Widerruf des Vertragsangebots. Die DFG kann ihr Angebot auf Abschluss eines Fördervertrages widerrufen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn die Bewilligung ein Jahr, nachdem sie ausgesprochen wor- den ist, noch nicht in Anspruch genommen worden ist, das heißt noch keine Zahlungen geleistet wurden, die nach diesen Verwendungsrichtlinien und gegebenenfalls nach ge- sonderten Bestimmungen im Bewilligungsschreiben abrechenbar sind.
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Widerruf des Vertragsangebots. Die DFG kann ihr Angebot auf Abschluss eines Fördervertrages widerrufen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn die Bewilligung ein Jahr, nachdem sie ausgesprochen wor- den istwurde, noch nicht in Anspruch genommen worden istwurde, das heißt noch keine Zahlungen geleistet ge- leistet wurden, die nach diesen Verwendungsrichtlinien und gegebenenfalls nach ge- sonderten geson- derten Bestimmungen im Bewilligungsschreiben abrechenbar sind.
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Widerruf des Vertragsangebots. Die DFG kann ihr Angebot auf Abschluss eines Fördervertrages widerrufen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn die Bewilligung ein Jahr, nachdem sie ausgesprochen wor- den istwurde, noch nicht in Anspruch genommen worden istwurde, das heißt noch keine Zahlungen geleistet ge- leistet wurden, die nach diesen Verwendungsrichtlinien und gegebenenfalls nach ge- sonderten Bestimmungen im Bewilligungsschreiben abrechenbar sind.
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