WLAN-Versprechen Musterklauseln

WLAN-Versprechen. Das 1&1 WLAN-Versprechen umfasst die Beratungsdienstleis- tung für 1&1 DSL- und Glasfaser-Kunden zur Vernetzung von WLAN-Geräten im 1&1 Heimnetzwerk des Kunden durch 1&1 Experten per Fern-Support. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: - Die WLAN-Geräte müssen mindestens einen der WLAN-Standards IEEE 802.11 b/g/n/a/ac/ax, und WPA 2/WPA 3 (oder WPA) als WLAN-Verschlüsse- lung unterstützen. Die User Interfaces der WLAN- Geräte müssen in deutscher Sprache sein. Die Ge- räte müssen während der Beratung funktionstüchtig und innerhalb der WLAN-Reichweite sein. Der An- schluss von WLAN-Geräten am 1&1 WLAN-Modem oder 1&1 HomeServer muss entweder per WPS- Push-Verfahren oder mittels manueller Eingabe von WLAN-Zugangscodes durch Mithilfe des Kunden er- folgen. - Der Kunde muss bereit sein, Passwörter selbst zu ändern, falls dies z.B. notwendig ist, wenn Sonder- zeichen in Passwörtern nicht vom Gerät akzeptiert werden. Der Kunde muss bereit sein SSIDs zu än- dern, falls dies z.B. notwendig ist, wenn Sonderzei- chen für SSIDs entfernt werden müssen, weil diese nicht vom Gerät akzeptiert werden. - Der Kunde muss Konfigurations-Apps und User-Ac- counts, die für die Inbetriebnahme von WLAN-Gerä- ten vorhanden sein müssen, bereits vor der Bera- tung selbst eingerichtet haben. Die Zugangsdaten zu den WLAN-Geräten müssen dem Kunden vorlie- gen. - Der Kunde sollte etwaige Daten auf dem zu verbin- denden WLAN-Gerät vorsorglich vor der Beratung sichern. - Die Experten-Beratung ist nur in deutscher Sprache verfügbar. Folgende Ausschlüsse gelten: - Das 1&1 WLAN-Versprechen umfasst nur die Her- stellung der Konnektivität des Xxxxxx mit dem WLAN-Netz. Beratung zur generellen Bedienung des Xxxxxx oder einzelner Applikationen ist nicht Umfang des 1&1 WLAN-Versprechen. - Bei Bestellungen ohne 1&1 HomeServer, sowie Nut- zung Ihres Anschlusses ohne 1&1 HomeServer, ist das 1&1 WLAN-Versprechen aus technischen und operativen Gründen nicht, bzw. nur eingeschränkt verfügbar. - Für WLAN-Geräte, auf denen veraltete Treiber und Software installiert sind, ist keine Beratung möglich. Dies gilt besonders für Betriebssysteme, die vom Hersteller nicht mehr unterstützt werden. Betriebs- system-Support ist generell von der Beratungs- dienstleistung ausgeschlossen. - Bei Vorliegen von externen Störeinflüssen und nicht änderbaren örtlichen Gegebenheiten (z. B. Radar- oder Funkstörungen, schlecht isolierte Leitungen oder technisch isolierte oder abgeschirmte Räum- lichkeiten) ist nur eingeschrän...

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  • Selbstbehalt Der nach Nr. 1 bis 8 ermittelte Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt. Entstehen mehrere Schäden, so wird der Selbstbehalt jeweils einzeln abgezogen. Entstehen die mehreren Schäden jedoch an derselben Sache und besteht außerdem ein Ursachenzusammenhang zwischen diesen Schäden, so wird der Selbstbehalt nur einmal abgezogen.

  • Kein Versicherungsschutz Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, wenn Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 11.3.2 Absatz 2 darauf hingewiesen wurden.

  • Nicht versicherte Schäden a) Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch

  • Was ist nicht versichert? Im Lenker-Rechtsschutz besteht - neben den in Artikel 7 genannten Fällen - kein Versicherungsschutz für die Beteiligung an motorsportlichen Wettbewerben (auch Wertungsfahrten und Rallyes) und den dazugehörenden Trainingsfahrten.

  • Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: - Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. - Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. - Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. - Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind. - Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.

  • Kein Verzicht Indem wir es unterlassen, in Bezug auf eine Verletzung Ihrer Verpflichtungen aus diesen Nutzungsbedingungen durch Sie oder andere zu handeln, bedeutet das nicht, dass wir auf unser Recht auf eine Handlung in Bezug auf nachfolgende oder ähnliche Verletzungen verzichten. Wir können von Ihnen Informationen anfordern, wenn wir diese billigerweise benötigen, um die in diesen Nutzungsbedingungen beschriebenen Schritte durchzuführen, das Betrugsrisiko zu verringern und unseren rechtlichen Verpflichtungen (einschließlich der Vorschriften zur Geldwäscheprävention) nachzukommen. Sie sind verpflichtet, entsprechenden Aufforderungen zeitnah nachzukommen. Dies kann bedeuten, dass Sie uns auf eigene Kosten Ausweispapiere und Informationen über Ihre Finanzen und Geschäftstätigkeit (wie z.B. Ihre letzten Jahresabschlüsse und Händlerumsatzberichte) per Fax, E-Mail oder auf andere Weise zur Verfügung stellen müssen.

  • Klagen gegen Versicherungsnehmer Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz, dem Sitz der Niederlassung oder dem Wohnsitz des Versicherungsnehmers; fehlt ein solcher, nach seinem gewöhnlichen Aufenthalt. Sind der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.

  • Nicht versicherte Sachen Nicht versichert sind a) Wechseldatenträger; b) Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel; c) Werkzeuge aller Art; d) sonstige Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Sachen erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen.

  • Ende des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz endet - auch für schwebende Versicherungs- fälle - mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses.

  • Selbstbeteiligung Bei der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung je Schaden gilt: Die Selbstbeteiligung a) richtet sich nach der im Antrag festgelegten Höhe der Selbstbeteiligung je Schaden, b) wird bei jedem Schaden nur einmal abgezogen, c) gilt nicht für Kosten für die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen nach § 5.1 AHB.