Widerspruchsverfahren Musterklauseln

Widerspruchsverfahren. WENN SIE EIN NEUER NUTZER UNSERER ZAHLUNGSDIENSTE SIND, KÖNNEN SIE DIESER SCHIEDSVEREINBARUNG WIDERSPRECHEN, INDEM SIE UNS EINE SCHRIFTLICHE BENACHRICHTIGUNG („WIDERSPRUCH“) ZUSENDEN. DER WIDERSPRUCH MUSS SPÄTESTENS 30 TAGE NACH DEM DATUM, AN DEM SIE DIESE Zahlungsabwicklungsbedingungen ERSTMALS AKZEPTIERT HABEN, EINGELEGT WERDEN (ES GILT DAS DATUM DES POSTSTEMPELS). SIE MüSSEN DEN WIDERSPRUCH AN EBAY INC. XXXXXX, Z.HD.: LITIGATION DEPARTMENT, BETREFF: OPT-OUT NOTICE, 000 XXXX XXXX XXX, XXXXXX, XX 00000. JEDER WIDERSPRUCH, DER AN EBAY ADRESSIERT IST UND BEI EBAY EINGEHT, GILT AUCH ALS BEI eCI XXXXXXXXXXX, WENN DIESER WIDERSPRUCH DIENSTE BETRIFFT, DIE VON eCI ANGEBOTEN WERDEN.
Widerspruchsverfahren. 22 Widerspruch gegen Entscheidungen der Prüfungsstelle § 23 Verfahren vor dem Beschwerdeausschuss § 24 Vertretung in Gerichtsverfahren
Widerspruchsverfahren. (1) Die am Prüfverfahren Beteiligten können Widerspruch gegen den Bescheid der Prüfungsstelle erheben. Abweichend davon findet in Fällen der Festsetzung eines Regresses bei Leistungen, die durch Gesetz oder Richtlinien nach § 92 SGB V ausgeschlossen sind, eine Anrufung des Beschwerdeausschusses nicht statt.
Widerspruchsverfahren. Jede zur Fortbildung verpflichtete Xxxxxx ist berechtigt, gegen die vollständige oder teilweise erfolgte Nicht-Anerkennung einer Maßnahme als Fortbildung im Sinne dieser Vereinbarung seitens einer Krankenkasse Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zugang der Entschei- dung einzulegen. Der Widerspruch ist unter genauer Bezeichnung der Fortbildung und ihres inhaltlichen und zeitlichen Umfangs zu begründen. Über den Widerspruch entscheidet der von den Vertragspartnern zu bildende Fortbildungs- ausschuss. Dieser setzt sich aus Vertretern der Landesverbände und den Vertretern des Be- rufsverbandes paritätisch zusammen. Der Fortbildungsausschuss ist auf Antrag eines Vertragspartners einzuberufen. Eine Abstim- mung über den eingereichten Widerspruch erfolgt entweder im Rahmen einer Zusammenkunft des Fortbildungsausschusses oder im schriftlichen Verfahren. Der Fortbildungsausschuss be- schließt mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit wird dem Widerspruch stattgegeben.
Widerspruchsverfahren. (1) Die am Prüfverfahren Beteiligten können Widerspruch gegen den Bescheid der Prüfungsstelle erheben. Dies gilt nicht für Bescheide der Prüfungsstelle nach § 30 Abs. 2 [Richtlinienverstöße].
Widerspruchsverfahren. (1) Gegen einen Bescheid der gemeinsamen Prüfungsstelle können der betroffene Arzt, die Antrag stellende Krankenkasse, die Verbände oder die KVBW innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch einle- gen. Abweichend hiervon findet in Fällen der Festsetzung einer Ausgleichspflicht für den Mehraufwand bei Leistungen, die durch das Gesetz oder durch die Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Nr. 6 SGB V ausge- schlossen sind, ein Vorverfahren nicht statt.
Widerspruchsverfahren. (1) 1Der betroffene Vertragsarzt, die KVB, die betroffene(n) Krankenkasse(n), die betroffenen Landesverbände bzw. Verbände der Ersatzkassen können gegen die Entscheidungen des Prüfungsausschusses Widerspruch zum Beschwerde- ausschuss erheben. 2Der Widerspruch einer Krankenkasse, eines Landesver- bandes oder eines Verbandes der Ersatzkassen gegen einen Prüfbescheid wirkt für alle am Verfahren beteiligten Krankenkassen, Landesverbände bzw. Verbände der Ersatzkassen. 3In diesem Fall wirkt die Rücknahme des Wider- spruches ebenso für alle am Verfahren beteiligten Krankenkassen, Landesver- bände bzw. Verbände der Ersatzkassen.
Widerspruchsverfahren. 1Soweit Maßnahmen des Verwaltungsausschusses als Versorgungsakte der Anfech- tung im Verwaltungsstreitverfahren unterliegen, kann die Klage erst erhoben werden, nachdem erfolglos Widerspruch eingelegt worden ist. 2Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Versorgungsakt dem Beschwerten bekannt gegeben wor- den ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Versorgungswerk zu erheben.
Widerspruchsverfahren. Jede zur Fortbildung verpflichtete Xxxxxx ist berechtigt, gegen die vollständige oder teilweise er- folgte Nicht-Anerkennung einer Maßnahme als Fortbildung im Sinne dieser Vereinbarung seitens der Landesvertretung Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zugang der Entscheidung einzule- gen. Der Widerspruch ist unter genauer Bezeichnung der Fortbildung und ihres inhaltlichen und zeitlichen Umfangs zu begründen. Zur Entscheidung über die Widersprüche können die jeweiligen Vertragspartner nach§ 125 Abs. 2 SGB V Fortbildungsausschüsse bilden. Das Nähere hierzu regeln die Vertragspartner nach § 125 Abs. 2 SGB V. dem BerufsVerband Oecotrophologie e.V. (VDOE), Bonn der Deutschen Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater - QUETHEB e.V., Tübingen dem Verband der Diätassistenten - Deutscher Bundesverband (VDD) e.V., Essen dem Verband für Ernährung und Diätetik (VFED) e.V., Aachen - Techniker Krankenkasse (TK) - BARMER - XXX-Xxxxxxxxxx - Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxx - XXX - Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx (xxx) - HEK - Hanseatische Krankenkasse gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis: Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Xxxxxxxxxxx Xxxxx 0,00000 Xxxxxx, vertreten durch die Vorsitzende des Vorstandes
Widerspruchsverfahren. (1) Die am Prüfverfahren Beteiligten können Widerspruch gegen den Beschluss der Prüfungsstelle einlegen.