Common use of Wie lange werden Ihre Daten gespeichert? Clause in Contracts

Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?. Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezoge- nen Daten für die genannten Zwecke. Hat sich der Zweck erfüllt und es bestehen keine Aufbewahrungspflichten, so werden die Daten regelmä- ßig gelöscht. Sollte kein Vertragsverhältnis zustande kommen, löschen wir Ihre Daten drei Monate nach Abschluss der vorvertraglichen Maßnahmen, es sei denn, Sie haben uns eine Einwilligung erteilt, die Daten länger zu spei- chern oder der Zweck der Zurverfügungstellung ist auf eine dauerhafte Speicherung für eine zukünftige Geschäftsbeziehung gerichtet (z. B. Lie- ferantenmanagementsystem). Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Do- kumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetz- buch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) ergeben. Die dort vorgege- benen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen bis zu zehn Jahre. Schließlich beurteilt sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die zum Beispiel nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der Regel drei Jahre, in gewissen Fällen aber auch bis zu dreißig Jahre betragen können.

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Samples: Messstellenvertrag Strom Über Den Messstellenbetrieb Von Intelligenten Messsystemen Und Modernen Messeinrichtungen, Messstellenvertrag Strom Über Den Messstellenbetrieb Von Intelligenten Messsystemen Und Modernen Messeinrichtungen

Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?. Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezoge- nen Daten für die genannten Zwecke. Hat sich der Zweck erfüllt und es bestehen keine Aufbewahrungspflichten, so werden die Daten regelmä- ßig gelöscht. Dabei ist zu beachten, dass unsere Geschäftsbeziehung in der Regel ein Dauerschuldverhältnis ist, welches auf Jahre angelegt ist. Sollte kein Vertragsverhältnis zustande kommen, löschen wir Ihre Daten drei Monate nach Abschluss der vorvertraglichen Maßnahmen, es sei denn, Sie haben uns eine Einwilligung erteilt, die Daten länger zu spei- chern oder der Zweck der Zurverfügungstellung ist auf eine dauerhafte Speicherung für eine zukünftige Geschäftsbeziehung gerichtet (z. B. Lie- ferantenmanagementsystem)chern. Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Do- kumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetz- buch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) ergeben. Die dort vorgege- benen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen bis zu zehn Jahre. Schließlich beurteilt sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die zum Beispiel nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der Regel drei Jahre, in gewissen Fällen aber auch bis zu dreißig Jahre betragen können.

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Samples: Messstellenvertrag Strom Über Den Messstellenbetrieb Von Intelligenten Messsystemen Und Modernen Messeinrichtungen, Messstellenvertrag Strom Über Den Messstellenbetrieb Von Intelligenten Messsystemen Und Modernen Messeinrichtungen

Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?. Soweit erforderlich, Wir verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezoge- nen personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetz- lichen Pflichten erforderlich ist. Dabei ist zu beachten, dass unsere Geschäftsbeziehung ein Dauerschuldverhältnis ist, wel- ches auf mehrere Jahre angelegt ist. Sind die Daten für die genannten Zwecke. Hat sich der Zweck erfüllt und es bestehen keine AufbewahrungspflichtenErfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, so werden die Daten regelmä- ßig diese regelmäßig gelöscht. Sollte kein Vertragsverhältnis zustande kommen, löschen wir Ihre Daten drei Monate nach Abschluss der vorvertraglichen Maßnahmen, es sei denn, Sie haben uns eine Einwilligung erteiltihre – befristete – Weiterverarbeitung ist zu folgenden Zwecken erforderlich: • Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen: z. B. das Handelsgesetzbuch, die Daten länger zu spei- chern oder der Zweck der Zurverfügungstellung ist auf eine dauerhafte Speicherung für eine zukünftige Geschäftsbeziehung gerichtet (z. B. Lie- ferantenmanagementsystem). Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- Abgabenordnung, das Kreditwesenge- setz und Do- kumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetz- buch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) ergebendas Geldwäschegesetz. Die dort vorgege- benen vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zu zehn Jahre. Schließlich beurteilt sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die zum Beispiel nach • Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der Verjährungsvorschrif- ten. Nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der Regel drei Jahre, in gewissen Fällen aber auch können diese Verjährungsfristen bis zu dreißig 30 Jahre betragen könnenbetragen, wobei die regel- mäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt.

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Samples: web.gefa-bank.de

Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?. Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezoge- nen per- sonenbezogenen Daten für die genannten ZweckeDauer unserer Geschäftsbe- ziehung, was beispielsweise auch die Anbahnung und die Abwicklung eines Vertrages umfasst. Hat sich der Zweck erfüllt und es bestehen keine AufbewahrungspflichtenDabei ist zu beachten, so werden die Daten regelmä- ßig gelöscht. Sollte kein Vertragsverhältnis zustande kommendass unsere Geschäftsbeziehung ein Dauerschuldverhältnis ist, löschen wir Ihre Daten drei Monate nach Abschluss der vorvertraglichen Maßnahmen, es sei denn, Sie haben uns eine Einwilligung erteilt, die Daten länger zu spei- chern oder der Zweck der Zurverfügungstellung ist welches auf eine dauerhafte Speicherung für eine zukünftige Geschäftsbeziehung gerichtet (z. B. Lie- ferantenmanagementsystem)Jahre angelegt ist. Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- Aufbewah- rungs- und Do- kumentationspflichtenDokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetz- buch Handelsgesetzbuch (HGB) und ), der Abgabenordnung (AO), dem Kreditwesengesetz (KWG) und dem Geldwäsche- gesetz (GwG) ergeben. Die dort vorgege- benen vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zu zehn Jahre. Schließlich beurteilt sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die zum Beispiel nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der Regel drei Jahre, in gewissen Fällen aber auch bis zu dreißig Jahre betragen können. Es finden keine Übermittlungen von personenbezogenen Daten in Länder außerhalb des EWR (Europäischer Wirt- schaftsraum) oder an eine internationale Organisation statt. Im Rahmen der Fernwartung von Standard-IT-Komponenten ist es zur Fehlerbehebung im Einzelfall nicht auszuschließen, dass ein IT-Dienstleister aus einem Drittland (z. B. USA) in seltenen Fällen gesteuert und begrenzt Einsicht in personen- bezogenen Daten erhält. Über Einzelheiten werden wir Sie, sofern gesetzlich vorgegeben, gesondert informieren.

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Samples: Antrag Für Kapitalanlagen Bei Der Alte Leipziger