Wie beteiligen wir Sie nach Eintritt eines Leistungsfalls an den Bewertungsreser- ven?. Während der Bezugszeit von Rentenleistungen erhält Ihre Versicherung eine Beteiligung an den Bewertungsreserven gemäß § 153 Abs. 1 und 3 VVG. Die Bewertungsreserven, die nach den maßgebenden rechtlichen Vorschriften für die Be- teiligung der Verträge zu berücksichtigen sind, ordnen wir den Verträgen anteilig rechnerisch zu. Dabei wenden wir ein verursachungsorientiertes Verfahren an. Diese Beteiligung führt zu einer Er- höhung der laufenden Überschussbeteiligung aller Verträge in der Rentenbezugszeit. Bei der Festle- gung der Überschussanteilsätze wird die jeweilige Bewertungsreservensituation berücksichtigt.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Berufsunfähigkeitsversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung
Wie beteiligen wir Sie nach Eintritt eines Leistungsfalls an den Bewertungsreser- ven?. Während der Bezugszeit von Rentenleistungen erhält Ihre Versicherung eine Beteiligung an den Bewertungsreserven gemäß § 153 Abs. Absätze 1 und 3 VVG. Die Bewertungsreserven, die nach den maßgebenden rechtlichen Vorschriften für die Be- teiligung Beteiligung der Verträge zu berücksichtigen sind, ordnen wir den Verträgen anteilig rechnerisch zu. Dabei wenden wir ein verursachungsorientiertes Verfahren an. Diese Beteiligung führt zu einer Er- höhung der laufenden Überschussbeteiligung aller Verträge in der Rentenbezugszeit. Bei der Festle- gung der Überschussanteilsätze wird die jeweilige Bewertungsreservensituation berücksichtigt.
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Samples: Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung, Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung