeten - Abbruch der Inanspruchnahme der Reiseleistungen nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseab- bruchversicherung Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen. 11.310.3. Der Vermittler empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskranken- versicherungsschutz Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten. 11.410.4. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Ver- sicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und/oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung in der Reiserücktrittskos- tenversicherungReiserücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Der Vermittler haftet nicht, so- weit soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverwei- gerungsrecht Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Reiseleistungen. 11.1. Der Vermittler weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen. 11.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung übli- cherweise Reiserücktritts- kostenversicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen - auch unverschuldeten - Abbruch der Inanspruchnahme der Reiseleistungen nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseab- bruchversicherung Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen. 11.3. Der Vermittler empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskranken- versicherungsschutz Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten. 11.4. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Ver- sicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und/oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.z. B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung in der Reiserücktrittskos- tenversicherungReiserücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Der Vermittler haftet nicht, so- weit soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverwei- gerungsrecht Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Reiseleistungen. 11.110.1. Der Vermittler weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen. 11.210.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung übli- cherweise Reiserücktrittskosten-versicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen - auch unverschuldeten - Abbruch Ab-bruch der Inanspruchnahme der Reiseleistungen nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseab- bruchversicherung Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen. 11.310.3. Der Vermittler empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskranken- versicherungsschutz Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten. 11.410.4. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Ver- sicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und/oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere ins-besondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung in der Reiserücktrittskos- tenversicherungReiserücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Der Vermittler haftet nicht, so- weit soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverwei- gerungsrecht Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.

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Samples: Vermittlungsbedingungen Für Reiseleistungen

Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Reiseleistungen. 11.1. Der Vermittler weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos Kosten- risikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung Reiserücktrittskostenver- sicherung bei Buchung abzuschließen. 11.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung übli- cherweise Reiserücktrittskos- tenversicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen - auch unverschuldeten - Abbruch der Inanspruchnahme der Reiseleistungen nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseab- bruchversicherung Reiseabbruch- versicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen. 11.3. Der Vermittler empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskranken- versicherungsschutz ausreichen- den Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten. 11.4. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesenhin- gewiesen, dass die Ver- sicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen Reiseversi- cherungen besondere Vertragsbedingungen und/oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung in der Reiserücktrittskos- tenversicherungReiserücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Der Vermittler haftet nicht, so- weit soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen Versicherungsbedin- gungen ein Leistungsverwei- gerungsrecht Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.

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