Wiedergabe von Aufzeichnungen. Die Wiedergabe von Aufzeichnungen, die im Rahmen der Nutzung des Vertrages über IP TV Leistungen oder einer IP TV- Option auf der Festplatte im Cloud-Recorder gespeichert wurden, ist aus technischen Gründen nur während der Vertragslaufzeit von IP TV Leistungen bzw. der Vertragslaufzeit der jeweiligen IP TV-Option möglich. Nach Beendigung des Vertrages über IP TV Leistungen bzw. einer IP TV-Option können gespeicherte Aufzeichnungen nicht mehr wiedergegeben werden. Eine Aufzeichnung ist nur möglich, wenn dies durch den Programmanbieter für die jeweilige Sendung erlaubt ist. Darauf hat Bisping keinen Einfluss. Bisping wird die, für die Nutzung von IP TV Leistungen erforderliche Software auf dem entsprechenden Endgerät automatisch aufspielen oder aktualisieren (z.B. automatisches Update/-upgrade der Firmware). In diesem Fall kann es zum Verlust bzw. zur Löschung von gespeicherten Inhalten kommen oder die Wiedergabe von gespeicherten Aufzeichnungen nicht mehr möglich sein.
Wiedergabe von Aufzeichnungen. Die Wiedergabe von Aufzeichnungen, die im Rahmen der Nutzung des Vertrages über MagentaTV oder einer MagentaTV-Zubuchoption auf der Festplatte des TV-Receivers oder im Cloud Recorder gespeichert wurden, ist aus technischen Gründen nur während der Vertragslaufzeit von MagentaTV bzw. der Vertragslaufzeit der jeweiligen MagentaTV- Zubuchoption möglich. Nach Beendigung des Vertrages über Magen- taTV bzw. einer MagentaTV-Zubuchoption können gespeicherte Auf- zeichnungen nicht mehr wiedergegeben werden.
Wiedergabe von Aufzeichnungen. Die Wiedergabe von Aufzeichnungen, die im Rahmen der Nutzung des Vertrages über MagentaTV oder einer MagentaTV-Zubuchoption im Cloud Recorder gespeichert wurden, ist aus technischen Gründen nur während der Vertragslaufzeit von MagentaTV bzw. der Vertragslaufzeit der jeweiligen MagentaTV- Zubuchoption möglich. Nach Beendigung des Vertrages über MagentaTV bzw. einer MagentaTV-Zubuchoption können gespeicherte Aufzeichnungen nicht mehr wiedergegeben werden. Bei einigen der empfangbaren TV-Sendern ist das Abspeichern von Sendungen im Cloud Recorder in einer Gesamtlänge von • ungefähr 50 Stunden bei MagentaZuhause mit MagentaTV Basic 2.0 und • ungefähr 100 Stunden bei MagentaZuhause mit MagentaTV Smart, MagentaZuhause mit MagentaTV Smart 2.0, Zuhause Sofort mit MagentaTV Smart, MagentaZuhause mit MagentaTV Smart Netflix, MagentaZuhause mit MagentaTV SmartStream 2.0 und MagentaZuhause mit MagentaTV MegaStream 2.0 in HD-Qualität möglich. In seltenen Fällen kann nach einem Software-Update die Wiedergabe von gespeicherten Aufzeichnungen im Cloud Recorder nicht mehr möglich sein. Aufzeichnungen im Cloud Recorder werden mindestens 60 Tage gespeichert, danach können sie nicht mehr wiedergegeben werden.
Wiedergabe von Aufzeichnungen. Zur Nutzung der Aufnahmefunktion (nPvR) stellt Netkom dem Kunden individuellen Speicherplatz (Cloud-Speicherplatz) gemäß Leistungsbeschrei- bung zur Verfügung. Soweit der Kunde eine IPTV-Produktvariante über die Set-Top-Box Tech- niSat K4 ISIO oder Kathrein C2821 CI+ nutzt, ist zur Nutzung der Aufnahmefunktion eine externe Festplatte nötig. Die Wiedergabe von Aufzeich- nungen ist nur möglich, wenn die Festplatte mit der Set-Top-Box verbunden ist. Ein Abspielen der aufgenommenen Inhalte über andere Medien in Verbindung mit der externen Festplatte ist nicht möglich. Die Wiedergabe von Aufzeichnungen, die im Rah- men der Nutzung des Vertrages in der Cloud oder auf der Festplatte der Set-Top-Box gespeichert wurden, ist aus technischen Gründen nur während der Vertragslaufzeit des gebuchten IPTV Produk- tes möglich. Das Abspielen der Aufzeichnungen ist nur in Verbindung mit der vorhandenen auf- zeichnenden Set-Top-Box sowie den Endgeräten des Kunden möglich. Auf Ziffer 5. Satz 2 bis 4 wird verwiesen. Nach Beendigung des Vertrages dürfen die Inhalte nicht mehr abgerufen werden. Die in der Cloud oder auf der Set-Top-Box gespeicher- ten Inhalte dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.