Common use of Wirksamkeit der Ausfallbürgschaft Clause in Contracts

Wirksamkeit der Ausfallbürgschaft. Die Ausfallbürgschaft wird erst mit Zugang der Bürgschaftserklärung - schriftlich oder in Textform - bei der Hausbank sowie Erfüllung sämtli- cher in der Bürgschaftserklärung genannter aufschiebender Be- dingungen (§ 158 BGB) wirksam. Die Verpflichtung zur Zahlung des Bearbeitungsentgelts und der Bürgschaftsprovision gemäß Ziffer 3 Abs. 2 bleibt davon unberührt.

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Samples: www.nrwbank.de, www.nrwbank.de

Wirksamkeit der Ausfallbürgschaft. Die Ausfallbürgschaft wird erst mit Zugang der Bürgschaftserklärung - Bürgschafts- erklärung – schriftlich oder in Textform - bei der Hausbank Hausbank, sowie Erfüllung sämtli- cher sämtlicher in der Bürgschaftserklärung genannter aufschiebender Be- dingungen Bedingungen (§ 158 BGB) ), wirksam. Die Verpflichtung Verpflich- tung zur Zahlung des Bearbeitungsentgelts und der Bürgschaftsprovision Bürgschafts- provision gemäß Ziffer Ziff. 3 Abs. 2 bleibt davon unberührt.

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Samples: bw.ermoeglicher.de

Wirksamkeit der Ausfallbürgschaft. Die Ausfallbürgschaft wird erst mit Zugang der Bürgschaftserklärung - schriftlich oder in Textform - bei der Hausbank Hausbank, sowie Erfüllung sämtli- cher sämtlicher in der Bürgschaftserklärung genannter aufschiebender Be- dingungen Bedingungen (§ 158 BGB) ), wirksam. Die Verpflichtung zur Zahlung des Bearbeitungsentgelts und der Bürgschaftsprovision gemäß Ziffer Ziff. 3 Abs. 2 bleibt davon unberührt.

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Samples: hh.ermoeglicher.de

Wirksamkeit der Ausfallbürgschaft. Die Ausfallbürgschaft wird erst mit Zugang der Bürgschaftserklärung - Bürgschaftser- klärung – schriftlich oder in Textform - bei der Hausbank Hausbank, sowie Erfüllung sämtli- cher sämtlicher in der Bürgschaftserklärung genannter aufschiebender Be- dingungen Bedingungen (§ 158 BGB) ), wirksam. Die Verpflichtung Ver- pflichtung zur Zahlung des Bearbeitungsentgelts und der Bürgschaftsprovision Bürg- schaftsprovision gemäß Ziffer Ziff. 3 Abs. 2 bleibt davon unberührt.

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Samples: www.bbs-sachsen.de

Wirksamkeit der Ausfallbürgschaft. Die Ausfallbürgschaft wird erst mit Zugang der Bürgschaftserklärung - Bürgschaftserklä- rung – schriftlich oder in Textform - bei der Hausbank Hausbank, sowie Erfüllung sämtli- cher Er- füllung sämtlicher in der Bürgschaftserklärung genannter aufschiebender Be- dingungen aufschie- bender Bedingungen (§ 158 BGB) ), wirksam. Die Verpflichtung zur Zahlung des Bearbeitungsentgelts und der Bürgschaftsprovision gemäß Ziffer Ziff. 3 Abs. 2 bleibt davon unberührt.

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Samples: www.nbank.de

Wirksamkeit der Ausfallbürgschaft. Die Ausfallbürgschaft wird erst mit Zugang der Bürgschaftserklärung - Bürgschaftser- klärung – schriftlich oder in Textform - bei der Hausbank Hausbank, sowie Erfüllung sämtli- cher sämtlicher in der Bürgschaftserklärung genannter aufschiebender Be- dingungen auf- schiebender Bedingungen (§ 158 BGB) ), wirksam. Die Verpflichtung zur Zahlung des Bearbeitungsentgelts und der Bürgschaftsprovision Bürgschaftsprovisi- on gemäß Ziffer Ziff. 3 Abs. 2 bleibt davon unberührt.

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Samples: www.nbb-hannover.de