STRAFBARE HANDLUNGEN Musterklauseln

STRAFBARE HANDLUNGEN. Nicht versichert sind Xxxxxxx, die im Zuge einer versuchten oder vollendeten strafbaren Handlung (für deren Straf- barkeit Vorsatz verlangt wird) entstehen.
STRAFBARE HANDLUNGEN. 1.1. Die Mitgliedsländer verpflichten sich zur Ergreifung aller erforderli- chen Massnahmen zum Zweck der Verhütung nachstehender straf- barer Handlungen sowie zur Verfolgung und Bestrafung der Täter:
STRAFBARE HANDLUNGEN. Der Kunde verpflichtet sich, den Zugang zu Diensten der KurpfalzTEL nicht missbräuchlich zu nutzen. Der Kunde ist nicht berechtigt: • die Signale zur öffentlichen Vorführung zu nutzen • die Signale für den Gebrauch außerhalb der privaten Räume zur Verfügung zu stellen. Der Kunde darf die Rundfunksignale zu gewerblichen Zwecken nicht nutzen (z.B. in Hotels, Sportbars, Restaurants, Kaffeebars, Fitnessstudios, Wartezimmer usw.), • für die Inanspruchnahme der Signale durch Dritte ein Entgelt zu verlangen • die Signale an Dritte weiterzugeben oder umzuleiten • die Signale zu kopieren, oder Kopien an Dritte weiterzugeben • eine andere als vom Privatgebrauch urheberrechtlich nicht gedeckte Nutzun- gen vorzunehmen Der Kunde verpflichtet sich die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz einzuhalten und die einschlägigen Vorschriften zum Datenschutz und des Schutzes der Privatsphäre Dritter zu beachten. Soweit KurpfalzTEL Radio-, TV-Rundfunkprogramme verbreitet, die geeignet sind, die Ent- wicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemein- schaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen (Entwicklungsbeeinträchtigende Ange- bote, § 5 JMStV), erfolgt dies durch ein geeignetes Zugangssystem in Form der Jugend- schutz-PIN gemäß Ziffer 4.4 Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche der betroffenen Altersstufe die auf der Benutzeroberfläche entsprechend gekennzeichneten entwicklungs- beeinträchtigende Angebote üblicherweise nicht wahrnehmen. KurpfalzTEL behält sich vor, entwicklungsbeeinträchtigende Angebote durch weitere oder alternative Maßnahmen zur Sicherstellung des Jugendschutzes zu schützen.
STRAFBARE HANDLUNGEN. 1. Jede Vertragspartei sieht Strafverfahren und Strafen vor, die zumindest bei vorsätzlicher Nachahmung von Markenwaren und bei vorsätzlicher unerlaubter Herstellung urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützter Waren in gewerbsmässigem Umfang Anwendung finden.9 Zum Zweck dieses Abschnitts umfassen gewerbsmässige Handlungen zumindest die Handlungen, die gewerbsmässig für einen direkten oder indirekten wirtschaftlichen oder gewerblichen Vorteil ausgeführt werden.
STRAFBARE HANDLUNGEN. Der Xxxxxx Fixpunkt e.V. stellt sicher, dass Straftaten mit Ausnahme des Besitzes von Betäubungsmitteln in geringen Mengen zum Eigenverbrauch im Drogenkonsumraum nicht geduldet werden. Sollten dennoch Straftaten begangen werden, benachrichtigt der Xxxxxx die Polizei.

Related to STRAFBARE HANDLUNGEN

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.