Wie lange zahlen wir Ihnen Leistungen?. Wenn die 🡭 versicherte Person berufsunfähig geworden ist, er- bringen wir unsere Leistung erstmals zu folgendem Zeitpunkt: Zum Anfang des nächsten Monats, nachdem die 🡭 versicherte Person berufsunfähig geworden ist. Sie können eine Leistung aus diesem Vertrag jederzeit bean- tragen. Es gibt keine Frist, bis zu der Sie den 🡭 Versicherungs- fall melden müssen. Wenn Sie die Berufsunfähigkeit jedoch so spät melden, dass Sie diese für die Vergangenheit nicht mehr nachweisen können, gilt: Wir zahlen dann eine rückwirkende Leistung für den Zeitraum, für den Sie die Berufsunfähigkeit nachweisen. Beachten Sie dazu 14. Sie können auch einen späteren Beginn der Berufsunfä- higkeits-Rente beantragen. Wir leisten dann frühestens ab diesem Zeitpunkt. Unsere Leistungen enden, wenn – die 🡭 versicherte Person nicht mehr berufsunfähig ist, – die 🡭 versicherte Person stirbt oder – wenn die 🡭 Leistungsdauer endet. Wenn die 🡭 versicherte Person während der 🡭 Versicherungs- dauer erneut berufsunfähig wird, leisten wir erneut. Wenn die 🡭 versicherte Person nach Ablauf der 🡭 Versiche- rungsdauer erneut berufsunfähig wird, leisten wir unter fol- genden Bedingungen: – Die erneute Berufsunfähigkeit muss ihren Ursprung in einer zuvor von uns anerkannten Berufsunfähigkeit haben und – das Ende der 🡭 Leistungsdauer darf noch nicht erreicht sein.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen
Wie lange zahlen wir Ihnen Leistungen?. Wenn die 🡭 versicherte Person berufsunfähig geworden iseine Grundfähigkeit verloren hatt, er- bringenerbringen wir unsere Leistung erstmals zu folgendem Zeitpunkt: Zum Anfang des nächsten Monats, nachdem die 🡭 versicherte Person berufsunfähig geworden ieine Grundfähigkeit verloren hatst. Sie können eine Leistung aus diesem Vertrag jederzeit bean- tragbeantragenen. Es gibt keine Frist, bis zu der Sie den 🡭 Versicherungs- faVersicherungsfall ll melden müssen. Wenn Sie die Berufsunfähigkeden Verlust einer Grundfähigkeit it jedoch so spät melden, dass Sie diediesen se für die Vergangenheit nicht mehr nachweisen können, gilt: Wir zahlen dann eine rückwirkende Leistung für den Zeitraum, für den Sie die Berufsunfähigkeden Verlust der Grundfähigkeit it nachweisen. Beachten Sie dazu 14. Sie können auch einen späteren Beginn der Berufsunfä- higkeits-Rente beantragen. Wir leisten dann frühestens ab diesem Zeitpu13nkt. Unsere Leistungen enden, wenn- – die 🡭 versicherte Person nicht mehr berufsunfähigunter dem Verlust einer Grundfähigkeit leidet ist- , – die 🡭 versicherte Person stirbt od- er – wenn die 🡭 Leistungsdauer endet. Wenn die 🡭 versicherte Person während der 🡭 VersicherungsVersicherungsdauer - dauer erneut berufsunfäeine Grundfähigkeit verlierthig wird, leisten wir erneut. Wenn die 🡭 versicherte Person nach Ablauf der 🡭 Versiche- rVersicherungsdauer ungsdauer erneut berufsuneine Grundfähigkeit verliertfähig wird, leisten wir unter fofolgenden l- genden Bedingung- Der en: – Die erneute BerufsunVerlust der Grundfähigkeit fähigkeit mseinen uss ihren Ursprungeinem in einer zuvor von uns anerkannten BerufsunVerlust der Grundfähigkeit fähigkeit ha- ben und – das Ende der 🡭 Leistungsdauer darf noch nicht erreicht sein.
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Wie lange zahlen wir Ihnen Leistungen?. Wenn die 🡭 versicherte Person berufsunfähig geworden ist, er- bringen wir unsere Leistung erstmals zu folgendem Zeitpunkt: Zum Anfang des nächsten Monats, nachdem die 🡭 versicherte Person berufsunfähig geworden ist. Sie können eine Leistung aus diesem Vertrag jederzeit bean- tragen. Es gibt keine Frist, bis zu der Sie den 🡭 Versicherungs- fall melden müssen. Wenn Sie die Berufsunfähigkeit jedoch so spät melden, dass Sie diese für die Vergangenheit nicht mehr nachweisen können, gilt: Wir zahlen dann eine rückwirkende Leistung für den Zeitraum, für den Sie die Berufsunfähigkeit nachweisen. Beachten Sie dazu 14. Sie können auch einen späteren Beginn der Berufsunfä- higkeits-Rente beantragen. Wir leisten dann frühestens ab diesem Zeitpu17nkt. Unsere Leistungen enden, wenn – die 🡭 versicherte Person nicht mehr berufsunfähig ist, – die 🡭 versicherte Person stirbt oder – wenn die 🡭 Leistungsdauer endet. Wenn die 🡭 versicherte Person während der 🡭 Versicherungs- dauer erneut berufsunfähig wird, leisten wir erneut. Wenn die 🡭 versicherte Person nach Ablauf der 🡭 Versiche- rungsdauer erneut berufsunfähig wird, leisten wir unter fol- genden Bedingungen: – Die erneute Berufsunfähigkeit muss ihren Ursprung in einer zuvor von uns anerkannten Berufsunfähigkeit haben und – das Ende der 🡭 Leistungsdauer darf noch nicht erreicht sein.
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