Wie werden Ihnen die Kenntnis und das Verhalten der versicherten Person zugerechnet?. Die Kenntnis und das Verhalten der →versicherten Person stehen Ihrer Kenntnis und Ihrem Verhalten gleich. Die →Obliegenheiten müssen deshalb nicht nur von Ihnen erfüllt werden, sondern auch von der versicherten Person. 3. Rechtsfolgen bei Obliegenheitsverletzun- gen Inhalt dieses Abschnitts:
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