Common use of Wie beteiligen wir Ihren Vertrag an den Be- wertungsreserven? Clause in Contracts

Wie beteiligen wir Ihren Vertrag an den Be- wertungsreserven?. Bei der Beteiligung an den →Bewertungsreserven sind wir an die aufsichtsrechtlichen Vorschriften zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungen gebun- den. Die Beteiligung an den →Bewertungsreserven kann da- durch - im ungünstigsten Fall - der Höhe nach null sein. Wir ordnen die →Bewertungsreserven, die nach den aufsichts- rechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der →Versicherungs- nehmer zu berücksichtigen sind, den einzelnen Verträgen nach dem in Absatz 2 beschriebenen verursachungsorientierten Verfah- ren rechnerisch zu. Die Höhe der →Bewertungsreserven ermitteln wir dazu • jährlich neu, • zusätzlich auch zu den Stichtagen, die wir im Anhang unseres Geschäftsberichts unter der Unterüberschrift "Maßgebende Stichtage für die Beteiligung an Bewertungsreserven" veröffentli- chen. Aus der rechnerischen Zuordnung ergeben sich noch keine ver- traglichen Ansprüche auf eine Beteiligung an den →Bewertungs- reserven in einer bestimmten Höhe. Ihre konkrete Beteiligung auf Grundlage der rechnerischen Zuordnung ergibt sich aus den Ab- sätzen 3 bis 6. (1) Zeitpunkt der Beteiligung (2) Verursachungsorientiertes Beteiligungsverfahren →Deckungskapitalien im Verhältnis zur Summe der sich für alle abgelaufenen Versicherungsjahre ergebenden durchschnittlichen Deckungskapitalien aller Verträge, soweit sie anspruchsberechtigt sind. (3) Zuteilung der Bewertungsreserven

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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen

Wie beteiligen wir Ihren Vertrag an den Be- wertungsreserven?. Bei der Beteiligung an den →Bewertungsreserven sind wir an die aufsichtsrechtlichen Vorschriften zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungen gebun- den. Die Beteiligung an den →Bewertungsreserven Dies kann da- durch - im ungünstigsten Fall - dazu führen, dass die Beteili- gung an den →Bewertungsreserven der Höhe nach null seinsein kann. Wir ordnen die →Bewertungsreserven, die nach den aufsichts- rechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der →Versicherungs- nehmer zu berücksichtigen sind, den einzelnen Verträgen nach dem in Absatz 2 beschriebenen verursachungsorientierten Verfah- ren rechnerisch zu. Die Höhe der →Bewertungsreserven ermitteln wir dazu • jährlich neu, • zusätzlich auch zu den Stichtagen, die wir im Anhang unseres Geschäftsberichts unter der Unterüberschrift "Maßgebende Stichtage für die Beteiligung an Bewertungsreserven" veröffentli- chen. Aus der rechnerischen Zuordnung ergeben sich noch keine ver- traglichen Ansprüche auf eine Beteiligung an den →Bewertungs- reserven in einer bestimmten Höhe. Ihre konkrete Beteiligung auf Grundlage der rechnerischen Zuordnung ergibt sich aus den Ab- sätzen 3 bis 6. (1) Zeitpunkt der Beteiligung (2) Verursachungsorientiertes Beteiligungsverfahren →Deckungskapitalien im Verhältnis zur Summe der sich für alle abgelaufenen Versicherungsjahre ergebenden durchschnittlichen Deckungskapitalien aller Verträge, soweit sie anspruchsberechtigt sind. (3) Zuteilung der Bewertungsreserven

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