Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?. Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezoge- nen Daten für die genannten Zwecke. Hat sich der Zweck erfüllt und es bestehen keine Aufbewahrungspflichten, so werden die Daten regelmä- ßig gelöscht. Dabei ist zu beachten, dass unsere Geschäftsbeziehung in der Regel ein Dauerschuldverhältnis ist, welches auf Jahre angelegt ist. Sollte kein Vertragsverhältnis zustande kommen, löschen wir Ihre Daten drei Monate nach Abschluss der vorvertraglichen Maßnahmen, es sei denn, Sie haben uns eine Einwilligung erteilt, die Daten länger zu spei- chern. Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Do- kumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetz- buch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) ergeben. Die dort vorgege- benen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen bis zu zehn Jahre. Schließlich beurteilt sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die zum Beispiel nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der Regel drei Jahre, in gewissen Fällen aber auch bis zu dreißig Jahre betragen können.
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Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?. Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezoge- nen Daten für die genannten Zwecke. Hat sich der Zweck erfüllt und es bestehen keine Aufbewahrungspflichten, so werden die Daten regelmä- ßig gelöscht. Dabei ist zu beachten, dass unsere Geschäftsbeziehung in der Regel ein Dauerschuldverhältnis ist, welches auf Jahre angelegt ist. Sollte kein Vertragsverhältnis zustande kommen, löschen wir Ihre Daten drei Monate nach Abschluss der vorvertraglichen Maßnahmen, es sei denn, Sie haben uns eine Einwilligung erteilt, die Daten länger zu spei- chernchern oder der Zweck der Zurverfügungstellung ist auf eine dauerhafte Speicherung für eine zukünftige Geschäftsbeziehung gerichtet (z. B. Lie- ferantenmanagementsystem). Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Do- kumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetz- buch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) ergeben. Die dort vorgege- benen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen bis zu zehn Jahre. Schließlich beurteilt sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die zum Beispiel nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der Regel drei Jahre, in gewissen Fällen aber auch bis zu dreißig Jahre betragen können.
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Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?. Soweit erforderlich, Wir verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezoge- nen Daten personenbezogenen Daten, solange es für die genannten Zwecke. Hat sich der Zweck erfüllt Erfüllung unserer vertraglichen und es bestehen keine Aufbewahrungspflichten, so werden die Daten regelmä- ßig gelöschtgesetz- lichen Pflichten erforderlich ist. Dabei ist zu beachten, dass unsere Geschäftsbeziehung in der Regel ein Dauerschuldverhältnis ist, welches wel- ches auf mehrere Jahre angelegt ist. Sollte kein Vertragsverhältnis zustande kommenSind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, löschen wir Ihre Daten drei Monate nach Abschluss der vorvertraglichen Maßnahmenwerden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, Sie haben uns eine Einwilligung erteiltihre – befristete – Weiterverarbeitung ist zu folgenden Zwecken erforderlich: • Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen: z. B. das Handelsgesetzbuch, die Daten länger zu spei- chern. Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- Abgabenordnung, das Kreditwesenge- setz und Do- kumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetz- buch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) ergebendas Geldwäschegesetz. Die dort vorgege- benen vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zu zehn Jahre. Schließlich beurteilt sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die zum Beispiel nach • Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der Verjährungsvorschrif- ten. Nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der Regel drei Jahre, in gewissen Fällen aber auch können diese Verjährungsfristen bis zu dreißig 30 Jahre betragen könnenbetragen, wobei die regel- mäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?. Soweit erforderlich, Wir verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezoge- nen Daten personenbezogenen Daten, solange es für die genannten Zwecke. Hat sich der Zweck erfüllt Erfüllung unserer vertraglichen und es bestehen keine Aufbewahrungspflichten, so werden die Daten regelmä- ßig gelöschtgesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Dabei ist zu beachten, dass unsere Geschäftsbeziehung in der Regel ein Dauerschuldverhältnis ist, welches auf mehrere Jahre angelegt ist. Sollte kein Vertragsverhältnis zustande kommenSind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, löschen wir Ihre Daten drei Monate nach Abschluss der vorvertraglichen Maßnahmenwerden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, Sie haben uns eine Einwilligung erteiltihre – befristete – Weiterverarbeitung ist zu folgenden Zwecken erforderlich: ◼ Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen: z. B. das Handelsgesetzbuch, die Daten länger zu spei- chern. Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- Abgabenordnung, das Kreditwesengesetz und Do- kumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetz- buch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) ergebendas Geldwäschegesetz. Die dort vorgege- benen vor- gegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zu zehn Jahre. Schließlich beurteilt sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die zum Beispiel nach ◼ Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der Verjährungs- vorschriften. Nach den §§ 195 ff. f f. des Bürgerlichen Gesetzbuches Gesetz- buches (BGB) in der Regel drei Jahre, in gewissen Fällen aber auch können diese Verjährungsfristen bis zu dreißig 30 Jahre betragen könnenbetragen, wobei die regelmäßige Verjährungs- frist drei Jahre beträgt.
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