Allgemeine und Ergänzende Bedingungen Musterklauseln

Allgemeine und Ergänzende Bedingungen. 7.1. Die Regelungen dieses Vertrags beruhen auf den derzeitigen rechtlichen und energiewirtschaft- lichen Rahmenbedingungen, insbesondere der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Energieversorgung in Niederspannung, dem EEG, dem KWKG sowie den Ergänzenden Bedingungen, einschließlich der Technischen Anschlussbe- dingungen des Netzbetreibers, die im Internet unter xxx.xxx-xxxxx-xxxxxxxxx.xx veröffentlicht sind.
Allgemeine und Ergänzende Bedingungen. 6.1. Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den derzeitigen rechtlichen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere der als Anlage 4 beigefügten Verordnung über Allgemeine Bedingun- gen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Nie- derspannungsanschlussverordnung – NAV), dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem Kraft- Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sowie den als Anlage 5 und 6 beigefügten Ergänzenden Bedingungen einschließlich der Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers, die im Internet unter xxx.xxxxx.xx veröffentlicht sind.
Allgemeine und Ergänzende Bedingungen. 7.1. Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den derzeitigen rechtlichen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere der als Anlage 3 beigefügten Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsver- sorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV), dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem Kraft-Wärme- Kopplungsgesetz (KWKG) sowie der als Anlage 4 beigefügten Ergänzenden Bedingungen einschließlich des Preisblatts (Anhang 1) sowie den Technischen Anschlussbedingungen (Anhang 2) des Netzbetreibers, die auch im Internet unter xxx.xxxxxxxxx.xx veröffentlicht sind.
Allgemeine und Ergänzende Bedingungen. 3.1 Soweit in diesem Vertrag keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden, gelten die Verord- nung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromver- sorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV, die Ergänzenden Be- dingungen zur NAV (Anlage 1), das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen zur NAV (Anlage 2) sowie die Technischen Anschlussbedingungen TAB 2019 für den Anschluss an das Niederspan- nungsnetz der EAM Netz GmbH in der jeweils gültigen Fassung.
Allgemeine und Ergänzende Bedingungen. Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den derzeitigen rechtlichen und energiewirtschaftlichen Rahmen- bedingungen, insbesondere der als Anlage 4 und 5 zum Vertrag genommenen Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Nie- derspannungsanschlussverordnung – NAV) sowie den Ergänzenden Bedingungen einschließlich der Techni- schen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers, die im Internet unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxx-xxxx veröf- fentlicht sind. , den , den Unterschrift Anschlussnehmer Unterschrift Netzbetreiber Anlage 1: Vollmacht eines für den Anschlussnehmer handelnden Vertreters Anlage 2: Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers Anlage 3 a und b: Darstellung Netzanschlusskosten und. Baukostenzuschuss (zu § 2 und § 3) Anlage 4: Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elekt- rizitätsversorgung in Niederspannung vom 01.11.2006 (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) Anlage 5: Ergänzende Bedingungen zur NAV Anhang 1: Preisblatt zu den ergänzenden Bedingungen Anhang 2: Technische Anschlussbedingungen an das Niederspannungsnetz der Veolia Industrie- park Xxxxxxxxxxx XxxX
Allgemeine und Ergänzende Bedingungen. 6.1 Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den derzeitigen rechtlichen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV), dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem Kraft-Wärme- Kopplungsgesetz (KWKG) sowie den Ergänzenden Bedingungen der STEW und den Ergänzenden Anschlussbedingungen der STEW zur TAB 2019, die im Internet unter www.stadtwerke- xxxxxxx.xx veröffentlicht sind.
Allgemeine und Ergänzende Bedingungen. Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den derzeitigen rechtlichen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedin- gungen, insbesondere der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) sowie den Ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers, die im Internet unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxx.xx veröffentlicht sind. , den Menden, den Unterschrift Anschlussnehmer Unterschrift Netzbetreiber Anlage 1: Kostenangebot (zu §§ 2 u. 3) und gegebenenfalls Angabe des voraussichtlichen Zeitbedarfs Anlage 2: Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung vom 01.11.2006 (Niederspannungsanschlussverordnung NAV) Anlage 3: Ergänzende Bedingungen Anlage 4: Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers Anlage 5: Widerrufsbelehrung sowie Muster-Widerrufsformular Gemäß § 2 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), einsehbar unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxx.xx haben An- schlussnehmer, die nicht Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte sind, die schriftliche Zustimmung des Grund- stückseigentümers bzw. Erbbauberechtigten zu Herstellung und Änderung des Netzanschlusses unter Anerkennung der für den Anschlussnehmer und den Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten damit verbundenen Verpflich- tungen beizubringen. Diese Zustimmungserklärung ist erforderlich, um bei einem Auseinanderfallen in der Person des Anschlussnehmers und des Grundstückseigentümers/Erbbauberechtigten dem Netzbetreiber die Ausübung seiner Rechte und Pflichten, insbesondere bei der Herstellung, Änderung und Aufrechterhaltung des weiteren Betriebes des Netzanschlusses auch gegenüber dem Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigten zu ermöglichen. Mit der Zustim- mungserklärung wird der Grundstückseigentümer bzw. der Erbbauberechtigte nicht Schuldner der aus dem Netzan- schlussverhältnis resultierenden Kosten. Dies vorausgeschickt stimmt der 🞎 🞎 Grundstückseigentümer Erbbauberechtigte Name, Vorname bzw. Firma des Grundstückseigentümers bzw. Erbbauberechtigten für folgenden Netzanschluss: Gemarkung, Flurstück, Flurnummer dem Abschluss des Netzanschlussvertrages zwischen Anschlussnehmer Name, Vorname des Anschlussnehmers mit der Kundennummer: Kundennummer und der Stadtwerke Menden GmbH (Netzbetreiber) sowie der Inanspruchnahme seines Grundstücks unter Anerkennung der NAV und der Ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibe...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.