WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERTRAGSBEZIEHUNG. Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH wird ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. Das Rechtsverhältnis zwischen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH und dem Anle- ger sowie die vorvertraglichen Beziehungen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Ver- braucher sind (siehe die folgende Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erheben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Ur- teilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsge- sellschaft mbH inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung inländischer Urteile vor deren Vollstreckung. Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be- schreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbeile- gung anstrengen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH hat sich zur Teilnahme an Streitbeilegungs- verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“ lauten: Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Xxxxx xxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (000) 0000000 - 0 Telefax: (030) 6449046 - 29 Email: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx Verbraucher sind natürliche Personen, die in das Sondervermögen zu eine...
WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERTRAGSBEZIEHUNG. Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentü- mer der von dem jeweiligen Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Antei- len sind keine Stimmrechte verbunden. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die Gesellschaft wird ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen.
WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERTRAGSBEZIEHUNG. Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden.
WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERTRAGSBEZIEHUNG. Durch den Erwerb der Investmentanteile wird der Anleger Miteigentümer der von dem jeweiligen Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. Dem Vertragsverhältnis zwischen Helaba Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH (nachfolgend „Gesellschaft“) und Anleger sowie den vorvertraglichen Beziehungen wird deutsches Recht zugrunde gelegt. Gemäß § 23 Abs. 2 der Allgemeinen Vertragsbedingungen ist der Sitz der Gesellschaft Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, sofern der Anleger keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Laut § 303 Abs. 1 Kapitalanlagegesetzbuch (nachfolgend „KAGB“) sind sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die Gesellschaft wird ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen.
WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERTRAGSBEZIEHUNG. Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom Castell VV Defensiv gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbH wird ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen.
WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERTRAGSBEZIEHUNG. Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom MB Fund Max Plus gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A wird ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen.
WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERTRAGSBEZIEHUNG. Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom Postbank Eurorent gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbH wird ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen.
WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERTRAGSBEZIEHUNG. Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der von den Sondervermögen easyfolio 30, easyfolio 50 und easyfolio 70 gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A wird ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen.