Wirtschaftlichkeitsprüfung. (1) Die vertragsärztliche Tätigkeit wird im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit der ver- tragsärztlichen Versorgung durch Prüfungseinrichtungen nach § 106 SGB V überwacht.
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Samples: Bundesmantelvertrag – Ärzte Vom 1. Januar, Bundesmantelvertrag – Ärzte Vom 1. Januar 2016, Bundesmantelvertrag – Ärzte Vom 31. August
Wirtschaftlichkeitsprüfung. (1) Die vertragsärztliche Tätigkeit wird im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit der ver- tragsärztlichen Versorgung durch Prüfungseinrichtungen nach § 106 106c SGB V überwacht.
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Samples: Bundesmantelvertrag – Ärzte Vom 1. Januar, Bundesmantelvertrag – Ärzte Vom 1. Oktober
Wirtschaftlichkeitsprüfung. (1) Die vertragsärztliche Tätigkeit wird im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit der ver- tragsärztlichen vertragsärztlichen Versorgung durch Prüfungseinrichtungen nach § 106 SGB V überwacht.
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Samples: www.kvberlin.de