Wohnsitzwechsel. Haushaltskunden sind im Falle eines Wohnsitzwechsels zu einer außerordentlichen Kün- digung ihres bisherigen Liefervertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen berechtigt. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Die Sätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn der bisherige Versorger dem Haushaltskunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Textform eine Fortsetzung des Liefervertrages an dessen neuem Wohnsitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Entnahmestelle möglich ist. Zu diesem Zwecke hat der Haushaltskunde in seiner außerordentlichen Kündigung seine zukünftige Anschrift oder eine zur Bezeich- nung seiner zukünftigen Entnahmestelle verwendete Identifikationsnummer mitzuteilen.
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Samples: Gasliefervertrag, Allgemeine Stromlieferbedingungen
Wohnsitzwechsel. Haushaltskunden sind im Falle eines Wohnsitzwechsels zu einer außerordentlichen Kün- digung Kündi- gung ihres bisherigen Liefervertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen Wo- chen berechtigt. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung Wir- kung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Die Sätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn der bisherige Versorger dem Haushaltskunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Textform eine Fortsetzung des Liefervertrages an dessen neuem Wohnsitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Entnahmestelle Entnahme- stelle möglich ist. Zu diesem Zwecke hat der Haushaltskunde in seiner außerordentlichen Kündigung Kün- digung seine zukünftige Anschrift oder eine zur Bezeich- nung Bezeichnung seiner zukünftigen Entnahmestelle Entnahme- stelle verwendete Identifikationsnummer mitzuteilen.
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Samples: Allgemeine Stromlieferbedingungen
Wohnsitzwechsel. Haushaltskunden sind im Falle eines Wohnsitzwechsels zu einer außerordentlichen Kün- digung Kündigung ihres bisherigen Liefervertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen berechtigt. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Die Sätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn der bisherige Versorger dem Haushaltskunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Textform eine Fortsetzung des Liefervertrages an dessen neuem Wohnsitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Entnahmestelle möglich ist. Zu diesem Zwecke hat der Haushaltskunde in seiner außerordentlichen Kündigung seine zukünftige Anschrift oder eine zur Bezeich- nung Bezeichnung seiner zukünftigen Entnahmestelle verwendete Identifikationsnummer mitzuteilen.
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Wohnsitzwechsel. Haushaltskunden sind im Falle eines Wohnsitzwechsels zu einer außerordentlichen Kün- digung Kündigung ihres bisherigen Liefervertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen berechtigt. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Die Sätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn der bisherige Versorger dem Haushaltskunden Haus- haltskunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Textform eine Fortsetzung des Liefervertrages an dessen neuem Wohnsitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Entnahmestelle Verbrauchsstelle möglich ist. Zu diesem Zwecke hat der Haushaltskunde in seiner außerordentlichen Kündigung seine zukünftige Anschrift oder eine zur Bezeich- nung Bezeichnung seiner zukünftigen Entnahmestelle Verbrauchsstelle verwendete Identifikationsnummer Identifikations- nummer mitzuteilen.
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Samples: Allgemeine Gaslieferbedingungen