Common use of Wo besteht der Versicherungsschutz? Clause in Contracts

Wo besteht der Versicherungsschutz?. Versicherungsschutz besteht in der Bundesrepublik Deutschland und bei einer vorübergehenden Nutzung in folgenden Ländern: Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (ohne Überseegebiete), Griechenland, Großbritannien (inkl. Gibraltar, Guernsey, Jersey und Isle of Man, ohne Überseegebiete), Irland, Island, Italien, Kasachstan (der europäische Teil bis zum Ural), Kosovo, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Niederlande (ohne Überseegebiete), Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland (der europäische Teil bis zum Ural), San Xxxxxx, Schweiz, Schweden, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei (der europäische Teil der Türkei), Ukraine, Ungarn, Vatikanstadt, Weißrussland und Zypern. Eine vorübergehende Nutzung liegt dann nicht vor, wenn sich das Fahrzeug für einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen vorwiegend im Ausland befindet.

Appears in 6 contracts

Samples: www.skoda-auto.de, www.fleischhauer.com, www.fleischhauer.com